Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
NE: sehr wichtige Frage (Gelesen: 3.015 mal)
DaOne
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag NE: sehr wichtige Frage
09.08.2005 um 01:03:28
 
Hallo,

ein Mann der Auslander ist, ist seit 3 Jahren mit eine Deutsch Frau verheiratet, und besitzt eine befristete AE. Jetzt müssen die beide zum ABH um die Niederlassungserlaubnis zu beantragen. Die beide arbeiten, aber das Problem
(vielleicht??) ist das die Frau hat ein neues Job seit etwa 3 monaten gekriegt die weit weg von ihr mann ist,  und hat jetzt ein Studio gemietet wo sie bleibt 4 Tage die Woche. Der Plan ist das der Mann wird zu ihr umziehen wenn er ein neues Job bekommt... die beide sind noch in ihre hauptwohnung gemeldet, und sehen einandere jedes
Wochenende. kann die ABH probleme machen???

ich bitte um eure Rat, vielen Dank im voraus

DaOne
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Janna
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: NE: sehr wichtige Frage
Antwort #1 - 09.08.2005 um 09:36:41
 
Hallo DaOne,

in den heutigen Zeiten, wo die Menschen mobil sein müssen, dürfte die Ausländerbehörde da keine Probleme machen. Die Frau sollte ihren Arbeitsvertrag mitnehmen, wenn die beiden die NE beantragen.
Außerdem sollte wirklich sichergestellt sein, dass die beiden sich zumindest am Wochenende sehen, und dies sollte auch bewiesen werden können, z. B. durch:
- Bahnfahrkarten
- Tankquittungen
- Zeugenaussagen.

Falls der Mann sich schon am neuen Arbeitsort der Frau bei Firmen beworben hat, kann er Kopien seiner Bewerbungsschreiben auch auf die ABH mitnehmen, als Beweis, dass geplant ist, das die beiden sobald er dort einen Job hat, am neuen Arbeitsort ihren gemeinsamen Hauptwohnsitz nehmen werden.

Sinn würde evtl. auch machen, dass der Mann mal unter der Woche an den neuen Arbeitsort fährt und sich beim Arbeitsamt dort als arbeitssuchend meldet.

Viele Grüße
Janna

Zum Seitenanfang
  

Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
Homepage  
IP gespeichert
 
DaOne
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: NE: sehr wichtige Frage
Antwort #2 - 09.08.2005 um 10:14:33
 
Danke Janna,

der Mann ist eigentlich ich Traurig Traurig. Meine Frau hat einen neunen Job, etwa 240 km von mir entfernt. sie ist seit dem 1 Juni dort tätig. Ich habe immer meinen alten Job und kann nicht mein Job wechseln vor Januar 2006 (jetzige Projekt muss geschlossen werden). Ich muss die NE benatragen in Oktober 2005... meine Fragen sind:
- muss ich wirklich bei der arbeitsamt melden als arbeitsuchender  obwohl ich einen Job jetzt habe??
- wir sehen uns jedes wochenende (manchmal auch unter der Woche, wenn sie in meiner umgebung kunden sehen muss), manchmal fahre ich, und manchmal fährt sie zu mir... müssen wir das wirchlich beweisen. Ihre eltern können das zum beispiel bestätigenm, geht das? ich behalte normaleweise keine Benzin Quittungen (finde das echt blöd als beweis, nach meine Meinung)
- warum muss sie auch ihre arbeitsvertrag mitnehmen? reicht meine nicht??

Danke im voraus...
DaOne
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Janna
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: NE: sehr wichtige Frage
Antwort #3 - 09.08.2005 um 10:25:31
 
Hallo DaOne,

es wäre gut, wenn Du Deinen Arbeitsvertrag und eine Bestätigung Deines Arbeitgebers, dass wegen des laufenden Projektes eine Kündigung / Beendigung des Jobs erst im Januar 2006 möglich ist, auch mitnimmst.

Zitat:
- muss ich wircklig bei der arbeitsamt melden als arbeitsuchender  obwohl ich ein Job jetzt habe??

Nein, müssen musst Du nicht, ich denke aber, dass das evtl. als weiterer stichhaltiger Beweis für die ABH gelten könnte, dass Du Dich um einen neuen Job am Arbeitsort Deiner Frau bemühst. Du kannst ja beim Arbeitsamt angeben, dass Du erst ab Januar 2006 die neue Stelle antreten kannst.

Zitat:
- wir sehen uns jedes wochenende (manchmal auch unter der Woche), manchmal fahre ich, und manchmal fährt sie zu mir... müssen wir das wirchlich beweisen. Ihre eltern können das zum beispiel bestätigenm, geht das?

Die Eltern sind "befangen", sie wollen ja das Beste für Euch. Von daher bin ich mir nicht sicher, dass die Ausländerbehörde die Aussage als glaubwürdig anerkennt.

Zitat:
ich behalte normaleweise keine Benzin Quittungen (finde das echt blöd als beweis, nach meine Meinung)

Klar ist das blöd, aber ich sage mir immer: rechne mit dem Schlimmsten und bereite Dich darauf vor. Wenn es dann besser kommt, umso besser für mich, aber ich wäre auch für den schlimmsten Fall vorbereitet.

Zitat:
- warum muss sie auch ihre arbeitsvertrag mitnehmen? reicht meine nicht??

Ich kann Dir nicht genau sagen, was die Ausländerbehörde an Unterlagen verlangen wird, jedoch beweist der Arbeitsvertrag, dass Deine Frau wirklich wegen ihrer Arbeit dorthin gezogen ist, und nicht, um die eheliche Lebensgemeinschaft zu beenden.
Schließlich wird die NE nach 3 Jahren nur erteilt, wenn die ehel. Lebensgemeinschaft weiter besteht, und das Weiterbestehen der ehel. Lebensgemeinschaft ist genau der Punkt, den Ihr der ABH beweisen müsst.


Viele Grüße
Janna
Zum Seitenanfang
  

Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
Homepage  
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: NE: sehr wichtige Frage
Antwort #4 - 09.08.2005 um 10:43:48
 
Zitat:
muss ich wirklich bei der arbeitsamt melden als arbeitsuchender ... müssen wir das wirchlich beweisen. ... ich behalte normaleweise keine Benzin Quittungen (finde das echt blöd als beweis, nach meine Meinung) ... warum muss sie auch ihre arbeitsvertrag mitnehmen? reicht meine nicht??


Hi DaOne,

Jetzt mal unter uns Pastorentöchtern (wie ein von mir hoch geschätztes anderes Mitglied immer zu sagen pflegt):
Stimmt das alles, was Du uns geschrieben hast?

Abu

P.S. Aus meiner Reaktion kannst Du schon mal auf die potentielle Reaktion der ABH schließen...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
DaOne
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: NE: sehr wichtige Frage
Antwort #5 - 09.08.2005 um 10:59:23
 
Danke Janna,

@Abu,... wie meinst du?? Natürlich stimmt alles was ich hier geschrieben habe, warum soll ich nicht der wharheit sagen? ich verstehe nicht deine Frage genau, oder besser gesagt... warum stelst du meine azssagen in Fragen?



Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Guenter
Senior Member
****
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 160
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: NE: sehr wichtige Frage
Antwort #6 - 09.08.2005 um 12:49:11
 
Es ist sinnvoll, wenn Deine Frau bei der Beantragung der NE mit zur ABH kommt. Ihr werdet gefragt werden, ob Eure Lebensgemeinschaft noch existiert. Wenn Ihr am Wochenende regelmäßig Euch trefft und zusammen lebt, ist dies doch wohl der Fall. Ihr bestätigt dies also und damit sollte die NE erteilt werden. Von unterschiedl. Arbeitsplätzen würde ich der ABH erst einmal nichts auf die Nase binden, denn dies ist Privatsache, die die ABH erst einmal nichts zu interessieren hat!
Erst wenn die ABH KONKRETE Verdachtsmomente hat, ist sie berechtigt, entsprechende Nachforschungen anzustellen, denen ihr mit den gemachten Argumenten DANN begegnen könnt!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
brickbat
Expertin
****
Offline


We must be the change
we wish to see


Beiträge: 1.257
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: NE: sehr wichtige Frage
Antwort #7 - 09.08.2005 um 12:50:15
 
Zitat:
Danke Janna,

@Abu,... wie meinst du?? Natürlich stimmt alles was ich hier geschrieben habe, warum soll ich nicht der wharheit sagen? ich verstehe nicht deine Frage genau, oder besser gesagt... warum stelst du meine azssagen in Fragen?






Weil dies exakt die Reaktion ist auf der Du in der Ausländerbehörde treffen wirst.
Mach Dich darauf gefaßt, daß man dort in Frage stellen wird, ob überhaupt eine eheliche Lebensgemeinschaft besteht. Dies ist nämlich die grundsätzliche Voraussetzung für die Erteilung der NE nach 3 Jahren. Die Beweislast liegt bei Euch, je mehr Nachweise Ihr bringen könnt, desto glaubwürdiger ist die Geschichte. Kommt auch ein bißchen auf die Vorgeschichte an.
Auf der anderen Seite mußt Du ja keine NE beantragen.
Zum Seitenanfang
  

I
 
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: NE: sehr wichtige Frage
Antwort #8 - 09.08.2005 um 13:37:05
 
Zitat:
@Abu,... wie meinst du?? Natürlich stimmt alles was ich hier geschrieben habe, warum soll ich nicht der wharheit sagen? ich verstehe nicht deine Frage genau, oder besser gesagt... warum stelst du meine azssagen in Fragen?

@ DaOne

Ganz einfach:
Weil Du Dich gegen jeden von Janna's Vorschlägen, Deine Geschichte zu belegen, mit Händen und Füßen wehrst. Da stellt man sich schon die Frage, ob Du keine Nachweise liefern willst oder evtl. keine Nachweise liefern kannst.

Natürlich können Deine Aussagen stimmen. Anderseits können die getrennten Wohnsitze Deiner Frau und Dir auch daher rühren, daß Ihr Euch getrennt habt, aber Du dennoch noch schnell Deine NE bekommen möchtest, oder?

Geh' mal davon aus, daß der ABH-Mitarbeiter, der über Deine NE enscheidet, noch viel mißtrauischer ist als ich.  Daher kommst Du um Nachweise wohl nicht herum...

Abu

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
DaOne
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: NE: sehr wichtige Frage
Antwort #9 - 09.08.2005 um 13:45:24
 
Leute, Danke für eure Rat...

ich denke wir haben nichts zu verheimlichen, wir erzählen keine Lügen und wir sollten überhaupt kein Angst haben. Leute, wir sind zusammen für über 6 Jahren, religiöse verheiratet für 5 Jahren!! Meine Fragen oben (warum das und das mitnehmen) sind richtige Fragen weil ich nicht überzeugt bin das "Benzin Quittungen" z.b sind Beweise für unsere Eheliche Lebensgemeinschaft (Please give me a break!!!)... Wir können alles auch mit nehmen wenn die ABH das will dann können sie auch unsere emails, telefonat,... sehen und Ich hab damit überhaupt kein Problem, ich bin nur nicht überzeugt von diese Prozeduren... und es wird mich echt irritieren wenn unsere Eheliche Lebensgemeinschaft in Frage gestellt wird wegen blöde sachen...

PS. Auch wenn die NE nicht erteild wird, wegen irgendwelche blöde Grund  !!!, habe ich damit überhaupt kein Problem!!  :paletti
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
DaOne
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: NE: sehr wichtige Frage
Antwort #10 - 09.08.2005 um 13:59:27
 
Zitat:
@ DaOne

Ganz einfach:
Weil Du Dich gegen jeden von Janna's Vorschlägen, Deine Geschichte zu belegen, mit Händen und Füßen wehrst. Da stellt man sich schon die Frage, ob Du keine Nachweise liefern willst oder evtl. keine Nachweise liefern kannst.

Natürlich können Deine Aussagen stimmen. Anderseits können die getrennten Wohnsitze Deiner Frau und Dir auch daher rühren, daß Ihr Euch getrennt habt, aber Du dennoch noch schnell Deine NE bekommen möchtest, oder?

Geh' mal davon aus, daß der ABH-Mitarbeiter, der über Deine NE enscheidet, noch viel mißtrauischer ist als ich.  Daher kommst Du um Nachweise wohl nicht herum...

Abu

 


@ Abu,

Danke. Aber wie gesagt, meine Fragen sind nicht weil wir das nicht  machen können. Wir können die Beweise sammeln, wenn es nötig ist... nur der anmeldung bei der Arbeitsamt als arbeitsuchender, das kann ich nicht. Ich hab meinen festen Job im moment, und will meinen sicheren Job nicht verlieren (kündigen) NOCH NICHT ...weil meine Frau hat noch ihre Probezeit, und vielleicht klappt es nicht bei Ihr und kommt sie dann zurück hier... es ist noch nicht klar...

Danke an alle nochmal
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
myvalentine84
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 10

10963 Berlin, Berlin, Germany
10963 Berlin
Berlin
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: NE: sehr wichtige Frage
Antwort #11 - 10.08.2005 um 20:43:47
 
Zitat:
Von unterschiedl. Arbeitsplätzen würde ich der ABH erst einmal nichts auf die Nase binden, denn dies ist Privatsache, die die ABH erst einmal nichts zu interessieren hat!


hallo,
wenn die Frau 240km weit entfernt arbeitet, dann hat sie doch bestimmt einen zweiten Wohnsitz angemeldet und das sieht doch die ABH. Dann wird die ABH doch bestimmt wissen wollen, warum das so ist, oder nicht?
valentine
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Janna
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: NE: sehr wichtige Frage
Antwort #12 - 10.08.2005 um 22:51:43
 
Zitat:
Erst wenn die ABH KONKRETE Verdachtsmomente hat, ist sie berechtigt, entsprechende Nachforschungen anzustellen, denen ihr mit den gemachten Argumenten DANN begegnen könnt!

Ein konkretes Verdachtsmoment ist für die ABH bereits gegeben, wenn sie von der Zweitwohnung erfährt. (siehe auch auf meiner Homepage unter "Verdachtsmomente" )
Es reicht auch schon ein (anonymer) Hinweis von egal-wem aus, damit die ABH tätig wird (die ABH ist gehalten jedem Hinweis nachzugehen).

Deshalb bleibt nur eines:
sachlich, höflich und ehrlich sein. Die Fragen der Sachbearbeiter kurz und knapp beantworten, Beweise mitbringen und auf Verlangen vorzeigen (wenn der Sachbearbeiter nicht danach fragt, würde ich sie auch nicht zeigen). Und wie Guenter schon schrieb, macht es auf jeden Fall Sinn, wenn Du gemeinsam mit Deiner Frau zur ABH gehst.

Dass Du Dich noch nicht arbeitssuchend melden willst, finde ich nicht schlimm, war nur so eine Idee von mir als weiterer Beweis. Allerdings finde ich Deine Argumentation, dass Ihr erst einmal die Probezeit Deiner Frau abwarten wollt, durchaus logisch und plausibel.

Viele Grüße
Janna
Zum Seitenanfang
  

Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
Homepage  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema