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Familienzusammenfuehrung nach Heirat in Daenemark (Gelesen: 894 mal)
Ralf-Irina
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Familienzusammenfuehrung nach Heirat in Daenemark
09.08.2005 um 20:18:07
 
Hallo,
meine ukrainische Verlobte und ich planen in Daenemark zu heiraten. Sie hat noch einen 14 jaehrigen Sohn. Werden wir das Kind ueber das Verfahren der Familienzusammenfuehrung auch nach Deutschland bekommen?
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Abu
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Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenfuehrung nach Heirat in Daenem
Antwort #1 - 09.08.2005 um 23:01:25
 
Grundsätzlich ja, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind; insbesondere muß Deine Verlobte das alleinige Sorgerecht besitzen und der Lebensunterhalt muß gesichert sein. Vgl. § 32 Abs. 3 AufenthG sowie § 5 Abs. 1 AufenthG:

Zitat:
§ 32 Kindernachzug
...
(3) Dem minderjährigen ledigen Kind eines Ausländers, welches das sechzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn beide Eltern oder der allein personensorgeberechtigte Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis besitzen.


Zitat:
§ 5 Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen
(1) Die Erteilung eines Aufenthaltstitels setzt in der Regel voraus, dass die Passpflicht nach § 3 erfüllt wird und
1. der Lebensunterhalt gesichert ist,
1a. die Identität und, falls er nicht zur Rückkehr in einen anderen Staat berechtigt ist, die
      Staatsangehörigkeit des Ausländers geklärt ist,
2. kein Ausweisungsgrund vorliegt und
3. soweit kein Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels besteht, der Aufenthalt des Ausländers nicht aus einem sonstigen Grund Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt oder gefährdet.


Abu

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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenfuehrung nach Heirat in Daenemark
Antwort #2 - 10.08.2005 um 06:56:15
 
Zitat:
oder der allein personensorgeberechtigte Elternteil


Der Kindernachzug wird möglicherweise durch das (Nicht-) Vorliegen der obigen Voraussetzung schwer werden, weil die Ukraine bei einem ehelichen Kind immer das gemeinsame Sorgerecht der Eltern kennt.
Da die Eheschließung in DK geplant, ist gehe ich mal von einer "nicht aufgearbeiteten"  ZwinkerndVorehe aus, aus der das Kind stammt. Handelt es sich hingegen tatsächlich um ein nichteheliches Kind mit unbekantem Erzeuger, kann es etwas leichter sein. Ein Anspruch entsteht aber auch erst dann, wenn der allein sorgeberechtigte Elternteil hier eine AE besitzt.

Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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