Zitat:Hallo, kann mir jemand sagen, wie es sich mit der befristeten Aufenthaltserlaubnis meines Mannes verhält, wenn dieser in Deutschland gemeldet ist, aber seit 1.12 im Ausland arbeitet? Wir sind seit 2 Jahren verheiratet und haben nun beide unser Studium beendet. Da mein Mann in Deutschland keine Arbeit gefunden hat, waren wir mehr als glücklich, als er ein Jobangebot eines bedeutendes Unternehmens im Ausland bekommen hat. Nun ist die Probezeit vorüber und wir fragen uns, inwieweit man dies der Ausländerbehörde melden muss bzw. wird ihm dann die Aufenthaltserlaubnis entzogen? Fakt ist, dass er zwecks Meetings und Urlaub etwa jeden Monat in Europa unterwegs ist und alle 2-3 Monate nach Deutschland kommt.
Aus meiner Sicht ist die
AE schon erloschen wg. § 51 Abs. 1 Nr. 6
AufenthG:
Zitat:Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen:
...
6. wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist, ...
Bisher konnte man evtl. noch argumentieren, daß es sich wegen der Probezeit erst einmal nur um einen vorübergehenden Grund handelte. Jetzt, nach Ablauf der Probezeit, ist der Sachverhalt aber wohl eindeutig.
Eigentlich müßte sich Dein Mann in D abmelden und die Meldestelle würde die
ABH informieren. Allerdings erlischt die
AE auf jeden Fall kraft Gesetz auch ohne daß die
ABH etwas von der Ausreise weiß und irgendetwas macht. Die Frage ist halt nur, wann es jemand merkt.
Zitat:Und wie sähe es mit einer möglichen Einbürgerung aus? Kann der Partner diese erwerben, wenn er mit einer Deutschen verheiratet ist oder ist diese an den Wohnsitz Deutschland gebunden? Ich überlege nämlich ebenfalls dorthin zu ziehen, wenn sich hier jobmäßig nichts tut. Tausend Dank und liebe Grüße
Eine Einbürgerung setzt normalerweise voraus, daß der Ausländer "rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat" (§§ 8
StAG ff). Weitere Fragen solltest Du im Unterforum "Einbügerungs-/Staatsangehörigkeitsrecht" posten.
Abu