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"Volksdeutsche" aus der Tschechei (Gelesen: 1.894 mal)
Janna
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Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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07.08.2005 um 12:07:51
 
Hallo Team,

meine Mutter lebte vor dem Krieg als "Volksdeutsche" in der Tschechoslowakei (Sudetendeutsche). Im Krieg (sie war damals 18 ) wurde sie vertrieben und staatenlos. Sie "landete" dann in Österreich, weil sie dort Verwandte hatte (keine Ahnung, ob die damals auch staatenlos waren). Später beantragte und erhielt sie die österreichische Staatsangehörigkeit.

Mit 31 Jahren zog sie zusammen mit Mann (gebürtiger Österreicher) und Tochter (meiner Schwester) nach D - wegen Job.

Hätte sie aufgrund ihres früheren staatsbürgerlichen Status ("Volksdeutsche" aus der Tschechei) nicht automatisch einen Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft gehabt und diese beantragen können? Inwieweit sie einen Flüchtlingspass oder sonstige Papiere und Nachweise hatte, weiß ich nicht, ich habe in ihren Unterlagen nichts gefunden.

Und hätten die Kinder (sprich meine Schwester und ich) nicht automatisch auch einen Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft herleiten können?

Ich habe mich dann später "normal" einbürgern lassen, meine Mutter auch.
Wir wurden auch nicht danach gefragt, welchen Status meine Mutter vor ihrer Einbürgerung in Österreich hatte.

Sieht jetzt vielleicht ein bisschen konstruiert aus, aber interessiert mich trotzdem mal.

Danke und liebe Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 07.08.2005 um 12:50:57
 
Zitat:
Und hätten die Kinder (sprich meine Schwester und ich) nicht automatisch auch einen Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft herleiten können?


Hallo Janna,

zumindest in Deinem Fall hätte die Staatsangehörigkeit Deiner Mutter nicht durch Abstammung erworben werden können, siehe RuStagÄndG 1974 (hatten wir hier irgendwo schon), da Du vor dem 01.01.1975 geboren bist.

Bei Deiner Mutter hört es sich so an, wie eine Sammeleinbürgerung nach dem deutsch-tschechischen Vertrag vom 10.10.1938  (Stichwort Heim ins Reich).

Zitat:
Später beantragte und erhielt sie die österreichische Staatsangehörigkeit.


Dadurch wäre die deutsche dann aber wieder verlorengegangen, wenn sie nicht bereits früher durch die Eheschließung mit einem Österreicher schon verloren wurde öhm

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Ralf
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Antwort #2 - 07.08.2005 um 13:01:58
 
Zitat:
Hätte sie aufgrund ihres früheren staatsbürgerlichen Status ("Volksdeutsche" aus der Tschechei) nicht automatisch einen Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft gehabt und diese beantragen können?

Durchaus möglich, müsste man an Hand genauer Daten mit dem Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit (StAngRegG) abgleichen. Dieses Gesetz ist auf dieser Seite zu finden:
klick hier

Allerdings dürfte es müßig sein, sich darüber den Kopf zu zerbrechen, denn wie Ronny schon sagte, wäre die deutsche StA durch den Erwerb der österreichischen StA oder durch Eheschließung mit einem Ausländer (sofern die Eheschließung vor dem 23.5.1949 war) verloren gegangen.
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Janna
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Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #3 - 07.08.2005 um 14:49:33
 
Hi Ronny und Ralf,

Danke für die Antworten.
Eheschließung fand 1953 statt (also später), aber da hatte meine Mutter wohl schon die Österreichische Staatsangehörigkeit.

Somit greift § 116 GG:
Zitat:
sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.
, dass das Recht auf (automatische) deutsche StA nicht mehr bestand.

Zitat:
Bei Deiner Mutter hört es sich so an, wie eine Sammeleinbürgerung nach dem deutsch-tschechischen Vertrag vom 10.10.1938  (Stichwort Heim ins Reich).

Keine Ahnung, meine Mutter und ihre Eltern waren allerdings deutsche Muttersprachler, hatten auch deutsche Nachnamen. Ich weiß nicht, wie das damals war mit den Sudetendeutschen, ob die vor dem Krieg automatisch Tschechen waren. Die Vertreibung erfolgte im Jahr 1945.

Habe mal ein bisschen gegoogelt (Suchworte Sudetendeutsch und Staatsbürgerschaft):
http://www.google.de/search?q=Sudetendeutsch+Staatsb%C3%BCrgerschaft&hl=de&lr=&s...
und werde mich mal wenn ich mehr Zeit habe, damit näher beschäftigen.

Liebe Grüße
Janna
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