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falscher Geburtsort (Gelesen: 4.421 mal)
Chill_out
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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01.07.2005 um 20:24:46
 
Wow, das ist eine echt tolle Seite, gaanz gaanz großes Lob. :paletti Daumen hoch

Die meisten Fragen haben sich schon durch das aufmerksame Studieren der anderen Beitrage beantwortet.
Eine ist noch geblieben.
Bei der Einbürgerung muß man ja einen Lebenlauf schreiben, und der sollte ja der Wahrheit ensprechen.
Was ist nun, wenn die Geburtsurkunde falsche Angaben enthält ( Geburtsort und Geburtsland).

Grund:
1. Flucht aus dem Heimatland und anderes( Exil-) Land stellte halt nur Geburtsurkunden für  das eigene Land aus.
2. eine andere Geburtsurkunde, bzw andere Dokument mit einem anderen Geburtsort existieren nicht, alle Pässe, Urkunden... sind auf diese ( "falschen") Daten ausgestellt.

Meine Frage:
muß ich bei der Einbürgerung den wahren Geburtsort angeben oder einfach was in der Geburtsurkunde und Reisedokument steht ( und mir dann eine Geschichte ausdenken, wie es sein kann dass ich in diesem Land geboren bin, und dann in einem anderen aufgewachsen)

wenn ich den richtigen Geburtsort nenne, wird doch verlangt, dass ich eine Geburtsurkunde aus diesem Land vorlege? Das ist aber nicht möglich, da

1. Ich ja aus diesem Land aus politischen Gründen geflohen bin ( ich kann ja nicht auf die Botschaft gehen und sagen, dass ich geflohen bin, aber noch Dokumente von ihnen haben möchte)
2. dort meine Geburt nie registriert wurde ( wird bei unsere Minderheit nicht gemacht)

Allerdings möchte ich mein Leben als Deutsche ja auch nicht mit einer Lüge beginnen....


Was soll ich machen?? Fragezeichen
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Ralf
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Antwort #1 - 02.07.2005 um 11:37:13
 
Ich kann mir das gar nicht so richtig vorstellen. Um welche Länder geht es denn?  öhm
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 02.07.2005 um 15:45:10
 
Hallo Chill_out,

den Lebenslauf muß man nicht beifügen, es ist freiwillig ob du ihn beifügst oder nicht. Es kann dich keiner dazu zwingen, abgelehnt werden kann dein Antrag deswegen auch nicht!!

Man sollte nicht alle Daten an die Deutsche Bundesregierung geben da es auch noch das Datenschutzgesetz gibt!! Grund man wird zum gläsernen Bürger.

Alle wichtigen und relevanten Daten werden schon im Einbürgerungsantrag abgefragt.

Grüße e_bewerber
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Ralf
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Antwort #3 - 02.07.2005 um 21:36:42
 
Zitat:
Hallo Chill_out,

den Lebenslauf muß man nicht beifügen, es ist freiwillig ob du ihn beifügst oder nicht. Es kann dich keiner dazu zwingen, abgelehnt werden kann dein Antrag deswegen auch nicht!!

Bei Ermessenseinbürgerungen kann durchaus ein Lebenslauf gefordert werden.

Zitat:
Man sollte nicht alle Daten an die Deutsche Bundesregierung geben da es auch noch das Datenschutzgesetz gibt!! Grund man wird zum gläsernen Bürger.

Die Bundesregierung ist nicht für Einbürgerungsanträge zuständig.  lachen

Zitat:
Alle wichtigen und relevanten Daten werden schon im Einbürgerungsantrag abgefragt.

Eben. Und hier sind wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Ich sehe ein ganz anderes Problem: Der Fragesteller lebt offensichtlich mit falscher oder wenigstens teilweise falscher Identität im Bundesgebiet. Hier ist dringend Richtigstellung geboten, auch ganz unabhängig von einer beabsichtigten Einbürgerung.   :richter
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e_bewerber
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Antwort #4 - 02.07.2005 um 22:25:39
 
Zitat:
Bei Ermessenseinbürgerungen kann durchaus ein Lebenslauf gefordert werden.

Die Bundesregierung ist nicht für Einbürgerungsanträge zuständig.  lachen

Eben. Und hier sind wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Ich sehe ein ganz anderes Problem: Der Fragesteller lebt offensichtlich mit falscher oder wenigstens teilweise falscher Identität im Bundesgebiet. Hier ist dringend Richtigstellung geboten, auch ganz unabhängig von einer beabsichtigten Einbürgerung.   :richter


@ralf

Mann hast du Probleme wenn du dich über sowas so amüsieren kannst, ich glaube eher es passt dir nicht das man antworten gibt die nicht für das Ausländeramt votieren. kopfhau

Deine Beiträge sind fast immer so, dass sie fast immer zu gunsten der Ausländerbehörde ausfallen. Und außerdem sollte man das richten immer noch den Gerichten überlassen. :rofl2

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ronny
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Antwort #5 - 02.07.2005 um 23:19:30
 
Zitat:
Deine Beiträge sind fast immer so, dass sie fast immer zu gunsten der Ausländerbehörde ausfallen


Was ich in deinen Bbeiträgen beobachte, ist eine gefährliche Mischung von Halbwissen und Spekulation. Hingegen vermisse ich die Kompetenz, die Ralf auszeichnet.

Zitat:
die nicht für das Ausländeramt votieren


Hier werden Informationen weitergegeben von Behördenmitarbeitern, die sich im Gegensatz zu Dir mit der Materie auskennen.Das sollte bedacht werden. Deine schrägen Behauptungen können in die falscheRichtung losgehen.

Also lockerbee und flache Bälle,gell. Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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e_bewerber
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Antwort #6 - 02.07.2005 um 23:32:48
 
Zitat:
Was ich in deinen Bbeiträgen beobachte, ist eine gefährliche Mischung von Halbwissen und Spekulation. Hingegen vermisse ich die Kompetenz, die Ralf auszeichnet.


Hier werden Informationen weitergegeben von Behördenmitarbeitern, die sich im Gegensatz zu Dir mit der Materie auskennen.Das sollte bedacht werden. Deine schrägen Behauptungen können in die falscheRichtung losgehen.

Also lockerbee und flache Bälle,gell. Zwinkernd


@ronny

woher willst du wissen das ich nicht im Ausländeramt tätig bin? Nur weil ich nach der Einbürgerung gefragt habe? Kann sein das ich von einer ganz anderne Stelle bin und versuche euch hier zu unterlaufen?

Halbwissen ist das nicht, sondern wissen auf gesetzlichen Hintergrund. Und ich halte garnicht den Ball flach, solltest du vieleicht mal tun.

Ich halte es für sehr seltsam wenn in einem Forum das für Ausländer sein soll vieles gegen Ausländer gerichtet ist.

Denkt mal darüber nach Fragezeichen
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Chill_out
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Antwort #7 - 03.07.2005 um 12:41:01
 
Danke für Eure Antworten,

Es geht um Ermessenseinbürgerung, deswegen auch der Lebenslauf.

Eben. Und hier sind wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Ich sehe ein ganz anderes Problem: Der Fragesteller lebt offensichtlich mit falscher oder wenigstens teilweise falscher Identität im Bundesgebiet. Hier ist dringend Richtigstellung geboten, auch ganz unabhängig von einer beabsichtigten Einbürgerung


Und was soll ich da machen? Es gibt doch keine anderen Papiere und es ist auch nicht möglich eine "richtige" Geburtsurkunde zu besorgen. Deswegen wurde mir ja auch diese "falsche" Geburtsurkunde in dem Exilland ausgestellt. Ich würde das ja gern richtig stellen. Ich habe Angst, dass ich dann noch viel mehr Probleme bekommen.

Sorry, wenn ich nicht das Land bzw die Länder nennen möchte, das Internet ist zu öffentlich.
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gomezdavila
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Antwort #8 - 03.07.2005 um 12:47:50
 
Zitat:
woher willst du wissen das ich nicht im Ausländeramt tätig bin? Nur weil ich nach der Einbürgerung gefragt habe? Kann sein das ich von einer ganz anderne Stelle bin und versuche euch hier zu unterlaufen?

Halbwissen ist das nicht, sondern wissen auf gesetzlichen Hintergrund. Und ich halte garnicht den Ball flach, solltest du vieleicht mal tun.

Ich halte es für sehr seltsam wenn in einem Forum das für Ausländer sein soll vieles gegen Ausländer gerichtet ist.



Allein Dein miserables Deutsch zeigt, daß Du bei keiner deutschen Ausländerbehörde beschäftigt sein kannst.  Und ronny hat völlig recht. Nur weil du zu Hause "Der kleine Hausjurist" stehen und den Text des Grundgesetzes gelesen hast, kennst Du Dich noch lange nicht aus. Das sind die Lieblingsmandanten jedes Rechtsanwalts: Gerade so viel gelesen, daß sie glauben, mitreden zu können, obwohl sie stets "lesen" mit "verstehen" verwechseln,  und immer alles besser wissen als der Anwalt oder Behördenmitarbeiter, aber nie genug, um fundierte Aussagen machen zu können und wirkliches Fachwissen zu besitzen.   Daumen runter

Hey, da fällt mir ein: Damit könntest Du glatt Verwaltungsrichter sein...  grin :roll
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Blaise
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Antwort #9 - 03.07.2005 um 13:29:49
 
Hallo gomezdavila,

[beifall=beifall.gif]

Grüße

Blaise

P.S. Es gibt aber auch gute Verwaltungsrichter. Ich kenne sogar einen... grin
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Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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Antwort #10 - 03.07.2005 um 14:06:17
 
Zitat:
und immer alles besser wissen als der Anwalt oder Behördenmitarbeiter, aber nie genug, um fundierte Aussagen machen zu können


Zitat:
Damit könntest Du glatt Verwaltungsrichter sein... 


THX  [beifall=beifall.gif] und selten so gelacht  :rofl2  :rofl2  :rofl2

Zitat:
Es gibt aber auch gute Verwaltungsrichter. Ich kenne sogar einen...


Wie es auch gute RAe zu geben scheint. Jetzt kenne ich schon drei  grin

Grüße
Ronny Zwinkernd



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Antwort #11 - 03.07.2005 um 19:28:35
 
hallo e-bewerber, ich meine, dies ist ein rechtliches forum und da kommen bei einer fallbeurteilung dann sicher schon mal ergebnisse raus, die für den einzelnen unbequem oder unpassend sind- das ist nun mal so bei gesetzen.
ansonsten - um jedem "nach dem maul zu reden" würde ich ein metzgerei-forum anregen mit dem tread "darfs noch ein viertelpfündchen mehr sein?? "
in diesem sinne bitte ich dich um verständnis, wenn bei vorliegen von negativen fakten auch diese entsprechend gewürdigt werden müssen.
gruß -lennart-
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Ralf
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Antwort #12 - 03.07.2005 um 21:12:45
 
Zitat:
ein metzgerei-forum anregen mit dem tread "darfs noch ein viertelpfündchen mehr sein?? "

Da der User e-bewerber sich hier schon wieder abgemeldet hat, kann man wohl davon ausgehen, dass kein Interesse an einer ernsten Diskussion besteht, vielleicht ist er ja schon im Metzgerei-Forum angekommen.  :rofl2


Zitat:
Und was soll ich da machen? Es gibt doch keine anderen Papiere und es ist auch nicht möglich eine "richtige" Geburtsurkunde zu besorgen.

Hast du dies schon mal probiert? Also bei der Botschaft des (richtigen) Heimatstaates vorgesprochen? Außerdem kann ich mir kaum vorstellen, dass du überhaupt keine Papiere aus der (richtigen) Heimat besitzt.

Zitat:
Deswegen wurde mir ja auch diese "falsche" Geburtsurkunde in dem Exilland ausgestellt. Ich würde das ja gern richtig stellen. Ich habe Angst, dass ich dann noch viel mehr Probleme bekommen.

Womöglich stimmt bei dieser Urkunde nichts, nicht mal der Name und das Geburtsdatum. Deine heir registrierte Staatsangehörigkeit wird dann wohl auch nicht richtig sein.
Du kannst davon ausgehen, dass es irgendwann zu einer intensiven Prüfung der Urkunde kommt, z.B. bei  einer beabsichtigten Eheschließung. Die Probleme werden dann mit Sicheheit größer sein, als wenn du jetzt bei der Ausländerbehörde die Karten auf den Tisch legst.

Zitat:
Sorry, wenn ich nicht das Land bzw die Länder nennen möchte, das Internet ist zu öffentlich.

  Fragezeichen öhm
Wenn du meinst .... Allerdings ist ohne Kenntnis dieser Daten kaum eine sinnvolle Analyse der Lage möglich.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 04.07.2005 um 09:05:14
 
Zitat:
Hast du dies schon mal probiert? Also bei der Botschaft des (richtigen) Heimatstaates vorgesprochen? Außerdem kann ich mir kaum vorstellen, dass du überhaupt keine Papiere aus der (richtigen) Heimat besitzt.  


Nein bei der Botschaft war ich noch nicht, aber wenn ich da hingehe und wegen der Sache vorspreche, werde ich nie die Chance haben ein Visum für das Land zu bekommen und je meine Familie wiederzusehen. Als Flüchtling gelte ich als Verbrecher. Bei einer Rückkehr in mein Heimatland droht mir Gefängnisstrafe.

Auch wenn Du es Dir nicht vorstellen kannst, ich habe wirklich keine anderen Papiere.


Zitat:
Womöglich stimmt bei dieser Urkunde nichts, nicht mal der Name und das Geburtsdatum. Deine heir registrierte Staatsangehörigkeit wird dann wohl auch nicht richtig sein.  
Du kannst davon ausgehen, dass es irgendwann zu einer intensiven Prüfung der Urkunde kommt, z.B. bei  einer beabsichtigten Eheschließung. Die Probleme werden dann mit Sicheheit größer sein, als wenn du jetzt bei der Ausländerbehörde die Karten auf den Tisch legst. 


Name stimmt, Geburtsdatum stimmt in soweit, das ich ja sowieso nie wußte wann ich geboren wurde und so bei einer nachträglichen Beurkundung sowieso das geschätze Geburtsdatum genommen wird. Staatsangehörigkeitsstatus in Deutschland in "ungeklärt"

Die Geburtsurkunde wurde bei meiner Eheschließung vom Vertrauensanwalt überprüft und es gab da keine Bedenken. Ich gehe sogar davon aus, dass der Vertrauensanwalt wußte, dass der Geburtsort wahrscheinlich nicht zutrifft .
Nach der Flucht brauchen alle Flüchtlinge eine Geburtsurkunde um sich in dem Exilland registriern zu lassen und dort einen legalen Aufenthalt zu bekommen. Weil aber 99% nie eine Geburtsurkunde besessen haben, werden für diese 99% Geburtsurkunden mit dem Geburtsort in dem Exilland ausgestellt. Sonst hätte ich nie einen Pass bekommen, mich illegal in dem Exilland aufgehalten und auch nie heiraten können. Das diese Verfahren nicht ganz legal ist, war mir damals nicht bewußt, selbst wenn, es hätte auch keine Alternative gegeben.

Die Frage der Legalität ergibt für die meisten erst, wenn sie irgendwie in die " westliche Welt " kommen, weil hier auf Geburtsort und Datum ... wert gelegt wird.  Das ist also nicht nur mein Problem, sondern genauso geht es noch ein paar Tausend Flüchtlingen auf der ganzen Welt. Habe wir deswegen alle eine falsche Identität?




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« Zuletzt geändert: 04.07.2005 um 09:23:22 von Ralf »  
 
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Antwort #14 - 04.07.2005 um 12:24:24
 
Zitat:
Nein bei der Botschaft war ich noch nicht, aber wenn ich da hingehe und wegen der Sache vorspreche, werde ich nie die Chance haben ein Visum für das Land zu bekommen und je meine Familie wiederzusehen.

Verstehe ich nicht. Da es sich ja um "dein" Land handelt, brauchst du kein Visum.

Zitat:
Als Flüchtling gelte ich als Verbrecher. Bei einer Rückkehr in mein Heimatland droht mir Gefängnisstrafe.

Warum willst du dann überhaupt wieder dahin?
Mir ist aber kein Land bekennt, das so handelt. Oder steckt hinter der Geschichte vielleicht etwas ganz anderes?  öhm

Zitat:
Auch wenn Du es Dir nicht vorstellen kannst, ich habe wirklich keine anderen Papiere.

Nehme ich mal so hin, ändern kann ich es ja eh nicht.

Zitat:
Name stimmt, Geburtsdatum stimmt in soweit, das ich ja sowieso nie wußte wann ich geboren wurde und so bei einer nachträglichen Beurkundung sowieso das geschätze Geburtsdatum genommen wird. Staatsangehörigkeitsstatus in Deutschland in "ungeklärt"

Wieso ungeklärt? Oben sagtest du, du besitzt einen Pass.  öhm

Zitat:
Die Geburtsurkunde wurde bei meiner Eheschließung vom Vertrauensanwalt überprüft und es gab da keine Bedenken. Ich gehe sogar davon aus, dass der Vertrauensanwalt wußte, dass der Geburtsort wahrscheinlich nicht zutrifft .

Schöner Vertrauensanwalt.  :stampf:

Ich kann mir nicht helfen, irgend etwas stimmt hier nicht. Kein Staat der Welt nimmt in großem Stil Flüchtlinge auf und vereinnahmt diese sofort als eigene Bürger.
Wenn keine weiteren Infos kommen: ... mehr.
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