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Scheidung (Gelesen: 1.523 mal)
Mucki61
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Scheidung
08.08.2005 um 13:59:34
 
Hallo Leute,

aus verzweifelung und unwissen bin ich auf dieser Seite gelandet und finde das alles hier als aller erstes eine Tolle sache Daumen hoch Daumen hoch Daumen hoch

zu meiner Frage:

Ich bin Seit 4 Jahren Verheiratet und Meine Frau ist seit 3 Jahren in Deutschland und wir leben seit 3 Jahren auch zusammen, ich bin Alleinverdiener und sie hat kein eigenes Einkommen.
Wir wollen uns scheiden. Aber ich weis nicht wie ich das machen soll. Ich möchte nicht dass sie irgendwelche schäden durch die Scheidung hat.Sie kann nicht so Gut die Deutsche sprache aber wäre bereit zu arbeiten.

Kann sie Deutschland bleiben ? Sie hat eine Aufenthaltsgenehmigung bis 2007 dann wäre sie auch 5 Jahre in Deutschland.

Ich will mich aber so schnell wie möglich scheiden.
Wie lange dauert so ein scheidungsprozess ?

Was ist ein Ehevertrag? Ich habe damals im Türkischen Konsulat ein Schriftstück unterschrieben wo steht :
Ich bin für die Verpflegung in deutschand verantwortlich den Transport muss ich bezahlen usw... Ist das ein Ehevertrag ?

Wir haben kein Kind , muss ich trotzdem unterhalt oder so zahlen ?

Was soll ich machen ?!?! 

Danke an Alle die mir Helfen und Anworten werden.

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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 08.08.2005 um 15:05:09
 
Zitat:
Ich bin Seit 4 Jahren Verheiratet und Meine Frau ist seit 3 Jahren in Deutschland und wir leben seit 3 Jahren auch zusammen, ich bin Alleinverdiener und sie hat kein eigenes Einkommen.
Wir wollen uns scheiden. Aber ich weis nicht wie ich das machen soll. Ich möchte nicht dass sie irgendwelche schäden durch die Scheidung hat.Sie kann nicht so Gut die Deutsche sprache aber wäre bereit zu arbeiten.

Kann sie Deutschland bleiben ? Sie hat eine Aufenthaltsgenehmigung bis 2007 dann wäre sie auch 5 Jahre in Deutschland.

Ja, sie kann trotz Trennung bleiben, zumindest erst einmal...
Da die eheliche Lebensgemeinschaft schon länger als 2 Jahre bestand und sie eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, hat sie ein sogenanntes "eigenständiges Aufenthaltsrecht". Das heißt, daß ihre Aufenthaltserlaubnis nach der Trennung erst einmal um 1 Jahr verlängert wird, und zwar unabhängig von Einkommen, etc.
Bei der nächsten Verlängerung in einem Jahr muß sie allerdings nachweisen, daß ihr Lebensunterhalt gesichert ist.

Zitat:
Ich will mich aber so schnell wie möglich scheiden.
Wie lange dauert so ein scheidungsprozess ?

Nach deutschem Recht mindestens 1 Jahr, da eine Scheidung normalerweise ein einjähriges Getrenntleben voraussetzt. Aber falls Ihr beide türkisch seid, könnte evtl. auch türkisches Recht zum Tragen kommen...

Zitat:
Was ist ein Ehevertrag? Ich habe damals im Türkischen Konsulat ein Schriftstück unterschrieben wo steht :
Ich bin für die Verpflegung in deutschand verantwortlich den Transport muss ich bezahlen usw... Ist das ein Ehevertrag ?

Meinst Du wirklich das "Türkische Konsulat" in D? Oder vielleicht eher das deutsche Konsulat in der Türkei? Wenn es das deutsche Konsulat war, hast Du wahrscheinlich eine sog. Verpflichtungserklärung unterschrieben und die könntest mittlerweile vergessen. Wenn es wirklich das türkische Konsulat war, habe ich keine blassen Schimmer, was Du da unterschrieben hast...

Zitat:
Was soll ich machen ?!?!

Vielleicht zu einem Scheidungsanwalt gehen...

Abu
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Mucki61
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Scheidung
Antwort #2 - 08.08.2005 um 15:28:23
 
Danke für die Rasche Antwort...

Ja es war eine Verpflichtungserklärung, jetz erriner ich mich wieder.
Und dies wurde hier in Essen ausgestellt.


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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 08.08.2005 um 15:42:07
 
Zitat:
Ja es war eine Verpflichtungserklärung, jetz erriner ich mich wieder.
Und dies wurde hier in Essen ausgestellt.

Dann war es aber weder auf einem türkischen Konsulat noch auf einem deutschen Konsulat, sondern wahrscheinlich auf der Ausländerbehörde.

Abu
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #4 - 08.08.2005 um 21:33:17
 
Auf
http://www.scheidung-online.de/
findest Du einige Informationen.

Da Ihr hier in Deutschland Euren Lebensmittelpunkt habt, wird für eine Scheidung deutsches Recht zum Tragen kommen.

Ein Ehevertrag könnte zwar jetzt noch abgeschlossen werden, wäre aber nicht gültig, wenn Ihr Euch gleich scheiden lasst, da sonst angenommen wird, dass der Ehevertrag nur abgeschlossen wurde, um einen der Ehepartner besser zu stellen.

Infos zum Ehevertrag findest Du u. a. hier:
http://www.rechtspraxis.de/ehevertr.html

Infos zu islamischen Eheverträgen sind hier zu finden:
http://www.huda.de/projekte/  (hier kann man einen Mustervertrag bestellen)
http://www.verband-binationaler.de/eheschliessung/  (dann runterscrollen bis zum Stichwort islamischer Ehevertrag)

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #5 - 08.08.2005 um 23:14:45
 
Zitat:
Da Ihr hier in Deutschland Euren Lebensmittelpunkt habt, wird für eine Scheidung deutsches Recht zum Tragen kommen.

Das hängt - wie gesagt - von den Staatsangehörigkeiten der beiden ab. Wenn die beiden unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben, hast Du recht. Wenn die beiden die gleiche Staatsangehörigkeit haben, kommt - unabhängig vom Lebensmittelpunkt - das Heimatrecht zum Tragen. Vgl. Art. 17 Abs. 1  und Art. 14 Abs. 1 BGBEG:
Zitat:
Art 17 Scheidung
(1) Die Scheidung unterliegt dem Recht, das im Zeitpunkt des Eintritts der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags für die allgemeinen Wirkungen der Ehe maßgebend ist. ...

Zitat:
Art 14 Allgemeine Ehewirkungen
(1) Die allgemeinen Wirkungen der Ehe unterliegen
1.  dem Recht des Staates, dem beide Ehegatten angehören oder während der Ehe    zuletzt angehörten, wenn einer von ihnen diesem Staat noch angehört, sonst
2.  dem Recht des Staates, in dem beide Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder während der Ehe zuletzt hatten, wenn einer von ihnen    dort noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, hilfsweise
3.  dem Recht des Staates, mit dem die Ehegatten auf andere Weise gemeinsam am    engsten verbunden sind.


Abu
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