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EU-FreizügG (Gelesen: 2.946 mal)
officertommy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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17.07.2005 um 21:11:35
 
Polnisches ex-AuPair will weiterhin in D bleiben. Möglichkeit: Verpflichtungserklärung des Lebenmsgefährten plus Nachweis einer Krankenversicherung. Ist aber auch die Anmeldung eines Gewerbes (in diesem Fall Einrichtung einer  AuPairAgentur!) allein ausreichend, daß sie als Selbständige anerkannt wird und hier Aufenthaltsrecht erwirbt?Oder muss sie auch dann eine KV nachweisen? Gruss Tommy
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officertommy
 
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officertommy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 21.07.2005 um 14:05:07
 
Sorry, aber was sollen wir nun tun? Verpflichtungserklärung plus KV oder abwarten? Hat keiner eine Idee? cry:
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officertommy
 
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #2 - 21.07.2005 um 16:55:19
 
Gegenfrage: Wäre es nicht besser, wenn Deine Freundin - unabhängig davon, ob dies für ein Aufenthaltsrecht erforderlich ist oder nicht - eine Krankenversicherung hätte?

Abu
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officertommy
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Antwort #3 - 25.07.2005 um 15:49:52
 
Also im Grunde genommen nicht, denn wenn sie zum Arzt muss, dann geht sie in Polen. Eine KV kostet ja auch...
Und diese blöde Verpflichtungserklärung kostet auch 25 Euro!  Eine Gewerbeanmeldung allerdings koste auch 25 Euro, dass nervt hier alles.
Wie sieht es denn aus, wenn sie sich als Studentin immatrikulieren läßt. Braucht sie eine KV?
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officertommy
 
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Antwort #4 - 25.07.2005 um 16:16:39
 
Ich finde Deine Fragen ein wenig merkwürdig. Deine Freundin soll zwar hierbleiben, darf aber alles nix kosten? Wer zahlt denn, wenn Deine Freundin hier z. B. einen Unfall hat und ins Krankenhaus muß (was wir nicht hoffen wollen)?
Davon abgesehen kann eine AuPair Agentur nicht einfach so angemeldet werden sondern ist meines Wissens genehmigungspflichtig. Macht ja auch Sinn wenn nicht jeder Hinz und Kunz Au pairs vermitteln darf. 
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Abu
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Antwort #5 - 25.07.2005 um 17:31:27
 
Zitat:
Also im Grunde genommen nicht, denn wenn sie zum Arzt muss, dann geht sie in Polen. Eine KV kostet ja auch...
Und diese blöde Verpflichtungserklärung kostet auch 25 Euro!  Eine Gewerbeanmeldung allerdings koste auch 25 Euro, dass nervt hier alles.
Wie sieht es denn aus, wenn sie sich als Studentin immatrikulieren läßt. Braucht sie eine KV?

Smiley

Jede weitere Auskunft von  mir kostet € 25...

Abu



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officertommy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 26.07.2005 um 09:59:10
 
[beifall=beifall.gif] Also erstens darf jeder AuPairs vermitteln. Warum auch nicht?! Zweitens ist eine KV sicher sinnvoll, aber eine teure Verpflichtungserklärung m.E. weniger. :lma2 Egal, habe mich schon entschieden. Danke trotz der "merkwürdigen" Fragen... :brrr
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officertommy
 
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eishennig
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 26.07.2005 um 10:37:20
 
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officertommy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 26.07.2005 um 11:34:17
 
Freiwillig.... siehste!
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officertommy
 
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Antwort #9 - 28.07.2005 um 18:01:27
 
Ja, ganz toll... :paletti Lippen versiegelt
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