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Einladung einer Vietnamesin nach Deutschland - Fra (Gelesen: 21.549 mal)
tatzi5
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Antwort #15 - 17.01.2006 um 02:07:10
 
es wird immer besser....
diesen Wiederspruch hat sie in der Botschaft abgegeben...

Hiermit möchte ich Frau xxxxxxxxxxx,  wohnhaft in xxxxxxxxxxxxxx , Hanoi – Vietnam gegen die Ablehnung meines Antrages auf Besuchsaufenthalt  vom 01.02.2006 – 01.04.2006 in Deutschland Widerspruch einlegen und Sie bitten, den Antrag nochmals zu prüfen und ggf. Ihre Ablehnung schriftlich zu begründen.
Begründung:
Die von ihnen gewünschten Unterlagen waren alle vollständig dem Antrag beigelegt.
Das bei Antragsabgabe geführte Gespräch fand in deutscher Sprache statt. Meiner Bitte, das Gespräch in meiner Landessprache zu führen, wurde nicht nachgekommen.
Ich lerne zwar seit ca. 6 Monaten deutsch, jedoch fehlt mir die Praxis, um Gespräche in deutscher Sprache folgen oder führen zu können, die Schriftform beherrsche ich schon etwas besser.  Dadurch, das ich vom Inhalt des Gespräches nicht viel verstanden habe, kann es zu Mißverständnissen gekommen sein.

Mit freundlichen Grüßen
xxxxxxx,

..........erste Reaktion war : sie bekommen binnen 5 Tagen schriftlich einen Bescheid nach Hause !!!...
das war es....

DANN !!  am 13.1. ( Freitag ) 8 Uhr Anruf der Botschaft !!  bitte kommen sie heute zu uns !!!  
9 Uhr war sie dort, Ergebnis.... sie müssen alles ( den Widerspruch )  neu schreiben, so wie abgegeben, ist dieser nicht -gültig - !
WAS - WIE - nicht -gültig, keine Antwort der Botschaft. !!!
Eine Bemerkung ist gefallen.... sie solle etwas von .....``Liebe schreiben`` !!
Ist das noch normal...... ???  ( Bauernfang )
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Abu
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Antwort #16 - 18.01.2006 um 12:43:42
 
tatzi5 schrieb am 17.01.2006 um 02:07:10:
DANN !!  am 13.1. ( Freitag ) 8 Uhr Anruf der Botschaft !!  bitte kommen sie heute zu uns !!!  
9 Uhr war sie dort, Ergebnis.... sie müssen alles ( den Widerspruch )  neu schreiben, so wie abgegeben, ist dieser nicht -gültig - !
WAS - WIE - nicht -gültig, keine Antwort der Botschaft. !!!
Eine Bemerkung ist gefallen.... sie solle etwas von .....``Liebe schreiben`` !!
Ist das noch normal...... ???  ( Bauernfang )

Ich kann mich nur wiederholen:
Abu schrieb am 05.01.2006 um 12:08:24:
Wenn das auch nicht funktioniert, würde ich mich an Deiner Stelle per e-mail an die Botschaft ( http://www.hanoi.diplo.de/de/Kontakt.html ) und evtl. an das Auswärtige Amt ( http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/aamt/buergerservice/index_html ) wenden und das Problem der Nichtannahme der Remonstration schildern.


Abu
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Antwort #17 - 24.01.2006 um 15:16:06
 
Hallo tatzi,
das tut mir echt leid für euch. Wenn ich das alles so lese verliere ich schon die Hoffnung bevor ich überhaupt den Versuch gestartet habe  Traurig

Greetz Silvio
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tatzi5
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Antwort #18 - 24.01.2006 um 16:36:24
 
Ja - bella_b33 , das soll warscheinlich auch der Zweck sein.
Ich habe mich ersteinmal mit der Botschaft in Verbindung gesetzt. ( angerufen )
Es war ein kurzes aber klärendes Gespräch.
Sie wurde nochmals zur Botschaft bestellt, es wurden ihr nochmals viele Fragen gestellt und nun warten wir auf den schriftlichen Bescheid, der ihr per Post zugestellt werden soll.
Die Einladung sollte aber schon zum 1.2.06 sein... !

Viele Grüße..
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bella_b33
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Antwort #19 - 31.01.2006 um 01:56:26
 
ja und somit ist das reservierte Flugticket(braucht man das unbedingt??) auch hinfällig. Ich werd mal schaun ob ich zeitlich überhaupt dazu in der Lage bin, ausserdem hab ich erfahren das ich in Zukunft viel in Asien arbeiten kann für meine Firma, wenigstens ein Lichtblick.

Grüße aus Korea
(am 1.02. flieg ich für einen Tag nach Hanoi und am 2. gleich weiter nach Indonesien, komme aber ende Februar wieder zurück Zwinkernd)
Silvio
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tatzi5
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Antwort #20 - 23.02.2006 um 00:48:32
 
Fortsetzung der hoffentlich nicht `` unendlichen`` traurigen Geschichte.

- Brief und Anruf  Botschaft VN
= Frau xxx  erhält in Kürze eine Entscheidung

- Peditionsausschuß Bundestag
= keine Reaktion

- Brief an Auswärtiges Amt ( Staatsminister )
= Reaktion von einem Mitarbeiter per Brief, sehr nett, aber entsp. Entscheidung sei Sache der  Botschaft, diese ist  dafür zuständig, mein Anruf mit meiner Bitte um ein persönliches Gespräch zur Klärung ergab.. `` sollte der Wiederspruch abgelehnt werden, ``kann`` ich ihn nochmals anrufen....

- dann Brief der Botschaft, Frau xx ...hat Ablehnungsgründe erhalten
= nix da... sie zur Botschaft Hanoi = dann dort 3 x A4 Seiten erhalten...

Gründe wie folgt...

- nicht verheiratet, keine Kinder ( Kind kein Problem, aber verheiratet würde ich sie natürlich nicht einladen )
- guten Job ja, aber keinen ``nennenswerten`` Besitz ( wie auch in VN bei einem legalem !!! Job ??)
- mangelnde deutsche Sprachkenntnisse ( in Schrift ist sie schon recht gut, aber bei der Sprache fehlt ihr einfach die Praxis )
Die Botschaft bezweifelt, das eine Unterhaltung zwischen uns beiden überhaupt möglich ist, obwohl ich das Gegenteil nachweisen kann, da wir zusammen im November bei meinem letztem Besuch OHNE !!!  3. Person viel unterwegs waren, VIELE mehr- Tagesfahrten unternommen haben und uns dank Wörterbuch, schreiben und auch gegenseitigem lernen der Sprache im Alltag SUPER verständigen konnten.
Beim Schriftlichem Web-Cam Kontakt und Mails gibt es keine Probleme, bei Voice schon ja !
Ihr Schule in Hanoi hat warscheinlich nicht die beste Qualität, da sie dort fast nur die Schriftform lernt !
Ihre Bindungen an ihre Familie sind recht groß ( ist auch gut so ), so das nicht nur ich, sondern sie auch sehen möchte, ob ein Zusammenleben in ``D`` für beide Seiten auf Dauer gut gehen würde !!!

Nun meine Fragen an euch....
Natürlich macht es wenig Sinn, einfach einen entsp. Antrag neu zu stellen ohne zu versuchen, die Ablehnungsgründe aus dem Weg zu räumen!
Sie kann sich zwar weder ein Kind ``besorgen`` noch heiraten, ABER.......
betr. guter gegenseitiger Verständigung kann ich das Gegenteil beweisen anhand von ausgedruckten Mails usw. und Bildern unserer Fahrten.
Zusätzlich hat sie sich jetzt noch einen Privatlehrer besorgt, ob es schnell hilft, ich weiß nicht, es fehlt einfach die Sprachpraxis !!
Nebenbei möchte ich nur bemerken, das meine Freundin nach dem Schreiben der Botschaft 3-4 Tage von ihrer Familie dringend betreut werden mußte. ( die meisten wissen, was damit gemeint ist )

Wir fühlen uns von den entsp. Beamten behandelt wie unmündige Kinder, ich bin selbständig und zahle ( sehr ) viele viele Steuern unserem Staat, was kann man noch machen, OHNE überstürzt Heiraten zu müssen ???
Die Möglichkeit, nochmals lange nach VN zu ihr zu fahren ( meine Sehnsucht ist sehr groß ) ist gegeben, aber da alle meine Kosten hier weiter laufen, kann ich gleich mein gutes Geschäft aufgeben !!!!
Vietnam macht riesen Schritte in die richtige Richtung und es ist zu Glück NICHT MEHR SO, das viele Bürger das Land verlassen möchten, viele Menschen sehen auch eine Zukunft im EINGENEM Land, dank der Fortschritte !!( finde ich sehr sehr gut )

Es ist eine ehrliche gemeinte Einladung, wo zwei Menschen prüfen wollen, ist ein Zusammenleben und eine Zukunft möglich.

WAS ???? kann man noch tun ????
Wie kann man die Botschaft davon überzeugen, das wirklich nur die o.g. Gründe diese sind,  die Einlandung bezwecken ????
Muß man wirklich übereilt Heiraten ??? ( Beiträge dazu und dann !!! die Trennung gibt es hier genug in diesem Forum !!)

Bin für jede Hilfe sehr dankbar !!!
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Antwort #21 - 23.02.2006 um 12:18:33
 
tatzi5 schrieb am 23.02.2006 um 00:48:32:
Natürlich macht es wenig Sinn, einfach einen entsp. Antrag neu zu stellen ohne zu versuchen, die Ablehnungsgründe aus dem Weg zu räumen!
Sie kann sich zwar weder ein Kind ``besorgen`` noch heiraten, ABER.......
betr. guter gegenseitiger Verständigung kann ich das Gegenteil beweisen anhand von ausgedruckten Mails usw. und Bildern unserer Fahrten.
Zusätzlich hat sie sich jetzt noch einen Privatlehrer besorgt, ob es schnell hilft, ich weiß nicht, es fehlt einfach die Sprachpraxis !!

Ich denke nicht, daß ihre Sprachkenntnisse bzw. Eure Verständigungsmöglichkeiten wirklich entscheidend sind...

Zitat:
WAS ???? kann man noch tun ????

Ich würde versuchen, Kontakt mit der Botschaft aufzunehmen und zu fragen, was sie bzw. Du tun kann, um die Zweifel an Ihrer Rückkehrbereitschaft (denn hierum geht es m. E.) auszuräumen. Konkret könntest Du die Hinterlegung einer Kaution anbieten. Evtl. wäre es auch hilfreich, bei einem ersten Besuch die Dauer zu verkürzen.

Abu
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Antwort #22 - 23.02.2006 um 12:20:58
 
P.S.:
tatzi5 schrieb am 23.02.2006 um 00:48:32:
- Brief an Auswärtiges Amt ( Staatsminister )
= Reaktion von einem Mitarbeiter per Brief, sehr nett, aber entsp. Entscheidung sei Sache der  Botschaft, diese ist  dafür zuständig, mein Anruf mit meiner Bitte um ein persönliches Gespräch zur Klärung ergab.. `` sollte der Wiederspruch abgelehnt werden, ``kann`` ich ihn nochmals anrufen....

Auf das Angebot könnte man ja evtl. auch noch einmal zurückkommen...

Abu
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Antwort #23 - 23.02.2006 um 13:13:49
 
Vielen Dank - ABU-

Ja - das AA ist so gut wie meine letzte Hoffnung.

Ich habe ein ungutes Gefühl, die VN-Botschaft laufend zu -belästigen- , sehe die Gefahr, das diese dann in diesem Fall auf -stur- schalten.

Einen sehr nennenswerten Betrag hatte ich schon bei jedem Antrag als Bürgschaft mit angeboten, geholfen hat es leider nicht.
Man fühlt sich wie in alten DDR Zeiten rückversetzt, wo Bürger so behandelt wurden.
Ich kann zwar auch die Botschaft verstehen, neg. Beispiele gilbt es ja auch viele, jedoch sollte man einfach jeden Fall genauer prüfen, notfalls Beweise der Angaben verlangen und dann -menschlich- entscheiden.

Welche Behörden können ggf. in ``D`` noch helfen ??  Ausländeramt ???

Wenn sie mit beim 2. Visa-Antrag eine Vollmacht abgibt, der mir erlaubt, in ihrem Namen bei weiterem Schriftverkehr aufzutreten, ist sie dann total - entmündigt - oder kann auch sie weiterhin dazu mitsprechen ??

Danke euch allen ..
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Antwort #24 - 26.02.2006 um 00:34:57
 
tatzi5 schrieb am 23.02.2006 um 13:13:49:
Wenn sie mit beim 2. Visa-Antrag eine Vollmacht abgibt, der mir erlaubt, in ihrem Namen bei weiterem Schriftverkehr aufzutreten, ist sie dann total - entmündigt - oder kann auch sie weiterhin dazu mitsprechen ??

Danke euch allen ..



Bitte noch um Antwort auf die betr. Fragen.
Danke
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tatzi5
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Antwort #25 - 26.02.2006 um 00:38:01
 
tatzi5 schrieb am 23.02.2006 um 13:13:49:
Wenn sie mit beim 2. Visa-Antrag eine Vollmacht mit abgibt, die mir erlaubt, in ihrem Namen bei weiterem Schriftverkehr dazu aufzutreten, ist sie dann total - entmündigt - oder kann auch sie weiterhin dazu mitsprechen ??

Danke euch allen ..


Erbitte Antwort auf diese Frage !
Danke
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Antwort #26 - 26.02.2006 um 13:55:22
 
Eine Vollmacht entmündigt sie natürlich nicht. Sie kann weiter selbst auftreten und die Vollmacht auch widerrufen.

Gruß, RainMan
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Antwort #27 - 28.03.2006 um 03:07:38
 
weiteres dazu...

neuer Besuchsantrag wurde gestellt, wobei wir versucht haben, alle Gründe der ersten Ablehnung aus dem Weg zu räumen bzw. Argumente zu haben, die diese Gründe widerlegen.
Alles von meiner Seite mögliche wurde unternommen, AA , Bundestag, Vollmacht für Mitsprache in der Sache, nun Fax der Botschaft in Hanoi an mich mit folgendem ca. Inhalt
`` Frau xxxxx kommte aufgrund ihrer mangelten Sprachkenntnisse nicht überzeugend wirken, das zwischen ihnen beiden eine Verständigung und Mail- Kontakte möglich ist ``
Übersendung der schriftlichen Kontakte hatte ich angeboten, war aber nicht erwünscht.

Ich mir die Nacht um die Ohren geschlagen ( Zeitdifferenz ) und X mal in der Botschaft angerufen, gegen 8 Uhr früh hatte ich Erfolg, es ``hatte`` jemand Zeit und das Gespräch war auch recht nett .
Ergebnis = Frau xxxx  möchte bitte morgen ( heute ) nochmals vorsprechen und möglichst nachweisen, das sie die deutsche Sprache so beherrscht, das die Botschaft überzeugt ist, wir können uns verständigen.
Nun schlägt sie sich die Nacht um die Ohren und lernt !

Es gibt einen gewaltigen Unterschied zwischen dem Sprachgebrauch von einem Paar und der Befragung in einer Botschaft.
Wir dachten bisher, die Rückkehr - Willigkeit  sei der wichtigste Punkt und hatten auch Aufgrund vom Arbeits - Zeitmangel ihrerseits die Sprachweiterbildung als 2 oder 3 - rangig betrachtet und dieses auch der Botschaft so übermittelt.
Oh – in wenigen Stunden weiß ich mehr....( JA .... oder NEIN ...)

Ich bin jederzeit für noch härtere Bestimmungen und Konsequenzen, wenn sich jemand illegal oder rechtswidrig in Deutschland aufhält, aber nicht verstehen kann ich, wenn es ehrliche unbescholtene volljährige Bürger trifft, die von Botschaften wie unmündige Kinder behandelt werden !!
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tatzi5
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Antwort #28 - 14.04.2006 um 00:42:41
 
wen es interessiert,

der Krampf hat hoffentlich ein gutes Ende gefunden, alle Zeichen stehen auf -GRÜN !! - das das Visa erteilt wird, ich ( wir ) kann ( können ) es kaum fassen.
Jedenfalls geht alles ehrlich und legal zu und das ist auch gut so !!
Es ist 99 % sicher das das Visa erteilt wird, 100 % sicher ( Stempel ) erfolgt in wenigen Tagen !!!
Ich danke allen für die Beiträge + Hinweise und auch allen in Hintergrund für euer Interesse dazu.

Ich kann nur jedem in einem ähnlichem Fall dazu raten, kümmert euch ständig darum, sucht Kontakte zu entsp. Stellen und Behörden, tretet immer nett und freundlich auf, seid ehrlich und macht 100 % richtige und vollständige Angaben zum Sachverhalt, der Erfolg würd sich dann hoffentlich, wie in meinem Fall, ergeben.
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Dissi
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Antwort #29 - 21.01.2017 um 18:49:54
 
Hallo Tatzi 5,

ich habe die Diskussion gerade durch Zufall gefunden und den ganzen Werdegang gelesen. Nun sind ja schon mehr als 10 Jahre vergangen. Mich würde interessieren, wie die Sache endgültig bei euch ausgegangen ist. Seid ihr noch zusammen?

Viele Grüße
Dissi
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