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Visumsverlängerung aufgrund Sprachstudium (Gelesen: 4.887 mal)
koehlers5
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Life´s too short!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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05.07.2005 um 11:01:17
 
Hallo zusammen,

hoffe uns kann jemand helfen. Wir haben im Moment ein Au-Pair aus Indonesien, Ihr Visum läuft noch bis Mitte Oktober. Ihr gefällt es so gut bei uns, daß Sie noch bleiben möchte. Wir haben gehört es gäbe ein Sprachvisum oder Sprachkursvisum.

Wie kann Sie dieses erlangen? Wie lange wird ein solches maximal erteilt? Und was müssen wir dafür tun?

Vielen Dank für Eure Hilfe!
koehlers5
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koehlers5
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Life´s too short!


Beiträge: 7
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #1 - 10.07.2005 um 11:05:57
 
Vielen Dank! Freue mich über die vielen Antworten! Dachte das ist ein hilfsreiches Forum bevor ich zum Ausländeramt gehe und dort frage!
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Shadow1977
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 10.07.2005 um 11:19:06
 
Entschuldige, das ich nicht sofort alles stehen und liegen gelassen habe, um Dir zu helfen ^^.
Suche eine Sprachschule und frage, ob die dort Vollzeitunterricht geben. Dann frage, wieviel dies kostet, da diese Kurse sehr teuer sind. Dann würde ich noch mit dem Ausländeramt abklären, ob die Schule ausreicht, um das Visum verlängern zu können.
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koehlers5
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Life´s too short!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #3 - 11.07.2005 um 08:34:52
 
Danke Shadow  :paletti,
muss es unbedingt ein Vollzeitunterricht sein  ???  Meine Frau und ich dachten das Sie weiterhin bei uns wohnen kann (und natürlich auf die Kinder aufpassen kann).
Die Volkshochschule in unserer nähe bietet Vollzeitkurse an.

Grüsse
koehlers5
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sunnysunshine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 11.07.2005 um 09:08:31
 
es muss sich dabei um einen Deutschintensivkurs handeln. Wieviel Stunden dazu benötigt werden, erfährst du am besten bei der zuständigen Ausländerbehörde (im Regelfall zwischen 20 und 25 Stunden Unterricht pro Woche).

Ihr müsst natürlich beachten, dass sie dann nicht mehr als Au-Pair beschäftigt sein darf, weil ihr Aufenthaltszweck dann der Deutschintensivkurs ist. GGf. würde sie einer unerlaubten Beschäftigung nachgehen...

Grüße
sunnysunshine
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koehlers5
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #5 - 12.07.2005 um 20:09:22
 
Vielen Dank sunny!

Habe mal beim Ausländeramt nachgefragt was ich (bzw. sie) beachten muss, damit Sie ein Sprachkursvisum bekommt. Dort wurde mir gesagt, daß Sie erst wieder ausreisen müsse, in Indonesien einen Antrag auf ein Sprachkursvisum stellen muss, und dann unter Umständen nur ein Visum für 3 Monate erhält. Stimmt das? Unterliegt die Entscheidung einem Bundesgesetz oder einem Landesgesetz?  ???

:anbet Bitte um Antwort!

Gruß
koehlers5
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sunnysunshine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 13.07.2005 um 09:30:01
 
Zitat:
daß Sie erst wieder ausreisen müsse, in Indonesien einen Antrag auf ein Sprachkursvisum stellen muss


Dieser Argumentation kann ich jetzt  nicht so ganz folgen. IMHO gibt es keinen Ausschlussgrund für den Zweckwechsel vom Au-Pair zum Besuch eines Deutschintensivkurses. Aber man muss dabei beachten, dass auf eine Aufenthaltserlaubnis zum Besuch eines Deutschintensivkurses kein Anspruch besteht, sondern dass es sich um eine Ermessensentscheidung der jeweiligen Ausländerbehörde handelt.

Zitat:
unter Umständen nur ein Visum für 3 Monate erhält

das ist so richtig, denn ein Visum durch die Botschaft wird im Regelfall nur für die Dauer von drei Monaten ausgestellt. Dieses könnte aber ggf. noch als Aufenthaltserlaubnis verlängert werden, wenn die Höchstaufenthaltsdauer noch nicht überschritten ist.

Grüße
sunnysunshine
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koehlers5
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #7 - 14.07.2005 um 16:50:19
 
Vielen Dank sunny :-D

Was ist eigentlich der unterschied zwischen Visum und Aufenthaltserlaubnis? Und wie lange kann die Höchstaufenthaltsdauer maximal sein? Unser Au-Pair hat ein Visum für ein Jahr! Danke für Deine Hilfe  :blum

Gruesse
koehlers5
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sunnysunshine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 14.07.2005 um 17:27:57
 
Zitat:
Was ist eigentlich der unterschied zwischen Visum und Aufenthaltserlaubnis?


Der grundlegende Unterschied ist, dass ein Visum im Ausland erteilt wird, und eine Aufenthaltserlaubnis im Inland. Beides sind Aufenthaltstitel und berechtigen zum Aufenthalt in Deutschland. Näheres zu den beiden Titeln findest du in den §§ 6 bzw. 7 AufenthG. (Link  oben unter Gesetze).

Zitat:
wie lange kann die Höchstaufenthaltsdauer maximal sein?

das kommt darauf an, ob sie gggf. noch studieren möchte und kann.
Wenn sie nur einen reinen Deutschintensivkurs ohne anschließendes Studium machen möchte, kann ein Aufenthalt bis zu sechs Monaten zugelassen werden. Sollte sie einen studienvorbereitenden Sprachkurs besuchen wollen, so kann diese Zeit bis zu maximal eineinhalb bis zwei Jahren möglich sein. Dabei ist aber zu beachten, dass ein möglicherweise notwendiges Studienkolleg (Dauer 1 Jahr) auf diese Zeit mit angerechnet wird.

Zitat:
Unser Au-Pair hat ein Visum für ein Jahr!

wohl eher eine Aufenthaltsbewilligung bzw. Aufenthaltserlaubnis  grin

Grüße
sunnysunshine
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Raurakgan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 18.07.2005 um 01:10:44
 
Zitat:
Der grundlegende Unterschied ist, dass ein Visum im Ausland erteilt wird, und eine Aufenthaltserlaubnis im Inland. Beides sind Aufenthaltstitel und berechtigen zum Aufenthalt in Deutschland. Näheres zu den beiden Titeln findest du in den §§ 6 bzw. 7 AufenthG. (Link  oben unter Gesetze).


Ein Visum (in dem Fall) Nationales Visum dient nur zur Einreise und berechtigt zum Aufenthalt in der BRD bis zum Ablauf. Da ein nationales Visum meist zu einem bestimmten Zweck beantragt wird, wie z.B. Hochzeit, um eine Aupairetaetigkeit auszufuehren, als Spezialitaetenkoch zu arbeiten oder um die deutsche Sprache zu lernen, geht man nach der Einreise zur Auslaenderbehoerde und dort bekommt man seinen Aufenthaltstitel in Form einer Aufenthaltsgenehmigung. Die je nach Beantragungsgrund befristet ist. Bei nem Spezialitaetenkoch auf 3 Jahre, Aupair 1 Jahr, zum erlernen der deutschen Sprache 1 bis 1,5 manchmal auch bis 2 Jahre na und zur Heirat .......

Zitat:
das kommt darauf an, ob sie gggf. noch studieren möchte und kann.
Wenn sie nur einen reinen Deutschintensivkurs ohne anschließendes Studium machen möchte, kann ein Aufenthalt bis zu sechs Monaten zugelassen werden.


wie oben schon geschrieben.

Kann nur raten in jedem Fall als Visagrund " zum erlernen der deutschen Sprache mit anschliessendem Studium " zu schreiben. Denn sonst, sollte man es sich noch einmal ueberlegen und nach dem Sprachkurs doch studieren wollen besteht keine Moeglichkeit die Aufenthaltsgenehmigung verlaengern zu lassen. Genau wie jetzt bei dem Aupairvisum.

Zitat:
Sollte sie einen studienvorbereitenden Sprachkurs besuchen wollen, so kann diese Zeit bis zu maximal eineinhalb bis zwei Jahren möglich sein. Dabei ist aber zu beachten, dass ein möglicherweise notwendiges Studienkolleg (Dauer 1 Jahr) auf diese Zeit mit angerechnet wird.


Das steht genau in §16 Auländergesetz

Zitat:
§ 16 Studium; Sprachkurse; Schulbesuch


(1) Einem Ausländer kann zum Zweck der Studienbewerbung und des Studiums an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung einschließlich der studienvorbereitenden Maßnahmen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Die Geltungsdauer bei der Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis bei studienvorbereitenden Maßnahmen soll zwei Jahre nicht überschreiten; im Falle des Studiums wird sie für zwei Jahre erteilt und kann um jeweils bis zu weiteren zwei Jahren verlängert werden, wenn der Aufenthaltszweck noch nicht erreicht ist und in einem angemessenen Zeitraum noch erreicht werden kann. Die Aufenthaltsdauer als Studienbewerber darf höchstens neun Monate betragen.


@ koehlers5,

da wird ihr wohl nichts anderes übrigbleiben als auszureisen und ein neues Visum (Sprachvisum) zu beantragen, nur ob da das Auslaenderamt mitmacht  :nix
Und wie schon weiter oben geschrieben in jedem Fall " Sprachvisum mit anschließendem Studium " beantragen.
Ein Intensivkurs mit 18 - 20 UNTERRICHTSSTUNDEN (45min) sollte reichen.
Manche Ausländerämter stellen sich etwas quer, was Kurse der VHS angeht. Lasst euch aber nicht abwimmeln denn die reichen auch, vielleicht kann noch jemand etwas dazu schreiben.
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Mick
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Antwort #10 - 18.07.2005 um 01:52:48
 
Zitat:
da wird ihr wohl nichts anderes übrigbleiben als auszureisen und ein neues Visum (Sprachvisum) zu beantragen, nur ob da das Auslaenderamt mitmacht


Hi,
auch hier noch "zur Sicherheit":
Das alte Ausländerrecht hatte mit dem § 28 Abs. 3 AuslG einen
Versagungsgrund für den Zweckwechsel bei Bewilligungsinhabern.
Dieser konnte nur umgangen werden, wenn ein Anspruch auf AE
bestand.
Der Versagungsgrund wurde nur im Rahmen des § 16 AufenthG
für Studenten und Sprachkursschüler übernommen, nicht z.B.
für AuPair-Aufenthalte. Insofern ist Deine Rechtsauffassung veraltet,
Raurakgan. Es heißt auch nicht mehr AuslG sondern AufenthG und
nicht mehr Aufenthaltsgenehmigung, sondern Aufenthaltstitel Zwinkernd
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Raurakgan
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Antwort #11 - 18.07.2005 um 01:59:39
 
Hi,

auch hier nochmal Danke für die Richtigstellung, tu einfach das löschen was verkehrt ist.
Werde nächstes Mal besser recherchieren  tippse


Gruß aus Köln

Raurakgan
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koehlers5
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #12 - 18.07.2005 um 14:23:16
 
öhm

Wow wow wow! Also jetzt langsam, bin etwas verwirrt!

Was ist also der beste weg damit sie ohne Ausreise ein weitere Aufenthaltsberechtigung für max. 2 Jahre zu erlangen! Erklärt es mir bitte so das ich es verstehe   :nix

Danke und Grüsse
koehlers5
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Shadow1977
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 18.07.2005 um 17:43:26
 
Rehi!
Also, ich denke nicht, das sie ausreisen muss, wenn sie fest in einer Sprachschule eingetragen und der Unterricht im voraus bezahlt ist.
Klär das doch mal mit so einer Sprachschule in Deiner Nähe ab und frag dort mal, die haben bestimmt zig Fälle, und können da prima Auskunft geben. Und beim Ausländeramt sagen die bestimmt auch, ob das dann so i.O. ist oder nicht.
Die einfachste Möglichkeit wäre, lieber koehler5, Du heiratest sie ...  disco (scherz).
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koehlers5
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #14 - 19.07.2005 um 19:25:45
 
Zwinkernd guter Scherz!

Naja vielleicht findet Sie ja noch einen der Sie bis Oktober heiratet!  :rofl2
Ein Arbeitskollege hat sich schon angeboten!  :blum

Unsere Uni in Würzburg hat im Moment Imatrikulationswochen da werden wir demnächst mal anfragen was die meinen!

Gruß
koehlers5
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