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Heirat Deutscher-Ghanaerin (Gelesen: 5.478 mal)
Relax
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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04.07.2005 um 10:02:57
 
Hallo zusammen,

freue mich,daß Forum entdeckt zu haben und habe bereits einige gute Tips lesen können.
ich möchte eine Ghanaerin heiraten und würde mich über jede info freuen,die hilfreich sein kann.Wer hat Erfahrungen mit Papierkram,Behörden ect. machen können?Bin für jeden Tip dankbar!


Grüße
Relax
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kaimati
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 04.07.2005 um 13:27:04
 
Wo wollt Ihr den heiraten, in Deutschland oder in Ghana? Ansonsten konkretisier mal deine Fragen.

Gruß Kai
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Relax
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #2 - 04.07.2005 um 16:53:19
 
Hallo Kai,

erstmal vielen Dank für die rasche Antwort!
Zunächst habe ich keine konkreten Fragen (die kommen noch früh genug).Mich interessiert schlicht und einfach ALLES,was damit zusammenhängt.Besonders natürlich Dinge,die hinderlich sein können,oder die man von vornherein ausschließen kann.Da wir in Zukunft in D leben möchten ist auch an eine Heirat hier gedacht.Wann? wenn möglich noch in diesem Jahr.Ich kenne unsere Amtsschimmel-und Paragraphenreiter gut,möchte einfach,daß hier keine unliebsamen Überaschungen lauern.

Grüße
Relax
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kaimati
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 04.07.2005 um 18:11:08
 
Hi Relax,

es ist unerheblich, wo Ihr heiratet. Wenn Ihr in Deutschland leben wollt, könnt ihr natürlich auch in Ghana heiraten. So wie meine Frau und ich  disco.

Ob Ghana oder Deutschland, der Aufwand mit den Papieren ist ungefähr gleich groß.

Wenn Ihr in Ghana heiratet, beantragt ihr hinterher ein Visum zur Familienzusammenführung.

Wenn Ihr in Deutschland heiraten wollt, beantragt ihr zur Einreise ein Visum zur Eheschließung.

In beiden Fällen besteht der Knackpunkt wohl darin, das deine Zukünftige einige Unterlagen beizubringen hat. Dabei ist zu bedenken, das Ghana zu den Staaten mit unsicherem Urkundenwesen zählt. Das heißt in der Praxis, das die Urkunden auf Ihre inhaltliche Richtigkeit überprüft werden. Das kann dauern und ist mit einigen Kopfschmerzen verbunden.

Der Hauptunterschied liegt darin, das auf ein Visum zur Familienzusammenführung ein Rechtsanspruch besteht, währernd das Heiratsvisum auch abgeleht werden kann. Das war für uns der entscheidende Punkt, in Ghana zu heiraten (und sicher auch die sehr viel schönere Feier!)



In eurem Anfangsstadium ist es sicher sinnvoll, ersteinmal alle möglichen Unterlagen zu besorgen. Pass, Birth certificate etc., Papiere der Eltern.  Wir sind auch gut damit gefahren, weitere Unterlagen, welche die tatsächliche Existenz oder Identität der Auserwählten unterstreichen, zusammenzusammeln. Wir haben damals (2003) neben den geforderten Papieren auch Kopien von Schulsporturkunden, Zeugnisse, alte Pässe, Voter ID-Card mit abgegeben.

Letztendlich hat uns das eventuell eine teure Überprüfung duch einen Vertrauensanwalt, welchen die Botschaft zur Überprüfung der Unterlagen oft einsetzt, erspart.

By the way, ich habe mit den Behörden in Deutschland (ABH etc.) bisher sehr positive Erfahrungen gesammelt. Kompetent, recht zügig und korrekt.

Ganz anders verhielt es sich mit der Deutschen Botschaft in Accra...

Aber:

Es lohnt sich  :paletti. :happy:

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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #4 - 04.07.2005 um 18:18:32
 
Zitat:
Amtsschimmel-und Paragraphenreiter


Na ja der sitzt ja oben links in der Ecke, oder ?

BTW:

Alle User mit roten und gelben Sternen gehören auch zu dieser Spezies  grin ich ebenfalls  Zwinkernd

Und ein paar von den anderen usern auch  noch Schockiert/Erstauntm


Und alle bösen §§-Reiter machen das hier kostenlos und häufig in ihrer Freizeit  grin



Jetzt im Ernst:

Die Unterlagen zur Eheschließung für die Normalfälle sowie Angaben zu den Befreiungsverfahren bei den OLG´s findest Du oben bei www.info4alien.de/images/top_faq.gif . Ebenso ist ein dort link zu der Liste der Problemstaaten, in denen häufig eine inhaltliche Prüfung der Urkunden und Nachweise erforderlich sein wird, und zu denen Ghana selbstverständlich auch gehört.  Zwinkernd

Über die Suchfunktion wirst Du einen Link zum OLG Stuttgart finden, bei dem exemplarisch die für eine Befreiung von der Vorlage eines EFZ  notwendigen Urkunden aufgestellt sind.

Wenn danach noch Fragen offen sind, häng sie bitte an diesen Thread an Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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zarah05
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #5 - 05.07.2005 um 11:06:45
 
Hallo Relax,

2 Tips kann ich Dir geben:

1. Gehe Du persönlich auch zur Botschaft in Accra. Das hatte ich nie getan, und es wurde mir später vorgeworfen.

2. Die Behörden in Ghana nehmen es nicht so eng mit ihren Urkunden. Uns wurde es zum Verhängnis, dass sich die Urkunden meines Ex-Mannes in Kleinigkeiten unterschieden: Da fehlte in der Geburtsurkunde beim Namen ein Buchstabe, usw.
Ich habe es dann auch tatsächlich live bei der Eheschliessung in Accra erlebt: Der Standesbeamte musste 3 x die Eheurkunde ändern. Einmal war der Name meines Vaters falsch geschrieben, dann das Datum usw. usw. 
Diesen Zustand nutzten Botschaft und Standesamt um die Identität meines Ex-Mannes anzuzweifeln. Und dann versuch da mal wieder rauszukommen...
Lange Rede kurzer Sinn: Mein Tip für Dich: Bevor Deine Verlobte irgendwelche Urkunden bei der Botschaft abliefert und Du irgendwelche Urkunden auf einer Behörde hier, überprüfe 100% die Übereinstimmung. Und lasse selbst beim fehlenden Buchstaben im Strassennamen der Geburtsadresse eine neue Urkunde ausstellen! Die Urkunden sollten wirklich 100 % übereinstimmen!!!

Gruss Zarah
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abi2000
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 05.07.2005 um 11:31:43
 
Hallo,

bei uns hatte die ganze Prozedur von der Beantragung des Visums bis zur Befreiung durch das OLG ca. 2,5 Jahre gedauert. Darin beinhaltet war die inhaltliche Überpürfung durch den Vertrauensanwalt, Beschaffung von Dokumenten, Urkunden (Schulzeugnisse), eidesstattliche Erklärung von Familienangehörigen, Zeugenbefragung,.... Wichtig ist wirklich, dass alle Angaben konform sind, keine Fehler bei Namen durch Rechtschreibung und Datum etc. und das ev. eidesstattliche Erklärung vom obersten Gericht in Accra von Notaren unterzeichnet werden, die die dt. Botschaft auch akzeptiert. Ansonsten wünsche ich viel Erfolg und Durchhaltevermögen, denn das ganze hat eine Menge Geld und Nerven gekostet.
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kaimati
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 05.07.2005 um 12:46:53
 
Hi Relax,

das mit dem von Abi2000 erwähnten "Befreiungsverfahren" vor dem Oberlandesgericht hatte ich vergessen. Bei Heirat in Ghana entfällt das natürlich. Noch ein Grund mehr in Ghana zu heiraten... Zwinkernd.

@Zarah05:

Das ist ja klasse, das sie Dir vorgeworfen haben, das du nicht mit auf der Botschaft erschienen bist. Mich wollten sie immer erst garnicht mit reinlassen  !!!

@Abi2000:

Ich glaube, eure 2,5 Jahre sind sicher ein Sonderfall. Bei uns hat die ganze Prozedur von der Heirat bis zur Einreise meiner Frau etwa 2 Monate gedauert, auch bei meinen Bekannten waren es nie mehr als 4 Monate.

Relax, viel Glück  Daumen hoch

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Guenter
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 05.07.2005 um 13:58:25
 
Wenn Du in Ghana heiratest, so solltest Du auf dem Hauptstandesamt in Accra heiraten. Von den dortigen Standesbeamten liegen der dt. Botschaft Unterschriftsproben vor, dies vereinfacht die Visumsbeschaffung etwas. Für die Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung vergibt die dt. Botschaft Termine, die ca. 7 - 8 Wochen in der Zukunft liegen. Um das ganze Verfahren abzukürzen, kannst Du Dir einen entsprechenden Termin per email an die dt. Botschaft also schon ca. 7 Wochen vor der Hochzeit geben lassen!
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Relax
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Antwort #9 - 07.07.2005 um 10:56:17
 
Hallo zusammen.

BOOOOOOM,sorry bin erstmal sprachlos!!
Hätte nie gedacht hier so tolle Antworten zu bekommen und danke erstmal ALLEN sehr, sehr herzlich!!!!!!!!!!!!!!!!!!!Toll!

Werde noch ausfühlich schreiben wenn ich mehr Zeit habe,möchte zunächst aber Danke sagen,freu mich wirklich riesig.
Auf die Zehen möchte ich niemanden treten,aber nach 15 Selbstständigkeit hat man so seine Erfahrungen mit Behörden.Natürlich gibt´s immer positive und negative Ausnahmen.

Herzliche Grüße an ALLE
Relax


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Antwort #10 - 13.07.2005 um 19:38:28
 
Hallo zusammen,

hab mir jede Menge Lesestoff besorgt,nochmal danke fuer eure guten Tipps! insbesondere an< kaimati<,nach langem Hin und Her-ueberlegen denke ich auch,das eine Heirat in Ghana am sinnvollsten waere.Der Tip von guenther mit den 7 Wochen Frist ist Gold wert,danke!
Die Spanne reicht von 2 Monaten bis 2,5 Jahren,das gibt schon zu denken:-)Papiere werden 110% geprueft,nach eueren Beitraegen duerfte das der Knackpunkt sein.


Die naechsten Probleme sind dann allerdings schon in Sicht.Bis Ende des Jahres werde ich einen neuen job im Ausland haben (Italien oder Spanien)Wie schaut es dann mit einer Einbuergerung aus,wenn wir z.B 2 oder 3 Jahre in I oder Spanien leben und danach erst in Deutschland leben?

Gruesse an alle!
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kaimati
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Antwort #11 - 14.07.2005 um 12:48:04
 
Hi Relax!

Ich wage mich jetzt mal etwas aus dem Fenster  :lma2:

Vielleicht wärer es nach Heirat in Ghana einfacher, die Familienzusammenführung gleich zu deinem neuen Wohnort in Europa zu betreiben  !!!.

Als EU-Bürger genießt du innerhalb der EU ja Freiheit bei der Wohnortwahl und deine Angetraute somit ja auch. In Deutschland lebende EU-Bürger können ihre Ehepartner nach EU-Recht herholen und sind - so glaube ich zu wissen - gegenüber Deutschen in Deutschland etwas im Vorteil. Ein italienischer Freund, welcher mit seiner Frau aus Haiti nach Deutschland "familienzusammengeführt" wurde, hatt gegeneüber uns gewisse Vorteile. Rechercier doch einmal unter dem Stichwort: "Inländer-Diskrimminierung".

Vielleicht wäre dieser Sachverhalt ja, wenn du über die Familienzusammenführung über die italienische oder spanische Botschaft betreibst,  für dich von Nutzen.

Nur mal so eine Idee... :nix


Gruß Kai
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Antwort #12 - 14.07.2005 um 19:36:11
 
Danke Kaimati,

soweit ist das gar nicht aus dem Fenster gelehnt.Allerdings haben die Spanier auch von uns gelernt und uebertreibens mit ihrer Buerokratie ein wenig heftig.Da werden schon so einfache Sachen wie KfZ-Ummelden zum Abenteuer,moechte da nicht unnoetig Probleme bekommen.Werd mir alle info's holen,die zu bekommen sind.Notfalls verbringen wir die Zeit eben in D.In jedem Fall herzlichen Dank,werde Sie gerne anmailen,wenn es was positives zu vermelden gibt.

Gruesse
Relax
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kaimati
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Antwort #13 - 15.07.2005 um 11:33:27
 
Relax, das wäre nett.

Falls tatsächlich eine heirat in Ghana geplant wird, kann ich eventuell noch so manchen kleinen Tipp beisteuern.

Gruß Kai
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