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NE-Antrag und Wohnverhältnis (Gelesen: 1.403 mal)
asian
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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12.08.2005 um 14:15:11
 
Hallo Leute,

ich habe vor einiger Zeit einen Antrag zur Niederlassungserlaubnis gestellt. Nun wurde mir ein Termin eingeräumt zum Vorsprechen, zu dem ich gewisse Unterlagen mitbringen muss. Eins davon ist der Mietvertrag und ein Nachweis der Miethöhe. Mein Problem ist, dass ich bei meinen Bekannten einfach so lebe, d.h. ich bin nur dort angemeldet, aber es gibt keinen gesonderten Vertrag. Nun überlege ich mir, von meinen Bekannten ein Schreiben erstellen zu lassen. Meine Frage ist: was steckt hinter dieser Forderung nach dem Mietvertrag und -höhe? Was wollen die Leute von der ABH nachgewiesen wissen? Ich habe Angst, dass mir dieser eine Punkt zum Stolperstein wird, weil alle anderen Unterlagen ich bereits beisammen habe.
Würde mich freuen, wenn sich die ABH-ler melden würden.

Vielen Dank im voraus  i4a is great
asian
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Panda100
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 12.08.2005 um 15:13:53
 
Die selbe Frage habe ich damals auch bei meiner ABH-Beamtin gestellt. Sie wollen nur damit sicher sein, daß Miete-Kosten plus andere Lebensunterhaltungskosten durch dein netto Einkommen gedeckt ist. Wichtig dabei ist, meiner Meinung nach, für deinen Fall, daß du dort polizeilich gemeldet bist. Natürlich, Was ich sage, ist ohne Gewähr, bin auch kein ABHler. Viel Glück!
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brickbat
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #2 - 12.08.2005 um 16:53:55
 
Für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis nach § 9 muß neben der Sicherstellung des Lebensunterhaltes auch ausreichender Wohnraum vorhanden sein. Wenn Du bei einer anderen Familie in deren Wohnung lebst, kommt es darauf an, wie groß die Wohnung ist. Es geht z. B. nicht, daß Du in deren Wohnzimmer auf dem Sofa schläfst, oder mit in einem Kinderzimmer. Womöglich handelt es sich um öffentlich geförderten Wohnraum, der nur für eine bestimmte Personenzahl konzipiert ist oder durch Wohngeld gefördert wird.
Ein weiterer Punkt ist natürlich die Miete. Wenn Du mich fragst, dann halte ich es für unglaubwürdig, daß eine Familie, die ja selber auch die Kosten für die Wohnung trägt, jemand erwachsenen Drittes auf Dauer bei sich wohnen läßt ohne dafür einen Anteil an der Miete zu erwarten. Vor allem, wenn dieser Jemand selber arbeitet und Einkommen hat. Leider muß ich aus meiner  Praxis sagen, daß sich in fast allen derartigen Fällen später herausgestellt hat, daß es sich um Gefälligkeitsbescheinigungen handelte und die betreffende Person in einer ganz anderen Wohnung wohnte, für die sie sich aber aus irgendwelchen Gründen nicht anmelden konnte.  Die polizeiliche Anmeldung besagt da gar nichts. Ich gehe deshalb eher davon aus, daß ein Schreiben Deiner Bekannten Dir nicht weiterhelfen wird.
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asian
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 12.08.2005 um 17:43:39
 
vorerst vielen dank für die anworten  Smiley

@brickbat: nun es handelt sich um ein eigentumshaus, das fast leer steht, da die eigenen kinder des ehepaares längst aus dem hause sind. ich bezahle sicherlich für strom und heizung, aber wir haben nie irgendwelche verträge gemacht (die leute sind freunde meiner eltern und kennen mich seit 30 jahren, also seit ich ein baby war Smiley).
d.h. die wohnfläche ist kein problem, nur eben die miete. sollte ich irgendeinen vertrag machen? andererseits helfen mir die älteren leute sehr, so dass ich sie äußerst ungerne mit solchem papierkram belästigen möchte Griesgrämig. mag sein, dass es für sie sogar ungünstig ist wegen steuern und so.
wenn die abh das unglaubwürdig findet, wird sie das überprüfen? ich habe mehr als 5 jahre gearbeitet, habe einen arbeitsvertrag, mehr als 8 jahre ununterbrochen rentenbeiträge bezahlt. kann sie deswegen die erteilung niederlassungserlaubnis verweigern?

asian

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brickbat
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #4 - 12.08.2005 um 20:54:16
 
TraurigEs klingt vielleicht ein bißchen komisch, vielleicht ist es auch ein deutsches Phänomen, aber so etwas ist hier einfach nicht üblich. Wenn Du mal in Betracht ziehst, daß in deutschen Familien sehr oft sogar Kinder bei ihren Eltern Geld `abgeben´ müssen sobald sie verdienen, dann fällt es uns einfach sehr schwer zu glauben, daß Leute  jemanden `fremdes´ kostenlos bei sich wohnen lassen nur weil man ihn schon lange kennt. Schade eigentlich.
Ich glaube nicht, daß das letztlich ein Grund für eine Ablehnung sein wird, aber wahrscheinlich wird es ein paar unbequeme Fragen und vielleicht auch Überprüfungen geben, auf die Du auf jeden Fall gefaßt sein sollstest.
Leider müssen sich die Leute in den ABH´en häufig die unglaublichsten Geschichten anhören; da wird man dann auch schon mal mißtrauisch wenn überhaupt kein Grund dafür vorhanden ist.
Am besten erklärst Du die Sache ruhig und sachlich so wie sie ist. Falls nötig bittest Du eben darum Dir zu sagen, welche Nachweise und Unterlagen Du noch mitbringen sollst damit man Dir glaubt.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 12.08.2005 um 21:51:26
 
Zitat:
TraurigEs klingt vielleicht ein bißchen komisch, vielleicht ist es auch ein deutsches Phänomen, aber so etwas ist hier einfach nicht üblich. Wenn Du mal in Betracht ziehst, daß in deutschen Familien sehr oft sogar Kinder bei ihren Eltern Geld `abgeben´ müssen sobald sie verdienen, dann fällt es uns einfach sehr schwer zu glauben, daß Leute  jemanden `fremdes´ kostenlos bei sich wohnen lassen nur weil man ihn schon lange kennt. Schade eigentlich.


klingt einleuchtend... habe irgendwie nicht von der warte aus gesehen. na ja, ich glaube nicht, dass das ein speziell deutsches phänomen ist, sondern eins einer wohlstandsgesellschaft. es mag sein, dass in vielen ärmeren ländern die solidarität und hilfsbereitschaft noch auf der tagesordnung steht. aber das ändert sich, sobald etwas wohlstand ins leben einzug hält. da wirst du nur staunen wie schnell das geht Smiley.

auf jeden fall danke ich dir für den hinweis, dass ich mich auf unbequeme fragen gefasst sein sollte.  :blum  :blum

sollte ich vielleicht vorsichtshalber eine mietquitting ausstellen lassen? schließlich könnte es doch um sowas wie einen mündlichen mietvertrag handeln. und wird ein privates schreiben vom wohnungsgeber bei der abh überhaupt ernst genommen?

och je, ich bin froh, wenn das ganze endlich vorbei ist.
asian
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Antwort #6 - 13.08.2005 um 13:38:25
 
Wenn du tatsächlich keine Miete zahlst, würde ich auch keine -in dem Fall dann fingierte- Mietquittung vorlegen. Am besten bleibst du bei der Wahrheit, dann kannst Du auch bei weiteren Nachfragen nicht über Widersprüche stolpern. Du kannst anbieten von Deinen Bekannten eine formlose Bestätigung erstellen zu lassen und zur Not einen der Beiden zur Vorsprache mitzubringen.
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