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Scheinehe Verdacht! (Gelesen: 1.759 mal)
matzetuckel
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I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 3
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Scheinehe Verdacht!
02.08.2005 um 13:40:25
 
Hallo,

Folgendes:
Eine gute Freundin war jetzt 4 Jahre mit einem Georgier verheiratet.Dieser reichte nun, nach nur einem Monat, nach erhalt der unbefristeten Aufenthaltseraubnis, als er endlich alle Auflagen erfüllt hatte(hatte in dem vorherigen Jahr,als 3 Jahre rum waren, bereits schonmal unbefristeten Aufenthalt beantrag-wurde abgelehnt, da nciht genügend einkommen da war,hat sich dann ncoh einen nebenjob beschaft) die Scheidung ein.Sie geht stark davon aus das sie für seine zwecke missbraucht wurde.
Auch vorher fiehl ihr schon einiges auf(keine zuneigung,ständig streit,sehr selten zu hause), aber sie wollte es nicht glauben.
Der Mann fährt nun nach Einreichung der scheidung zunächst für 3 Monate nach Georgien.
Wird die Ausländerbehörde darüber in kenntnis gesetzt?Das er die Scheidung eingereicht hat?Das ist ja alles mehr als Auffällig..Sie hat Angst zur AB zu gehen, da der Mann sehr gewalttätig ist(nicht polizeilich bekannt)
Kann sie anonym einen hinweis geben ohne das ihr etwas dabei passiert und ohne das der mann erfährt das es einen hinweis gibt?
Sie fühlt sich so schlecht!Oder gibt das da gar keine chancen?Ihr wurde auch von ihm vorher eingetrichtert das sie auf keinenfall einen Schriebs unterschreiben sollte, der nach der scheidung die wegnahme der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis, begünstigt.Es gibt also nichts schriftliches, falls dies noch eine wichtige Information ist!
Ich hoffe ihr habt rat.

Liebe grüße
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 02.08.2005 um 14:58:38
 
Also zunächstmal: es gibt keine "einseitigen Scheinehen". Wenn sie tatsächlich
zusammengelebt haben und er aufgrund dessen inzwischen die NE hat, dann
wird sich da nix mehr dran ändern lassen.

Wenn er für 3 Monate ausreist (ohne sich abzumelden) ist das nicht relevant
für seinen Aufenthalt. Erst wenn er länger als 6 Monate im Ausland wäre oder
sich hier melderechtlich ins Ausland abmeldet, würde seine NE erlöschen.

Die Tatsache der Trennung erfährt die ABH automatisch, wenn er sich (oder du
ihn) von der gemeinsamen Wohnung abmelde(s)t.


P.S.

du schriebst oben von unbefristeter AE. DAs gibts seit 2005 nicht mehr. Ist sicher
eine NE = Niederlassungserlaubnis.
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Hanni
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I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 5
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 04.08.2005 um 18:03:54
 
Was ist denn der Unterschied zwischen AE und NE?
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ronny
Platin Member
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Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 04.08.2005 um 19:08:58
 
Hallo Hanni,

schau in die §§ 7 und 9 AufenthG oben bei www.info4alien.de/images/top_gesetze.gif .

Grobe Unterscheidung:

AE befristet und zweckgebunden,

NE unbefristet, baut auf AE auf.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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