Hallo Bernd,
auf meiner Homepage
http://members.futureprojects.info/Scheinehe kannst Du lesen, wie solche Ermittlungen ablaufen können.
Allerdings war unser Fall ziemlich krass und es kamen mehrere Verdachtsmomente zusammen: 2 Wohnungen, abgelehntes Asyl mit laufendem Widerspruchsverfahren, vermutlich Anzeige durch einen missgünstigen Nachbarn.
Vorbei kommen dann 2 Sachbearbeiter der Ausländerbehörde (sie kommen scheinbar immer zu zweit, von wegen Zeuge) und befragen die Nachbarn (diese Nachbarbefragung lief einige Tage, bevor sie dann bei uns klingelten) und später auch das Ehepaar.
Ihr braucht die Sachbearbeiter nicht in die Wohnung zu lassen, schließlich habt Ihr in Eurer Wohnung das Hausrecht. Nur wenn jemand mit einem Durchsuchungsbefehl kommt (und so einfach kriegt man den nicht), müsst Ihr ihn reinlassen.
Sinnvoll ist, wenn wirklich jemand von der
ABH kommt und Deine Frau grade alleine ist (oder Du grade alleine bist), dass Ihr Euch einen Zeugen holt (Nachbarn oder Freund, der in ganz kurzer Zeit da sein kann).
Aber wenn mehrere Nachbarn unabhängig voneinander aussagen können, dass sie Euch immer zusammen sehen, und wenn die Loftwohnung nun nicht grade ein eingerichtetes Schlafzimmer und volle Kleiderschränke hat, dann dürfte dies einen Verdacht ausräumen, dass es sich bei dieser Wohnung um die Wohnung eines der Ehepartner handelt. Und Ihr könntet den Sachbearbeitern ja auch die Firmenunterlagen zeigen (soweit die nicht dem Datenschutz unterliegen).
Viele Grüße
Janna