Hallo DaOne,
es wäre gut, wenn Du Deinen Arbeitsvertrag und eine Bestätigung Deines Arbeitgebers, dass wegen des laufenden Projektes eine Kündigung / Beendigung des Jobs erst im Januar 2006 möglich ist, auch mitnimmst.
Zitat:- muss ich wircklig bei der arbeitsamt melden als arbeitsuchender obwohl ich ein Job jetzt habe??
Nein,
müssen musst Du nicht, ich denke aber, dass das evtl. als weiterer stichhaltiger Beweis für die
ABH gelten könnte, dass Du Dich um einen neuen Job am Arbeitsort Deiner Frau bemühst. Du kannst ja beim Arbeitsamt angeben, dass Du erst ab Januar 2006 die neue Stelle antreten kannst.
Zitat:- wir sehen uns jedes wochenende (manchmal auch unter der Woche), manchmal fahre ich, und manchmal fährt sie zu mir... müssen wir das wirchlich beweisen. Ihre eltern können das zum beispiel bestätigenm, geht das?
Die Eltern sind "befangen", sie wollen ja das Beste für Euch. Von daher bin ich mir nicht sicher, dass die Ausländerbehörde die Aussage als glaubwürdig anerkennt.
Zitat:ich behalte normaleweise keine Benzin Quittungen (finde das echt blöd als beweis, nach meine Meinung)
Klar ist das blöd, aber ich sage mir immer: rechne mit dem Schlimmsten und bereite Dich darauf vor. Wenn es dann besser kommt, umso besser für mich, aber ich wäre auch für den schlimmsten Fall vorbereitet.
Zitat:- warum muss sie auch ihre arbeitsvertrag mitnehmen? reicht meine nicht??
Ich kann Dir nicht genau sagen, was die Ausländerbehörde an Unterlagen verlangen wird, jedoch beweist der Arbeitsvertrag, dass Deine Frau wirklich wegen ihrer Arbeit dorthin gezogen ist, und nicht, um die eheliche Lebensgemeinschaft zu beenden.
Schließlich wird die
NE nach 3 Jahren nur erteilt, wenn die ehel. Lebensgemeinschaft weiter besteht, und das Weiterbestehen der ehel. Lebensgemeinschaft ist genau der Punkt, den Ihr der
ABH beweisen müsst.
Viele Grüße
Janna