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Scheidung/Eheschleißung/Aufenthaltserlaubnis (Gelesen: 1.744 mal)
Scheidungskind
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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22.07.2005 um 13:18:54
 
Meine Freundin (Ausländerin) hat nach zwei Jahren Ehe ihren Mann verlassen und ist mit ihrem Kind (kein Deutsches) zu mir gezogen. Sie hat jetzt noch die Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr. Was passiert mit ihr nach dem Jahr? Ich weiß, sie braucht für eine weitere Verlängerung einen gesicherten Unterhalt auf Hartz – IV - Niveau. Sie verdient ca. 300 Euro brutto, bekommt außerdem 154 Euro Kindergeld und ca. 300 Euro Ausbildungsbeihilfe. Reicht das für einen gesicherten Unterhalt? Wenn nicht, kann ich mit meinem Einkommen (ca. 1000 Euro) oder ihre Mutter mit ihrem Einkommen (ca. 750 Euro + 300 Euro Witwenrente), für beide abzüglich Miete in Höhe von 350 Euro, für sie eintreten. Wir würden ja gerne heiraten, aber ihre Aufenthaltserlaubnis erlischt vor Ablauf des Trennungsjahres und ihr Mann stimmt einer früheren Scheidung nicht zu. Ich weiß nicht, was ich machen soll! Für eure Antwort wäre ich sehr dankbar.
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brickbat
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #1 - 22.07.2005 um 13:30:37
 
Wenn die ehel. Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet mindestens zwei Jahre bestand, hat Deine Freundin eigentlich ein eigenständiges Aufenthaltsrecht = §31 AufenthG. Der ersten Verlängerung nach der Trennung steht sogar der Bezug von Sozialhilfe nicht entgegen ist  (Abs. 4).
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Scheidungskind
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Beiträge: 3
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #2 - 22.07.2005 um 19:19:32
 
Hallo,

dass meine Freundin ein eigenständiges Aufenthaltsrecht hat, weiß ich ja.

Meine Frage ist nun aber: Was passiert, wenn der Ehemann meiner Freundin sich nicht scheiden lassen will. Denn die Aufenthaltserlaubnis läuft ja Anfang nächsten Jahres ab, das Trennungsjahr aber erst Später. Was ist nun, wenn sich der Ehemann meiner Freundin nicht scheiden lassen will? Wird sie dann "abgeschoben" (sprich, muß sie zurück in ihre Heimat) oder darf sie bleiben. Wird sie, wenn sie nicht bleiben darf, schon vor der Scheidung abgeschoben oder erst danach?

LG Scheidungskind
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #3 - 22.07.2005 um 19:33:27
 
Hallo,

wenn ein eigenständiges Aufenthaltsrecht besteht, kann nicht abgeschoben werden. Deine Freundin geht rechtzeitig vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis zur Ausländerbehörde und beantragt eine Verlängerung. Ist der Ausländerbehörde bekannt, dass Deine Freundin ihren Mann nach 2 Jahren verlassen hat? Wenn nein, sollte sie dies der ABH melden und sich -falls nicht bereits geschehen- auch bei der Meldebehörde Eurer Stadt auf ihre neue Anschrift bei Dir ummelden (ansonsten ist das ein Verstoß gegen das Meldegesetz -> Ordnungswidrigkeit)

(im Falle, wenn kein eigenständiges Aufenthaltsrecht bestünde, könnte auch vor Ausspruch der Scheidung zur Ausreise aufgefordert werden und wenn der Aufforderung nicht innerhalb der Frist Folge geleistet wird, abgeschoben werden).

Wenn der Ehemann sich nicht scheiden lassen will, kann die Scheidung nach 3 Jahren ausgesprochen werden, da nach 3 Jahren Trennung das Gericht davon ausgeht, dass die Ehe wirklich zerrüttet ist. Bis dahin sollte eigentlich auch der Versorgungsausgleich und sonstige Themen geklärt sein (http://www.scheidung-online.de  - nur mal so als Info)

Bezüglich Einkünften und Bedürftigkeit kannst Du bei http://www.tacheles-sozialhilfe.de  mal nachrechnen. Du könntest aber, damit keine Bedürftigkeit entsteht, auch eine Bestätigung geben, dass Du ihr monatlich so-und-so-viel Geld zukommen lässt (am besten regelmäßig auf ihr Konto überweisen, so dass eindeutig bewiesen ist, dass sie das Geld erhält).

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Scheidungskind
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Beiträge: 3
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #4 - 22.07.2005 um 20:15:08
 
[quote author=Janna link=board=ehe;num=1122031134;start=0#3 date=07/22/05 um 19:33:27]Hallo,

Hallo Janna,

vielen Dank für Deine Antwort.

Ja, meine Freundin hat ein eigenständiges Aufenthaltsrecht. Sie ist auch bei mir gemeldet (Einwohnermeldeamt). Das mit der ABH hat die Familie des Mannes und der Mann meiner Freundin gemacht  Griesgrämig. Außerdem war die Kripo schon bei meiner Freundin, da sie jemand wegen einer Scheinehe mit ihrem Mann angezeigt hat  Ärgerlich. Außerdem hat der Mann meiner Freundin der ABH mitgeteilt, dass die Ehe schon vor Erteilung des eigenständigen Aufenthaltsrechts nicht mehr bestand. Kann es uns jetzt passieren, dass meine Freundin wieder abgeschoben wird? Die ABH muß doch davon ausgehen, dass meine Freundin ihr eigenständiges Aufenthaltsrecht nur erschlichen hat (was sie ja gar nicth getan hat, denn die Ehe war ja gar nicht zerrüttet).

Viele Grüße

Scheidungskind
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brickbat
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #5 - 23.07.2005 um 16:13:34
 
Es kommt darauf an nachzuweisen, daß die eheliche Lebensgemeinschaft mindestens zwei Jahre bestanden hat. Das kann häufig schwierig sein, wenn der verlassene Ehepartner etwas gegenteiliges behauptet. Außerdem wird ja niemand sofort abgeschoben. Um den Aufenthalt Deiner Freundin zu beenden müßte Sie zunächst mal angehört werden und danach gibt es dann eine Verfügung gegen die man Widerspruch einlegen kann um seine Rechte zu vertreten.
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