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Chilenische Freundin nach Deutschland (Gelesen: 1.029 mal)
bingo1972
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Beiträge: 1
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Chilenische Freundin nach Deutschland
12.07.2005 um 21:22:48
 
Hallo!
Bei einem mehrmonatigen Aufenhalt in den USA habe ich meine jetzige Freundin kennengelernt. Sie ist Chilenin und lebt und arbeitet seit knapp 3 Jahren in den USA. Sie hat dort noch keine Greencard aber eine offizielle Arbeitserlaubnis und ein Visa. Sie ist nach wie vor chilenische Staatsangehörige.

Wir haben nun entschieden, daß Sie zum Jahresende zu mir nach Deutschland kommt. Wir arbeiten für den gleichen Konzern der auch in meinem Heimatort eine Niederlassung hat. Sie ist relativ hoch qualifiziert und wir bemühen uns nun, daß Sie von der US-Zentrale in die deutsche Niederlassung meines Heimatortes wechseln kann.

Nun zu meinen Fragen:

1) Kann Sie für Deutschland ein Visum mit Arbeitserlaubnis beantragen für den Fall, daß Sie in der deutschen Niederlassung ein Arbeitsangebot erhält? Können wir dies selbständig unternehmen oder benötigen wir hierzu die Hilfe der Firma?

2) Wenn Sie kein Stellenangebot erhält, kann Sie trotzdem ein Visum erhalten um länger als 3-Monate mit mir in Deutschland zusammen zu leben? Ich habe Wohnraum und geregeltes Einkommen.

3) Falls dies nicht möglich ist, haben wir eine Heirat innerhalb der ersten 3 Monate geplant.
a) Können wir dies mit dem "normalen" Touristenvisum machen?
b) Welche Dokumente benötigt sie hierfür?
c) Hat sie nach der Heirat automatisch auch eine Arbeitserlaubnis?
d) Wie lange im voraus sollten wir die Beschaffung dieser Dokumente veranlassen?

Fragen über Fragen, die in ähnlicher Form bestimmt schon häufig in diesem Forum gefragt wurden. Ich würde mich über Tipps sehr freuen.

Grüße,
bingo1972
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Beiträge: 847
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #1 - 12.07.2005 um 22:46:13
 
Zitat:
[...] 1) Kann Sie für Deutschland ein Visum mit Arbeitserlaubnis beantragen für den Fall, daß Sie in der deutschen Niederlassung ein Arbeitsangebot erhält? Können wir dies selbständig unternehmen oder benötigen wir hierzu die Hilfe der Firma?


Beantragen kann man alles! Es ist die Frage, ob es in D. nicht eine Person gibt, die ausreichend qualifiziert und bevorrechtigt ist. Es müßte vor der Visumerteilung eine Vorrangprüfung durch die Arbeitsagentur stattfinden. Protektion durch die Firma kann u.U. helfen.

Zitat:
2) Wenn Sie kein Stellenangebot erhält, kann Sie trotzdem ein Visum erhalten um länger als 3-Monate mit mir in Deutschland zusammen zu leben? Ich habe Wohnraum und geregeltes Einkommen. [...]


Chlie ist Positivstaater. Sie kann zunächst visumfrei für max. 3 Monate einreisen. Eine Verlängerung ist grundsätzlich nicht vorgesehen.

Zitat:
3) Falls dies nicht möglich ist, haben wir eine Heirat innerhalb der ersten 3 Monate geplant.
a) Können wir dies mit dem "normalen" Touristenvisum machen?


Sie ist Positivstaaterin und braucht kein Visum!

Zitat:
b) Welche Dokumente benötigt sie hierfür?


Siehe FAQ!

Zitat:
c) Hat sie nach der Heirat automatisch auch eine Arbeitserlaubnis?


Deutsch-verheiratete mit entsprechender Aufenthaltserlaubnis bekommen sofort uneingeschränkte Erlaubnis zu jedweder Erwerbstätigkeit!

Zitat:
d) Wie lange im voraus sollten wir die Beschaffung dieser Dokumente veranlassen?


Das ist am Einzelfall zu messen. Einen Monat sollte man vorbereitet sein.

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