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Vorübegehender Auslandsaufenthalt /Mutter bleibt!! (Gelesen: 1.351 mal)
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18.07.2005 um 14:58:48
 
Smiley Hallöle,

ich habe eine Frage:

Wie ist der Verlauf, wenn der Vater vorübergehend nach GreatBritain gehen will, weil er sich dort bessere Verdienstmöglichkeiten erhofft - wird aber durch einen vorherigen Besuch erst geklärt  - und
die Lebenspartnerin und Mutter seines Sohnes  mit einem 3jährigen Aufenthaltstitel in Deutschland bleibt?? Hat sie ein Anspruch auf Sozialleistungen?

Herzlichen Danke
für eure Antworten,

grüsst
Diskret :roll
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Mick
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Antwort #1 - 18.07.2005 um 23:23:32
 
Hi,
ich verstehe nicht so ganz.
Könntest Du uns mal über die Staatsangehörigkeiten aufklären
und darüber, wer von wem ein Aufenthaltsrecht ableitet (bzw.
wer sich warum in D. aufhält)?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #2 - 21.07.2005 um 17:36:56
 
:anbet Hallo Mick,

sorry, dass ich mich so missverständlich ausgedrückt habe:
also der Vater ist deutscher Staatsangehörigkeit und die Mutter stand seinerzeit auf Asyl und hat jetzt einen Aufenthaltstitel und trägt die Pesonensorge für das gemeinsame Kind. Sie leben derzeit zusammen und der Vater sorgt für den gemeinsamen Lebensunterhalt.

Ich hoffe, dass der Sinn jetzt besser zu verstehen ist. kopfhau
Danke.
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Mick
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Antwort #3 - 21.07.2005 um 18:38:04
 
Hi,
wenn die Mutter mit dem (deutschen) Kind in Deutschland bleibt
und die Personensorge für das Kind weiter aussieht, hat sie
weiterhin Anspruch auf Erteilung bzw. Verlängerung ihrer Aufent-
haltserlaubnis (s. § 28 AufenthG).
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Abu
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Antwort #4 - 22.07.2005 um 09:02:50
 
Zitat:
Hat sie ein Anspruch auf Sozialleistungen?

Zuerst einmal bin ich - unabhängig von den gesetzlichen Regelungen - der Meinung, daß der Vater für sein Kind und auch die Mutter/Lebensgefährtin aufkommen sollte. Zumindest seinem Kind gegenüber ist er auch rechtlich unterhaltspflichtig, auch wenn er sich im Ausland aufhält.

Abu
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