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FZF oder Arbeitsaufenthalt (Gelesen: 2.650 mal)
Kitty
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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18.07.2005 um 11:48:41
 
Hallo,

irgendwie passt meine Frage sowohl unter Ehe und Familie als auch unter Arbeitsaufenthalte, also habe ich sie ersteinmal hier reingestellt. Bitte aendern, wenn es woanders besser aufgehoben ist.

Zur Situation: Mein Mann (Suedafrikaner) und ich leben in Suedafrika. Nun war eigentlich geplant, dass er diesen Monat nach Deutschland versetzt wird - er haette auch die Unterstuetzung seiner Firma fuer ein Visum zu Arbeitszwecken bekommen - und ich sollte meinen Job noch bis Ende des Jahres weitermachen und danach nach Deutschland zurueckgehen. Soweit so gut, aber wie immer kommt es anders als man denkt.
Aber jetzt ist das Chaos ausgebrochen und es sieht so aus, dass wir entweder zum gleichen Zeitpunkt nach Deutschland gehen oder ich ein bis zwei Monate frueher.

Sollten wir nun ein Visum fuer Arbeitszwecke oder eine Familienzusammenfuehrung beantragen? Geheiratet haben wir uebrigens in Deutschland. Welche Vorteile gibt es fuer das eine oder andere? Oder welche Auswirkungen haette es, wenn er ein Visum fuer einen Arbeitsaufenthalt bekommen wuerde und wir uns nach Ablauf seines Vertrages dazu entscheiden in Deutschland zu bleiben? Kann man den "Aufenthaltszweck" sozusagen im nachhinein aendern?


Gruss

Kitty
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #1 - 18.07.2005 um 12:03:54
 
Zitat:
Welche Vorteile gibt es fuer das eine oder andere? Oder


Hallo Kitty,

zunächst meine Empfehlung : Lasst das als Familienzusammenführung laufen, wenn Du sowieso vorher zurückkommst.

Auf dieses Visum besteht ein Anspruch, im Gegensatz zu einem Arbeitsaufenthalt.

Wenn ihr eh in DE geheiratet habt, ist das auch mit dem Nachweis der Eheschließung und anderer Urkunden eh kein Problem.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Kitty
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Antwort #2 - 18.07.2005 um 14:34:12
 
Hallo Ronny,

danke fuer Deine Empfehlung.

Die Lage ist nur dummerweise ziemlich verzwickt. Unsere Firma will meinen Mann zum 01.10. versetzen und er soll morgen zur Botschaft gehen, um das Visum etc. zu beantragen. Ich hingegen weiss noch nicht, ob ich zum 01.09. oder 01.10. zurueckmuss.

Kann man eine FZF beantragen, wenn man gemeinsam zurueckkommt?

Gruss

Kitty
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brickbat
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Antwort #3 - 22.07.2005 um 15:32:37
 
Klar! Am besten geht Ihr zur Botschaft und schildert die Lage. Problematisch wäre die Sache nur, wenn Dein Mann vor Dir nach Deutschland reisen würde; dann wäre auf jeden Fall das Arbeitsvisum angezeigt.
Ein Visum zur Erwerbstätigkeit setzt auf jeden Fall eine Menge mehr Zeit- und ARbeitsaufwand voraus als das zur FZF. Und es besteht kein Anspruch. Nehmt Eure Arbeitsverträge, Pässe und Heiratsurkunde mit, dann dürfte es keine Probleme geben.
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Riki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
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Antwort #4 - 22.07.2005 um 22:02:02
 
Zitat:
Kann man eine FZF beantragen, wenn man gemeinsam zurueckkommt? Zitat:


Kann man, selbst wenn die Botschaft - wie in unserem Fall - den Antrag nicht annehmen will. Letztlich sind unser Sohn (Deutscher) und meine Lebensgefährtin (Ausländerin) doch zusammen eingereist und sie hat eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre erhalten.
Arbeitserlaubnisse habe ich selbst oft im Ausland beantragt und das ist alles Andere als angenehm.
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Kitty
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Antwort #5 - 01.08.2005 um 15:45:50
 
Danke fuer die Ratschlaege.

Sobald mein Mann endlich die Bestaetigung unseres Arbeitgebers hat, werden wir zur Botschaft gehen und denen die Lage schildern. Mal sehen, was die sagen.

Aus eigener Erfahrung weiss ich auch, wie schwierig es ist, im Ausland eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis zu bekommen. Es gibt Laender, gegen die ist jede Buerokratie in Deutschland ein Kinderspiel.
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Kitty
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Antwort #6 - 17.08.2005 um 14:17:22
 
Hi,

Nachdem sich unsere Rueckreisedaten mal wieder verschoben haben, waren wir inzwischen bei der Botschaft. Leider war es nicht sehr informativ. Die Dame dort hat nur den Antrag meines Mannes entgegengenommen und wusste nicht, wie sie den doppelten Einreisegrund (Familienzusammenfuehrung und Versetzung seitens des Arbeitgebers) behandeln sollte. Sie hat nur geprueft, ob die Unterlagen fuer die Beantragung eines Arbeitsaufenthalts komplett sind und das war es dann. Familienzusammenfuehrung stand gar nicht zur Debatte. Sie meinte noch, dass die Kopie zum Auslaenderamt meiner Wohnanschrift in Deutschland geschickt wird. Sie konnte uns leider keine Antwort darauf geben, ob die mich dann irgendwie versuchen wuerden zu kontaktieren, und meiner Bitte, dem Antrag hinzuzufuegen, dass ich z.Zt. in Suedafrika wohne, konnte sie auch nicht entsprechen. Bis Ende September bin ich noch in Suedafrika und meine Post ist bis dahin postlagernd, d.h. eine Kontaktaufnahme der Auslaenderbehoerde laeuft 100% ins Leere.

Ich habe versucht mit der zustaendigen Behoerde Kontakt aufzunehmen, aber bisher noch keine Antwort erhalten. Weiss jemand, ob ich irgendwelche Nachfragen zu erwarten habe? Und wenn ja, was?

Gruss

Kitty

PS.: Das Merkblatt der Botschaft enthielt auch eine Liste der benoetigten Unterlagen fuer eine Familienzusammenfuehrung: u.a. Gehaltsnachweise des deutschen Ehepartners und Nachweis ueber genuegend Wohnraum. Ich dachte, dass sei bei verheirateten Paaren nicht erforderlich, oder liege ich da falsch?
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brickbat
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Antwort #7 - 17.08.2005 um 18:53:49
 
Wenn das Visum für einen Arbeitsaufenthalt beantragt wurde wird lediglich die Firma und die Arbeitsverwaltung von der ABH kontaktiert. Du spielst in dem Zusammenhang keine Rolle. Allerdings ist der Status um Rahmen der Familienzusammenführung ein besserer, ich verstehe nicht ganz, warum die Botschaft darauf nicht eingegangen ist. Problematisch ist auch, daß die Zustimmung für einen Arbeitsaufenthalt in aller Regel wesentlich mehr Zeit beansprucht, wenn sie denn erteilt wird.
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Kitty
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Antwort #8 - 18.08.2005 um 16:31:47
 
Danke erstmal fuer die Info. Die Arbeitsverwaltung ist schon von der Firma mit Bitte um Zustimmung angeschrieben worden. Bei 2 Kollegen ging das alles relativ flott ueber die Buehne. Hoffen wir das Beste, dass alles gutgeht. Wir wollen Weihnachten zusammen feiern.

Warum die Dame bei der Botschaft nicht weiterwusste (wollte?), weiss ich auch nicht. Es war zu sehen, dass sie hat schlicht und einfach nicht zuhoert, sondern nur in den Papieren blaettert und Punkt fuer Punkt abhakt. Bei dem Andrang, der da geherrscht hat, kann ich es verstehen, wenn die sich nicht jede Geschichte anhoeren, sondern nur nach Schema F abarbeiten. Allerdings sind die Behoerden in Deutschland mittlerweile wesentlich besser organisiert, als diese Botschaft. Die Schlange war lang und total chaotisch. Ein simples Nummernziehsystem koennte da schon Abhilfe schaffen.

Gruss

Kitty
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