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Hochzeit mit Tuerken (Gelesen: 7.723 mal)
schroederlise
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Leben und leben lassen!!!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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20.07.2005 um 22:27:45
 
Hallo ihr!

Ich bin neu hier, deswegen weiss ich nicht inwiefern diese Frage schon einpaar mal gestellt wurde. Es geht um folgendes:

Mein Freund und ich wollen heiraten. Er kommt urspruenglich aus der Tuerkei und lebt seit drei Jahren hier in Deutschland. Wir sind beide Studenten.

Jetzt meine mehr oder weniger dringende Frage:
Was muessen wir beachten? Was fuer Voraussetzungen muessen erfuellt sein? Gibt es ueberhaupt welche? Was fuer Papiere braucht er aus der Tuerkei? Und wie muessen wir ganz generell vorgehen? Braucht er irgendwelche finanziellen Absicherungen? (Ich mein, er ist durch seinen Cousin, der hier schon lange lebt, als Buergen abgesichert?)
Und wie sieht es eigentlich danach mit der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis aus???

Ihr seht, Fragen ueber Fragen. Ich hoffe, ihr koennt uns helfen. Fragezeichen

Vielen Dank schon einmal im Voraus fuer eure Hilfe und noch einen schoenen Abend
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 21.07.2005 um 13:12:43
 
Hallo Lise,

geht am Besten gemeinsam aufs Standesamt. Dort bekommt Ihr eine Liste, auf der der Standesbeamte alle benötigten Formulare ankreuzt (so war es zumindest bei uns).
Mein Mann hat dann im Ort, wo er in der Türkei registriert war, die entsprechenden Unterlagen besorgt. Dauer, bis er alles zusammen hatte: ca. 5 Monate. Die türkischen Unterlagen müssen auch von einem vereidigten Übersetzer noch auf Deutsch übersetzt werden.
Ich finde es wichtig, dass Ihr gemeinsam die Behördengänge erledigt, ansonsten kann schneller ein Verdacht auf Scheinehe aufkommen.

Wenn Du Deutsche bist, darf - soweit ich weiß - nicht nach finanziellen Absicherungen gefragt werden.

Sobald Ihr verheiratet seid (und vorausgesetzt, Du bist Deutsche) bekommt Dein Freund eine Aufenthaltserlaubnis als Ehegatte einer Deutschen (als Aufenthaltszweck auf dem Antragsformular: "Führen einer ehelichen Lebensgemeinschaft" angeben). Außerdem erhält er eine Arbeitserlaubnis (die ersten 3 Ehejahre erhielt mein Mann eine Arbeitserlaubnis nur für nicht-selbständige Tätigkeit, aber man kann das wohl auf Antrag auch ändern lassen, so dass auch eine selbständige Tätigkeit möglich wäre).

Viele Grüße
Janna
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schroederlise
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 21.07.2005 um 13:27:51
 
Hallo Janna!

V ielen lieben Dank. Wir hatten beide sowieso schon vor, nächste Woche gemeinsam auf das zuständige Standesamt zu gehen. Da wir in zwei Wochen in der Tuerkei sind, wollten wir auch versuchen alle Unterlagen soweit wie möglich gleich zu besorgen.
du hast gesagt, dass es von einem Übersetzer nochmals übersetzt werden muss. weißt du, wieviel das ungefähr kosten wird? Ich bin auch von ungefähr einem halben Jahr als Richtwert ausgegangen, bis alles zusammengeholt ist.

Mal noch etwas anderes. Mein Freund und ich sind jetzt knapp ein Jahr zusammen.  wir haben beide ein bißchen Angst, dass man uns unterstellen könnte, wir seien nur wegen -wie es so schön heißt-ausländerechtlichen Vorteilen an einer Heirat interessiert. Dass stimmt aber so nicht, wir lieben uns wirklich sehr und wollen deswegen heiraten. Aber: man muss fairerweise zugeben, dass wir unter anderem nun schon jetzt heiraten wollen, damit er sein Studium ein bißchen beruhigter angehen kann. er hat eine Aufenthaltsgenehmigung bis juni nächten Jahres und hat bei der Behörde etwas unterschrieben, dass er bis dahin fertig sein wird mit dem Studium. Das wird aber vermutlich so nicht klappen.
Wird so etwas von der Ausländerbehörde überprüft? Müssen wir mit irgendwelchen Problemen von dieser Seite rechnen?

Liebe Grüße, Schroederlise

P.S.: Übrigens: ja, ich bin Deutsche.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 21.07.2005 um 13:42:23
 
Hallo Lise,

die Übersetzungskosten sind teilweise auch ein bisschen Verhandlungssache, aber Du kannst von einem Mindestpreis pro Auftrag von ca. 25 Euro ausgehen (und wenn nur 2 Zeilen zu übersetzen sind). Wichtig ist, und das solltet Ihr bei einer Anfrage betonen, dass es ein vereidigter Übersetzer erledigen muss (da muss so ein Stempel drunter).

Was und in welcher Weise von der Ausländerbehörde überprüft wird, hängt immer auch vom jeweiligen Sachbearbeiter ab und von Eurem gemeinsamen Auftreten. Bei meinem Mann und mir war es krass (auch wegen der vorhandenen Dienstwohnung). Es muss aber nicht so sein. Die Nachweispflicht liegt (eigentlich) immer bei der Behörde, und wie will sie eine Scheinehe nachweisen, wenn eigentlich - außer der Sache mit dem Studium - keine weiteren Verdachtsmomente bestehen? Also in dieser Hinsicht würde ich mir nicht zu viele Sorgen machen.

Zieht einfach den Papierkram durch und macht Euch eine schöne Zeit (vorsicht: eine türkische Hochzeit kann sehr teuer werden .... wegen der vielen Gäste ....)

Liebe Grüße
Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 21.07.2005 um 13:54:47
 
:roll jaaa, das hab ich auch schon gehört...zumal Die Eltern meines Freundes zu beiden Seiten 7 bzw. 9 Geschwister und entsprechenden Anhang haben. aber auch wegen der eher begrenzten finanziellen Mittel wird es wohl im kleinen Rahmen stattfinden.

Ich weiß nicht woher ich sie nehme, aber ich hab auf jedenfall die Zuversicht, dass das alles recht problemlos ablaufen wird.

Ich war allerdings eben auf deiner Seite und hab mir mal alles durchgelesen und kann nur sagen: Respekt! :paletti
Dass ihr das alles so tapfer und ruhig durchgestanden habt.

Wenn ich das richtig verstehe, dann kommt also der ganze Trubel mit der Ausländerbehörde erst auf uns zu, wenn mein Freund das nächste Mal dahin muss um seine Aufenthaltgenehmigung zu verlängern, oder?

Gruß, Lise
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Antwort #5 - 21.07.2005 um 13:59:56
 
Hallo,
damals (vor 11 Jahren) brauchten wir ein Ehefähigkeitszeugnis aus der Türkei,
was eigentlich u.a. auch in Deutsch ausgestellt wird.
Was gemacht werden mußte, mußte diese Bescheinigung vom deutschen Konsulat bestätigt werden, dass die auszustellende Instanz dies auch wirklich dies austellen darf.
Am besten versuchen, diesen Schritt umzugehen, natürlich wenn das noch so ist.
Übrigens,die Personen beim Konsulat in der Türkei waren nicht besonders freundlich und erfreut über soo eine Entwicklung  :sauer:

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Antwort #6 - 21.07.2005 um 14:21:47
 
Hallo,

das mit der früheren Zuständigkeitsbescheinigung auf dem EFZ gibt es ned mehr.

Die Türkei ist Mitgliedsstaat des Übereinkommens über mehrsprachige EFZ und mehrsprachige Personenstandsurkunden geworden.

Die landläufig als "internationale" Urkunden bekannten Dokumente brauchen im Regelfall nicht mehr übersetzt werden und sie benötigen keine Apostille oder ähnliches. Was anderes war die frühere Zuständigkeitsbescheinigung ja auch nicht.

Der Lebensunterhalt muß ja derzeit eh sichergestellt sein, und auch bis zur Eheschließung nachgewiesen werden, erst danach greift das hier:

Zitat:
nicht nach finanziellen Absicherungen gefragt werden
.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #7 - 21.07.2005 um 14:28:01
 
Hallo ronny!

Versteh ich dich richtig: Wir brauchen kein Ehefähigkeitszeugnis mehr? und wir müssen die Dokumente aus der Türkei nicht übersetzen lassen? und das mit den finanziellen sachen bzw. Lebenunterhgalt ist durch seinen Cousin als Buergen abgesichert?

Grüße
Lise
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Antwort #8 - 21.07.2005 um 14:36:10
 
Zitat:
Versteh ich dich richtig: Wir brauchen kein Ehefähigkeitszeugnis mehr?


Hallo Lise,

davon hab ich nichts gesagt. Oder?

Zitat:
Die Türkei ist Mitgliedsstaat des Übereinkommens über mehrsprachige EFZ und mehrsprachige Personenstandsurkunden geworden.


Ich meinte den vorhergehenden Beitrag mit der nicht mehr aktuellen Rechtslage von vor 11 Jahren (früher gabs auf den EFZ noch eine Zuständigkeitsbescheinigung der deutschen Botschaft).

Das EFZ und die Abstammungsurkunde sind natürlich noch vorzulegen, aber sie können als mehrsprachige Urkunden ausgestellt auch ohne Übersetzung durchgehen, frag einfach mal Dein Standesamt. Denn der Urkundentext ist bei den Mitgliedsstaaten genormt und deswegen ist die Übersetzung nicht zwingend erforderlich.
Es sei denn da sind (was in der Türkei immer noch vorkommt) Angaben drin, die nicht standardisiert wurden. Oder es ist noch eine nicht genormte Eintragung drin.

Entscheiden wird dies aber letztlich Dein Standesamt, also ned sagen der Ronny hat aber...

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #9 - 21.07.2005 um 16:26:11
 
Hallo ronny!

Sorry, mir ist auch kurz nach meinem letzen Posting aufgefallen, dass ich dich da wohl falsch verstanden habe.
auch auf die Gefahr hin, dass ich nerve, hab ich nch zwei Fragen: Was ist ein Ehefähigkeitszeugnis (was sagt das aus?)
und Zu finanzen: Sie dürfen danach also tatsächlich nicht mehr fragen, wenn wir verheiratet sind? versteh mich nicht falsch..ist kein zentrales Problem von uns..aber es würd mich mal interessieren. öhm

vielen dank nochmals ( auch für geduldiges Antworten) :blum
Grüßle, die Lisel
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Antwort #10 - 21.07.2005 um 16:43:59
 
Zitat:
Was ist ein Ehefähigkeitszeugnis


Hallo Lise,

schau mal da www.info4alien.de/images/top_faq.gif nach . Zwinkernd

Zitat:
Sie dürfen danach also tatsächlich nicht mehr fragen, wenn wir verheiratet sind?


Na ja fragen schon, und ggf. auch die AE zunächst nur für ein statt drei Jahre ausstellen , was im Regelfall auch gemacht wird, wenn die Finanzen wackelig sind.
Aber die Erteilung der AE darf nicht von der Sicherung des Lebensunterhaltes abhängig gemacht werden:

§ 28 Abs. 1 AufenthG Durchgedrehtie AE ... ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1..dem Ehegatten eines Deutschen zu erteilen.

bedeutet:
ohne Prüfung der Sicherstellung des Lebensunterhaltes nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 ( in Verbindung mit § 2).

Diese allgemeine Erteilungsvoraussetzung ist also ohne Belang, weil ein Anspruch durch die Ehe besteht. Zwinkernd

Zitat:
auch auf die Gefahr hin, dass ich nerve


Machst Du nicht, keine Angst  Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 21.07.2005 um 16:58:39
 

okay...vielen vielen dank  :bussi danke

Man ist halt nur so verunsichert, grad wenn man von diesem ganzen Behördenkrams keinen blassen schimmer hatte bis jetzt..
und irgendwie hat man trotzallem immer Angst, dass man bei jedem Schritt dem man tut, der Ausländerbehörde auf die Füße tritt.

viele Grüße
Schroederlise




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Antwort #12 - 21.07.2005 um 19:50:21
 
Hallo Lise,

wenn bei Euch alles klar ist und keine Verdachtsmomente auf Scheinehe bestehen und auch niemand meint, Euch auf den Schlips treten und einen anonymen Hinweis an die Ausländerbehörde geben zu müssen, wird es keinen Trubel bei der ABH geben.

Also, locker bleiben. Wichtig ist, wie ich oben schon schrieb, dass Ihr beiden immer zusammen auftretet. Ich habe damals den Fehler gemacht, erst einmal meinen Mann alles alleine bei der ABH erledigen zu lassen (hatte einfach keine Lust auf Behördengänge und beruflich bedingt auch nur sehr wenig Zeit). So etwas kann natürlich auch einen Verdacht beim Sachbearbeiter wecken. Und bei uns war da noch die Sache mit der Dienstwohnung und dass es (angeblich) einen anonymen Hinweis gab (wir ahnen auch, von wem ...)

Ansonsten immer freundlich und sachlich bleiben, nachfragen, wenn Ihr etwas nicht versteht bzw. auch mal rückfragen: "Sie meinen also, so und so ...." und sich die Aussage noch einmal bestätigen lassen.
Evtl. nach einem Kontakt mit den Behörden kurz aufschreiben, was los war und gesagt wurde, und von allen Unterlagen Kopien machen - Wenn Ihr auf der Ausländerbehörde was unterschreiben müsst, bittet auch ganz freundlich um eine Kopie für Eure Unterlagen ("nur damit unsere Unterlagen auch vollständig sind ..." )

Wenn Ihr nur im kleinen Rahmen feiert, und nur einen Teil der türkischen Verwandten einladet, kann es passieren, dass die nicht Eingeladenen total sauer auf Euch sind. Deshalb hat mein Mann damals auch kategorisch abgelehnt, seine Schwester (lebt in CH) einzuladen - ich hätte sie gerne dabei gehabt, denn ich mag sie sehr. Er meinte, wenn nur sie kommt, sind alle Verwandten, die näher bei uns wohnen, total sauer ... Wir hatten deshalb nur eine kleine Feier nur mit deutschen gemeinsamen Freunden.

Liebe Grüße
Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #13 - 21.07.2005 um 21:28:21
 
Hallo Janna!

vielen Dank fürs Mutmachen. Wie ich ja schon oben schrieb, kann einem halt manchmal ganz schön mulmig werden, bei den ganzen Behördengängen.
Aber mein Freund und ich haben uns jetzt vorgenommen so weit es geht wirklich alles gemeinsam zu erledign, was anfällt und uns auch so bald wie möglich eine gemeinsame Wohnung zu suchen. Das war sowieso schon geplant..jetzt gibt es eben noch einen schöneren Anlass dazu.

Das mit der Familie lässt sich leider nicht so verwirklichen, wie wir uns das wünschen würden, da seine Eltern nicht aus der Türkei wegkönnen, weil sie auf die Pflegebedürftige Großmutter aufpassen müssen und niemand anderes dafür da ist. deswegen sind wir uns überhaupt noch nicht sicher, wen wir alles einladen und ob überhaupt irgendjeamd seiner Familie kommen kann. Leider.
Nur würden wir meine und seine komplette und gesamte Familie einladen, würden wir auf eine Zahl von vermutlich 300-400 (oder gar mehr Gästen) kommen und das sprengt absolut unseren finanziellen Rahmen. so können wir nur auf Verständnis von beiden Familien hoffen.

Ich kann nur sagen, dass ihr alle uns beiden hier schon sehr weiter geholfen habt und unsere "Angst" nun auch schon ein bißchen geschmälert ist. Wir sind beide schon ganz aufgeregt, *freu* :happy:

Zu dem auf den Schlips treten:
Wir haben uns auch dazu entschieden, nicht groß rumzuerzählen, dass wir verheiratet sind ( wenn es denn soweit ist)  bzw. sehr vorsichtig zu sein, wem wir was erzählen, denn auch bei mir gibt es so einige Kandidaten im Bekanntenkreis, wo ich mir nicht so sicher wäre, wie die reagieren. es geht dabei zwar nicht darum, es zu verheimlichen, aber wir werden es wohl nicht an die große Glocke hängen.
Ich frag mich nur, was es solchen Menschen eigentlich bringt, andere bei der ABH anzuschwärzen? Ich mein, sie werden doch durch uns oder durch andere (eher betroffene)
Eheleute nicht in ihrer Existenz bedroht oder ähnliches.? Traurig

Viele Liebe Grüße
Schroederlise

P.S.: ich werd natürlich auch berichten, wie es so weiter geth, mit Behörden, oder mich an euch wenden und fleißig mit Fragen zu schütten, wenn es ungereimtheiten gibt. Zwinkernd
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Antwort #14 - 22.07.2005 um 08:47:58
 
Wenn dein Freund sein türkisches Ehefähigkeitszeugnis besorgt, muß er (so war das jedenfalls vor einigen Jahren) von dir ein Ehefähigkeitszeugnis, eine beglaubigte Kopie deines Passes und eine beglaubigte Kopie deiner Abstammungsurkunde vorlegen. Diese Unterlagen brauchst du dann von ihm auch hier. Genaueres kann dir dein Standesamt sagen. Wenn ihr dann in der Türkei heiratet, müßt ihr anschließend hier in D auf das Standesamt und meldet die Hochzeit, sie wird dann hier noch registriert und dann könnt ihr ein Familienbuch anlegen lassen (empfiehlt sich, wenn man später mal Dokumente benötigt) und auch den Familiennamen bestimmen. Nach türkischem Recht erhältst du bei einer Heirat in der Türkei seinen Namen, du kannst deinen deutschen Namen hier aber behalten und mit ihm gemeinsam dann hier einen FAmiliennamen bestimmen, oder einen Doppelnamen tragen etc.

Viel Glück.

Selam
Can
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #15 - 22.07.2005 um 12:28:03
 
Hallo Ihr!

Mir ist da grad noch was eingefallen auf Canim's Posting hin. Ist das was Canim da beschrieben hat auch so, wenn wir in Deutshland heiraten? also müssten wir rein theoretisch meine Dokumente schon in die Türkei mitnehmen um seine benötigten Dokumente abzuholen? Wisst ihr da was? Augenrollen
Und: wie ist das Eigentlich, wenn wir hier geheiratet haben.? Müssen wir uns dann acuh nochmal in der Türkei ehelichen lassen oder müssen wir es irgendwo melden und angeben, dass wir verheiratet sind??? ???

Viele liebe Grüße
Die Lisel
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Antwort #16 - 22.07.2005 um 12:49:51
 
Zitat:
Türkei ehelichen lassen oder müssen wir es irgendwo melden und angeben, dass wir verheiratet sind


Hallo Lise,

die Eheschließung hier gilt auch in der Türkei. Si muß dort allerdings registriert werden. Unser Türkei-Experte (Caya) hat das schon mal irgendwo erwähnt hier .

Das mit den Unterlagen stimmt was Canim geschrieben hat, wobei Du für Dein FZ nicht seins brauchst (sonst würde sich das ja im Kreis drehen). Wichtig ist halt, dass beide Verlobte drin stehen im EFZ.


Grüße
Ronny  Zwinkernd
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Antwort #17 - 22.07.2005 um 13:57:25
 
Hallo,
ich würde auf jeden Fall empfehlen hier in Deutschland zu heiraten, nätürlich wenn ihr alle Dokumente zusammen stellen könnt. Denn:
Die standesamtliche Trauung in Deutschland ist genauso [u]auch [/u ]in der Türkei gültig wie in Deutschland.
Ihr müßt vor der Trauung Bescheid sagen, dass ihr eine internationale Bescheinigung braucht.
Dann geht dein zukünftiger Mann Zwinkernd  damit zum türkischen Konsulat.
Das war's auch. Hier werden die Daten von dir registriert und bist schon in der Türkei erberechtigt.  Smiley
Früher haben sie beim türkischen Konsulat bei der Registrierung gefragt, ob die Ehegattin türkische Staatsangehörigkeit möcht. Das erhältst du, wenn Du dich innerhalb vier Wochen nach der Trauung meldest. Wie gesagt "früher".

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Antwort #18 - 22.07.2005 um 14:47:51
 
aha!!!! öhm

Vielen Dank!
das heißt wohl, dass wir uns noch auf einige Behörden-rennereien einstellen müssen in der nächsten Woche (ich hoffe, das klappt). Denn wir fliegen ja in zehn Tagen schon ab.
Kann man eigentlich die türkische Stattsbürgerschaft neben der deutschen haben? ich dachte immer, als deutscher Staatsbürger darf man immer nur die eine Staatsbürgerschaft haben? Schockiert/Erstaunt

Grüße, Schroederlise Hut
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Antwort #19 - 22.07.2005 um 15:17:39
 
Zitat:
Kann man eigentlich die türkische Stattsbürgerschaft neben der deutschen haben? ich dachte immer, als deutscher Staatsbürger darf man immer nur die eine Staatsbürgerschaft haben?


Hallo Lise,

Grundsätzlich erstmal nein.

Vor einer Annahme des "generösen" Angebotes des Konsulates

Zitat:
Früher haben sie beim türkischen Konsulat bei der Registrierung gefragt, ob die Ehegattin türkische Staatsangehörigkeit möcht.


sei auch ausdrücklich gewarnt.
Wie ca. 50.000 ehemalige Deutsche feststellen mußten/ müssen geht bei einem freiwilligen Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit im Normalfalle die deutsche StAng flöten.  cry:

Unter dem Stichwort "Beibehaltungsgenehmigung" findest Du hier weitere Informationen.

Grüße
Ronny Zwinkernd

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Antwort #20 - 22.07.2005 um 15:35:46
 
Zitat:
Früher haben sie beim türkischen Konsulat bei der Registrierung gefragt, ob die Ehegattin türkische Staatsangehörigkeit möcht. Das erhältst du, wenn Du dich innerhalb vier Wochen nach der Trauung meldest. Wie gesagt "früher".



NEIN, NEIN bitte nicht!
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Antwort #21 - 28.07.2005 um 13:37:18
 
Zitat:
..Früher haben sie beim türkischen Konsulat bei der Registrierung gefragt, ob die Ehegattin türkische Staatsangehörigkeit möcht. Das erhältst du, wenn Du dich innerhalb vier Wochen nach der Trauung meldest. Wie gesagt "früher"....




Fragezeichen Fragezeichen Fragezeichen Fragezeichen
@zg2001:

Toll jetzt haben wir einen zweiten P.Hintzke ( Union Politiker), der auch mal bei einem Forum behauptet hat (in der BRAlpha ca. vor 3 Wochen) dass  jeder der türkisch kann, nach dem tr. StAG ein Recht auf die Einbürgerung hat.
Seit ca. über einem Jahr ist es möglich das der Ehegatte oder Ehegattin eines tr. StA erst nach 3 Jahre Ehe sich einbürgern lassen kann. Früher waren die Voraussetzungen für die Einbürgerung noch schwieriger. Nur die durch die Ehe automatisch ihre StA verloren hatten wurden gleich eingebürgert.
Bitte keine Gerüchte hier verbreiten was nicht stimmt.

@Lise:

Die Unterlagen was dein Mann für die Eheschließung hier in Deutschland benötigt bekommt er beim Standesamt in der Türkei spätestens in 1.Stunde und muß für die Unterlagen nichts bezahlen. Die Unterlagen sind mehrsprachig und müßen hier in Deutschland nicht übersetzt werden.
Dagegen die Unterlagen die du aus Deutschland mitnehmen mußt um in der Türkei zu heiraten kostet dich was und dauern ein paar Tage bis du sie hast.
Um die Ehe in der Türkei registrieren zu müßen brauchst weder du oder dein Mann nichts zu übersetzen lassen. Was ihr dafür braucht ist ein Auszug aus dem Stammbuch, sein Perso und Paß in Original und Kopie ; dein Perso, in Original und Kopie und jeweils 3 Lichtphotos von euch Beiden und 2,- €. Wenn ihr nach der Ehe  mehr als 2 Monate wartet um die ehe in der Türkei registrieren zu lassen müßt ihr dann noch zusätzlich 11 ,-€ als Strafe bezahlen.

LG
Caya

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zg2001
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #22 - 28.07.2005 um 14:35:06
 
@caya,
ich wollte gar nichts behaupten. Die Bemerkung "früher" erklärt sich dadurch, dass dies keine Behauptung ist, sondern bezieht sich auf persönliche Erfahrungen, die ich einfach mit anderen teilen würde. Es sollten   u.a. auch "Erfahrungen" ausgetauscht werden.
zg2001
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schroederlise
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #23 - 28.07.2005 um 15:04:25
 
Hallo ihr!

Wie sieht das eigentlich aus? braucht mein (zukunftiger) Mann dringend in der Türkei irgendwelche beglaubigten Kopien von mir? Ich war nämlich jetzt die letzten Tage wegen Krankheit :zahn total außer Gefecht gesetzt, weswegen wir noch nichts unternehmen konnten wegen der papiere und dem Standesamt. Wir fliegen aber jetzt am montag schon.

Also genauer: Kann er die Sachen, wobei er vielleicht eine beglaubigte Kopie meiner Dokumente braucht genauso gut auch beim türkischen Konsulat hier in Deutschland beantragen? Denn so wie es aussieht werden wir dann erst wieder in einem Jahr in die Türkei.

Liebe Grüße, Lise

P.S.: Bitte seid lieb zueinander! Smiley
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schroederlise 343772120  
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Caya
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Antwort #24 - 28.07.2005 um 15:28:48
 
Die Unterlagen die du für die Ehe in der Türkei brauchst :

- Ehefähigkeitszeugnis (Merhsprachig)
- mehrsprachige internationale Geburtsurkunde (Merhsprachig)
- Personalausweis oder Reisepaß (übersetzt ins türkische?)
- Meldebescheinigung oder Aufenthaltsbescheinigung (übersetzt ins türkische)
- Rechtskräftigscheidungsurteil / Sterbeurkunde ( Falss du mal verheiratet warst / übersetzt ins türkische)
- 4 Lichtbilder (höchstens 1 Monat alt)

Dein Freund braucht:

-  Perso
-  Wenn er noch keine 18 ist eine begläubigte - und schriftliche Zustimmung der Eltern
-  Wenn er geschieden ist oder wenn die Ex-Frau gestorben ist      Rechtskräftigscheidungsurteil / Sterbeurkunde  
-  4 Lichtbilder (höchstens 1 Monat alt)


Zusammen:

- Einen Antrag beim Standesamt in der Türkei stellen.
- Ein Attest aus einem stattlichen Spital in der Türkei vorlegen dass ihr keine sexuelübertragbare Krankheiten habt.

LG
Caya

Ps: Auf alle Fälle beim Konsulat anrufen und genauere Informationen verlangen.


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schroederlise
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #25 - 28.07.2005 um 19:23:03
 
Hallo

Da wir nicht in der Türkei, sondern hier in Deutschland heiraten wollen und werden, zielte meine letzte Frage eher darauf ab, was er für Dokumente braucht bzw. ob er diese Dokumente auch im türkischen Konsulat (bei unserem Fall das Konsulat in Mainz) besorgen kann, da wir wie gesagt schon am montag fliegen und uns keine Zeit mehr bleibt, beglaubigte Kopien von irgendwelchen meiner Dokumente zu besorgen.

Also nochmal: Kann mein Freund die von ihm benötigten Dokumente auch beim türkischen Konsulat in Mainz besorgen??? Oder muss er dafür extra in die Türkei. ???

Liebe Grüße, Die Lise
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Antwort #26 - 28.07.2005 um 19:30:48
 
Hallo Lise,

die Urkunden (Abstammungsurkunde und Ehefähigkeitszeugnis) stellt in derTürkei nur das Standesamt aus, die Konsulate dürfen das nicht. Zwinkernd


Ob über die Konsulate was beantrgt werden kann weiß ich nicht.


Grüße
Ronny;-)
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Antwort #27 - 28.07.2005 um 21:55:45
 
@schroederlise
Hallo,
Du rufst am besten morgen hier in Deutschland in deinem Standesamt an, fragst, was sie von deinem Freund haben wollen.
Wenn ihr in seiner Heimatstadt Urlaub macht, geht ihr zum Registeramt (Nüfus Dairesi) und da müsst ihr ein Ehefähigkeitszeugnis (International)  besorgen.
Wenn er das nicht kann, weil ihr nicht in der Nähe seid, dann nächsten Verwandten bitten!
Weil dein Freund ja hier ist, braucht ihr gar nicht in der Türkei zu heiraten.
Also ihr habt hier in Deutschland mit dem türkischen Konsulat nichts zu tun.
Entscheidend ist, was dein Standesamt hier in D. verlangt. Natürlich  gleich hier berichten:
:paletti
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schroederlise
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #28 - 28.07.2005 um 22:10:47
 
@zg
grin selbstverständlich werde ich detailliert Bericht erstatten, sofern das auch für die Administratoren soweit okay ist.
Wir werden morgen noch persönlich zu unserem zuständigen Standesamt gehen, um die Einzelheiten zu klären.
Hoffen wir, dass wir soweit alles notwendige auch in der Türkei regeln können. :nix

Bis demnächst, drückt uns die Daumen
Die schroederlise
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Mick
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Antwort #29 - 28.07.2005 um 23:43:07
 
Zitat:
grin selbstverständlich werde ich detailliert Bericht erstatten, sofern das auch für die Administratoren soweit okay ist.


Hi,
wenn keine Rechtsfragen zu klären sind, mache
es einfach im Userforum.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Caya
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Antwort #30 - 29.07.2005 um 09:52:29
 
Zitat:
...Also nochmal: Kann mein Freund die von ihm benötigten Dokumente auch beim türkischen Konsulat in Mainz besorgen??? Oder muss er dafür extra in die Türkei. ???...


Was er braucht ist ein Ehefähigkeitszeugnis und eine internationale Geburtsurkunde. Von Beantragung bis zur Ausstellung diese Dokumente braucht dein Freund nicht mehr als 1 Stunde. Diese Dokumente müßen nicht ins deutsche übersetzt werden da sie mehrsprachig ausgestellt werden.
Da wird leider das G.konsulat der Türkei in Deutschland die Dokumente für deinen Freund nicht besorgen können. Sein Vater und seine Mutter können die Dokumente für in auch besorgen können. Wenn ihr in der Türkei seid soll er beim Notar eine Vollmacht ausstellen lassen. Er benötigt dafür sein Perso, Geld, vollständiger Name von seinem Vater oder Mutter, Geburtsdatum und Name des Vater ( Großvater).

LG
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #31 - 14.11.2005 um 22:27:10
 
Hallo an alle!

Nach langer Pause nun mal eine neue Frage von mir.

Wir haben inzwischen fast alle Papiere zusammen, unsere Familien sind informiert und wir sind weiterhin sehr glücklich :happy:, aber:

Es steht nun noch der Gang zum türkischen Konsulat in Mainz aus, um uns das Ehefähigkeitszeugnis meines Verlobten zu besorgen. Dazu meine Frage: müssen wir meine Geburtsurkunde noch mal von einem beeidigten übersetzer ins Türkische übersetzen lassen, oder reicht denen im Konsulat meine deutsche Geburtsurkunde im Original?

Kennt jemand von Euch dieses Konsulat vielleicht auch ein bißchen? ???

Vielen Dank schonmal,
Liebe Grüße und noch nen schönen Abend
Eure Lise
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