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Bearbeitungszeit NE (Gelesen: 2.138 mal)
andrej
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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15.07.2005 um 17:54:52
 
Hallo zusammen,

man berichtet über die sehr unterschiedliche Bearbeitungszeit der NE-Anträge in verschiedenen Bundesländern und sogar Landkreisen. Mal 2 Wochen, mal 10, mal 5 Monate (MTK).

Wie kommt das zustande?
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andrej
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: DE
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Antwort #1 - 21.07.2005 um 16:45:31
 
Na toll. 67 Views und keine Ahnung Smiley
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muewi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #2 - 21.07.2005 um 17:42:01
 
Hallo andrej,

ich kann auch nur Vermutungen anstellen, aber offensichtlich führen verschiedene ABH's zusätzliche Überprüfungen durch. Teilweise werden hier wohl standardmäßig zusätzliche Anfragen bei Verfassungsschutzbehörden durchgeführt, was die Bearbeitungszeit exorbitant in die Höhe treibt. Siehe auch http://www.xonder.de/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=ehe;action=d...

Viele Grüße muewi
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Ich habe gelernt, dass, nur weil jemand Dich nicht so liebt, wie Du es Dir wünschst, es noch lange nicht heißt, dass er Dich nicht mit allem liebt, was er hat.&&
 
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #3 - 21.07.2005 um 18:09:57
 
Zitat:
ich kann auch nur Vermutungen anstellen


Wir doch auch nur und deswegen hats auch so viele Antworten gehagelt  grin

Jede Entscheidung über eine Niederlassungserlaubnis ist ein Einzelfall, da gibt es (zum Glück) noch keine REFA-Vorgaben, innerhalb welcher Zeit die Anträge zu entscheiden sind. Ist auch kaum vergleichbar.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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brickbat
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Antwort #4 - 22.07.2005 um 14:15:01
 
Kommt ja auch immer darauf an, wie schnell vom Antragsteller die erforderlichen Unterlagen eingereicht werden. Die von der ABH veranlaßten Anfragen sollten eigentlich innerhalb von max. 2 Monaten vorliegen. Ausnahme sind Anfragen bei Staatsanwaltschaften bezüglich offener Strafverfahren, daß kann dann schon mal ein paar Monate dauern.
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Saxonicus
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Antwort #5 - 30.07.2005 um 11:19:47
 
Verstehe ich nicht ?  Meiner Frau wurde die NE (damals noch Aufenthaltsberechtigung) ohne besonderen Antrag, im Rahmen der Übertragung des Aufenthaltstitels (Aufenthaltserlaubnis) in einen neuen Reisepass, erteilt. Das war allerdings schon 1989.

Jetzt haben wir diese Aufenthaltsberechtigung in eine Niederlassungserlaubniss (weil die schöner aussieht) änderen lassen, dazu brauchten wir auch keinen Antrag zu stellen.
Wir sind einfach zur ABH gegangen und haben unser Ansinnen mündlich vorgetragen und ruck-zuck prangte der schöne neue Aufkleber im Pass und  alles war erledigt.
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« Zuletzt geändert: 30.07.2005 um 11:30:35 von Saxonicus »  

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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 30.07.2005 um 12:20:01
 
Zitat:
Jetzt haben wir diese Aufenthaltsberechtigung in eine Niederlassungserlaubniss (weil die schöner aussieht) änderen lassen, dazu brauchten wir auch keinen Antrag zu stellen.


Hi saxon,

das ist ja genau der Unterschied zum Ausgangspost:

Deine Frau hat ja keine NE erteilt bekommen, sondern lediglich die bereits gesetzlich als NE geltende Aufenthaltsberechtigung  "optisch verschönert" bestätigt bekommen. Weil eine gesetzliche Übertragung bereits stattgefunden hatte,brauchte keine Prüfung erfolgen.

Im Ausgangspost wurde gefragt, wie lange die Erteilung dauert.

BTW:

Das könnte doch auch eine Erklärung für die  Frage des Ausgangsposts sein. öhm

Vordergründig unterscheiden einige sicherlich nicht zwischen den unterschiedlichen Ausgangssachverhalten.  Hier wir dann nicht bedacht, dass die Übertragung der Berechtigung oder der unbefristeten AE in eine NE ja bereits kraft Gesetzes erfolgt ist. Daher wird für die Bestätigung im Gegensatz zur erstmaligen Erteilung kein zeitlicher Aufwand erforderlich sein.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Saxonicus
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Antwort #7 - 30.07.2005 um 16:37:01
 
Ja richtig, aber auch bei der erstmaligen Erteilung (damals Aufenthaltsberechtigung) ging das völlig reibungslos (ohne Prüfung). Sie war, soweit ich mich erinnere, überhaupt nicht dabei, als ich das bei der ABH erledigt habe.
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Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 30.07.2005 um 18:18:02
 
Zitat:
Ja richtig, aber auch bei der erstmaligen Erteilung (damals Aufenthaltsberechtigung) ging das völlig reibungslos (ohne Prüfung). Sie war, soweit ich mich erinnere, überhaupt nicht dabei, als ich das bei der ABH erledigt habe.


Hi,

das kann ich irgendwie nicht ganz glauben. Dennoch weiß ich, dass einige ABH`s
seeehr großzügig sind. Von einer vorhergehenden Prüfung kann dann alerdings nicht die Rede sein.
Warum ist es so wichtig die NE schnellstmöglich zu bekommen ? Eine vorhandene AE regelt doch bereits den Aufenthalt !

Bruno
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 30.07.2005 um 20:17:34
 
Das ist richtig, aber meine liebe Frau wollte ins Ausland fahren (einige Tage nach dem Anschlag in London) und da wir bereits des öfteren die Erfahrung gemacht haben, daß nicht allen Grenzbeamten (auf Grund des Vorfalls war mit verstärkten Kontrollen zu rechnen) die deutschen Aufenthaltstitel geläufig sind, hat sie sich kurzfristig dazu entschlossen, um das "modernste" Dokument, im gegebenen Fall vorweisen zu könnnen.
Im Nachhinein hat sich ihre Vorsorge. als richtig erwiesen.

Das es bei meiner Frau mit der Aufenthaltsberechtigung etwas einfacher, schneller und unbürokratischer von statten ging als allgemein üblich, mag vielleicht auch daran liegen, daß sie bei der ABH schon des öfteren als Übersetzerin tätig  und in diesem Sinne auch "polizeibekannt" war.
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #10 - 31.07.2005 um 01:35:13
 
Zitat:
Das es bei meiner Frau mit der Aufenthaltsberechtigung etwas einfacher, schneller und unbürokratischer von statten ging als allgemein üblich, mag vielleicht auch daran liegen, daß sie bei der ABH schon des öfteren als Übersetzerin tätig  und in diesem Sinne auch "polizeibekannt" war.


Könnte gewisse Unterschiede zwischen Deinen Erfahrungen und den Erfahrungen anderer vielleicht auch hieran liegen:Zitat:
Das war allerdings schon 1989.
?

Abu
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