Hallo zusammen,
ziemlich frustiert sitze ich hier und hoffe auf Rat. Die Situation:
Meine russische Verlobte und ich wollen hier in Deutschland heiraten und hatten im April alles Nötige beantragt. Dann wollte das OLG München eine zusätzliche Bescheinigung, die wir zunächst in Russland nicht bekamen - damit war unserer geplanter Hochzeitstermin nicht mehr haltbar.
Okay, haben wir gesagt, dann verschieben wir das Ganze auf Ende des Jahres - und sie sollte dann mit Besuchervisum im Sommer zu Besuch kommen. Also: Alles vorbereitet, Verpflichtungserklärung besorgt und verschickt....
Dann plötzlich die Nachricht vom OLG, dass alles in Ordnung ist. Ich gehe zur Ausländerbehörde, schildere die spezielle Situation und frage, was wir tun können, ob wir nun das nationale Visum beantragen sollen. Auskunft: Kein Problem, sie soll mit dem Besuchervisum einreisen, dann könnten wir in der Zeit auch heiraten, und wir sollten dann zur AB kommen, sie würde dann die Aufenthaltserlaubnis bekommen und müsste auch nicht mehr ausreisen. Schön, wenn man so vertauensselig ist wie ich...
Und heute dann der Anruf aus Moskau: Die Botschaft hat das Visum verweigert. Meine Verlobte bekam einen (deutschen) Brief mit, ich denke mal mit der Begründung für die Ablehnung....
Was nun? Kann man irgend etwas gegen eine solche Entscheidung unternehmen? Es ist doch nun wirklich nicht so, dass wir irgend etwas Ungesetzliches machen wollten - ich vermute mal, die Botschaft hat irgendwie erfahren, dass wir heiraten wollen und deswegen (vermutlich zu Recht?) das Besuchervisum abgeleht. Nur hat doch die AB etwas anderes gesagt... Wir hätten ansonsten doch das nationale Visum zur Eheschließung beantragt - aber dann für später, weil wir halt im Sommer zusammensein wollten....
Sorry, wenn irgendwo anders schon Antworten auf ähnliche Fragen sind, ich bin im Moment noch völlig frustriert und geschockt (der Anruf kam vor einer Stunde..) über die deutsche Bürokratie...
Ich hoffe, ihr habt einen Tipp...
Elmar