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abgelaufener kasachischer Pass (Gelesen: 1.886 mal)
pandoku
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag abgelaufener kasachischer Pass
08.07.2005 um 16:54:11
 
Hallo,

ich komme aus Kasachstan, bin 28 Jahre alt und lebe seit 8 Jahren in Deutschland. Seit Ende 2001 ist nun mein kasachischer Pass abgelaufen. Bis Dez. 2003 wurde mir der Pass noch 2 Mal verlängert, aber danach nicht mehr.

Um einen neuen Pass ausgestellt zu bekommen, müsste ich ca. 700 Euro bezahlen und wahrscheinlich Ewigkeiten warten (mind. 9 Monate). Da ich aber keinen Nachweis über abgeleisteten Wehrdienst habe und mir der Ausreisestempel im Pass fehlt, ist es eh aussichtslos, einen Pass zu beantragen - weil ich ihn nicht bekommen werde.

Nun verlängert mir die Ausländerbehörde meine Aufenthaltsbefugnis nicht mehr, mit dem Hinweis auf meinen abgelaufenen Pass.

Nun meine Frage: Gibt es eine "Ausnahmeregelung", auch ohne gültigen Pass eine Aufenthaltsgenehmigung oder die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen ? Oder muss ich wirklich wieder zum Konsulat und versuchen, einen neuen Pass zu bekommen ?

Bin für Hilfe dankbar,

Gruß

Vladimir
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 08.07.2005 um 17:03:08
 
Hi,
hohe Kosten oder die Forderung zur Erfüllung es Wehrdienstes
sind grundsätzlich keine Gründe, auf die Durchsetzung der Pass-
pflicht zu verzichten. Im Einzelfall kann das aber anders ent-
schieden werden, z.B. gab es eine Regelung nach dem alten
Ausländerrecht, dass ein deutscher Passersatz ausgestellt werden
kann, wenn ein Ausländer mit einer Deutschen verheiratet ist
und ein Kind im gemeinsamen Haushalt lebt (für den Fall, dass die
Ausstellung des Passes von der Ableistung des Wehrdienstes ab-
hängig gemacht wird).
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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pandoku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 08.07.2005 um 17:08:16
 
...ich bin ledig und habe keine Kinder...

Den Wehrdienst müsste ich auch in Kasachstan nicht mehr ableisten, weil ich schon 28 bin, aber es gibt halt Probleme beim Ausstellen eines neuen Passes deswegen.
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