Hallo,
wenn ein eigenständiges Aufenthaltsrecht besteht, kann nicht abgeschoben werden. Deine Freundin geht rechtzeitig vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis zur Ausländerbehörde und beantragt eine Verlängerung. Ist der Ausländerbehörde bekannt, dass Deine Freundin ihren Mann nach 2 Jahren verlassen hat? Wenn nein, sollte sie dies der
ABH melden und sich -falls nicht bereits geschehen- auch bei der Meldebehörde Eurer Stadt auf ihre neue Anschrift bei Dir ummelden (ansonsten ist das ein Verstoß gegen das Meldegesetz -> Ordnungswidrigkeit)
(im Falle, wenn kein eigenständiges Aufenthaltsrecht bestünde, könnte auch vor Ausspruch der Scheidung zur Ausreise aufgefordert werden und wenn der Aufforderung nicht innerhalb der Frist Folge geleistet wird, abgeschoben werden).
Wenn der Ehemann sich nicht scheiden lassen will, kann die Scheidung nach 3 Jahren ausgesprochen werden, da nach 3 Jahren Trennung das Gericht davon ausgeht, dass die Ehe wirklich zerrüttet ist. Bis dahin sollte eigentlich auch der Versorgungsausgleich und sonstige Themen geklärt sein (
http://www.scheidung-online.de - nur mal so als Info)
Bezüglich Einkünften und Bedürftigkeit kannst Du bei
http://www.tacheles-sozialhilfe.de mal nachrechnen. Du könntest aber, damit keine Bedürftigkeit entsteht, auch eine Bestätigung geben, dass Du ihr monatlich so-und-so-viel Geld zukommen lässt (am besten regelmäßig auf ihr Konto überweisen, so dass eindeutig bewiesen ist, dass sie das Geld erhält).
Viele Grüße
Janna