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Working Holiday Visum in BRD beantragen? (Gelesen: 2.175 mal)
valle
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Kia Kaha!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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26.07.2005 um 16:36:53
 
Hallo und Kia Ora,
ich habe eine kleine Frage zum Thema Working Holiday Visum für meinen Neuseeländischen Freund. Kann er dieses einjährige Visum hier in Deutschland beantragen? Oder muss er dafür in Neuseeland sein, bzw. in irgendeinem anderen Land (z.B. Großbritannien)?  ???
Wenn er das nur von Neuseeland aus beantragen kann wäre das  Daumen runter   Da er schon hier ist und gerne bis mind. Februar bleiben würde. Und um sich das leisten zu können würde er natürlich gerne arbeiten und etwas Geld verdienen.
Soviel erstmal für heute...würde mich sehr über eine Antwort freuen!
Zwinkernd  Ka Kite Ano. Valle.
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Abu
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Beiträge: 2.772

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 26.07.2005 um 17:02:26
 
Zitat:
ich habe eine kleine Frage zum Thema Working Holiday Visum für meinen Neuseeländischen Freund. Kann er dieses einjährige Visum hier in Deutschland beantragen? Oder muss er dafür in Neuseeland sein, bzw. in irgendeinem anderen Land (z.B. Großbritannien)?  ???


guck
Zitat:
Working Holiday Aufenthalt in Deutschland
...
Wo bekomme ich das Visum?
Das Visum ist nur bei der deutschen Botschaft in Wellington erhältlich. DIe Gebühr für das Visum beträgt NZ$ 55. Die Visa-Anträge können der Botschaft auch über die Honorarkonsuln in Auckland und Christchurch übersandt werden. Die entstehenden zusätzlichen Kosten muss der Antragsteller tragen. Eine Beantragung außerhalb Neuseelands ist nicht möglich.

( http://www.wellington.diplo.de/de/01/Visabestimmungen/working__holiday.html )

Sorry...

Abu

P.S.:
Zitat:
Kia Ora

Was hat das koreanische Auto damit zu tun?  grin

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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 26.07.2005 um 20:33:19
 
@ Abu:

Neuseeland gehört aber zu den begünstigten Ländern nach
§ 41 AufenthV
!


Danach kann er also die AE nach der Eireise beantragen. Ob er sie dann
auch erhält ist ne andere Frage. Kommt auf genauen Zweck an...
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Abu
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Beiträge: 2.772

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 27.07.2005 um 12:23:10
 
Zitat:
@ Abu:

Neuseeland gehört aber zu den begünstigten Ländern nach
§ 41 AufenthV
!


Danach kann er also die AE nach der Eireise beantragen. Ob er sie dann
auch erhält ist ne andere Frage. Kommt auf genauen Zweck an...


Hhmm...

Ich hatte die Deutsche Botschaft in Neuseeland zitiert; eigentlich müßten man das dort wissen....

Vielleicht geht es deshalb nur in NZ, weil es sich um so einen Spezialfall handelt:
Zitat:
Das Working Holiday Programm basiert auf einer bilateralen Vereinbarung zwischen Deutschland und Neuseeland.


Egal, wenn ich Valle wäre, würde ich erst einmal mit Fons' Argumentation versuchen, die AE in D bei der ABH zu bekommen und hierdurch eine Rückreise zu vermeiden. Mehr als abgelehnt werden kann es ja nicht...

Abu
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valle
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Kia Kaha!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #4 - 27.07.2005 um 16:43:44
 
Danke für die schnellen Antworten!
Da, ich noch etwas neu hier bin zwei doofe fragen - was ist denn Fonds Argumentation? Und ABH
Ausserdem ist Kia Ora kein koreanisches Auto sondern bedeutet "Hallo" in Maori.
Zwinkernd
Valle
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 27.07.2005 um 16:52:17
 
Zitat:
was ist denn Fonds Argumentation? Und ABH


Fons' (ohne d) Argumentation ist das Gesetz bzw. das was in der AufenthV steht.

Natürlich könnte man aber auch versuchen, das zuvor zu klären. Denn man sollte
ned blauäugig da ran/-reingehen und hoffen, dass es gutgeht.  Allein Flug usw.
kostet ja ne Menge.
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