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Ausländerakte...MUSS sie zur "neuen" ABH? (Gelesen: 1.632 mal)
Sister_Mary
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ausländerakte...MUSS sie zur "neuen" ABH?
01.07.2005 um 16:36:09
 

Hallo alle Experten hier,
der Betreff meines Postings hört sich vielleicht komisch an...
ich möchte es euch kurz erklären, was ich meine.
Ich befinde mich mit meinem Verlobten in der heissen Phase der Überprüfung zur Erteilung des Visums zurEheschliessung.
Seine Akte befindet sich in der ABH, wo sie seit Beginn ist, d.h. ca. 2 Jahre lang hat
der für uns zuständige Sachbearbeiter meinen Verlobten ausgiebig kennengelernt
und wir sind dann gemeinsam mit ihm den Weg bis zur freiwiliigen Ausreise gegangen.
Wir fühlten uns in jeder Hinsicht gut informiert, akzeptiert, und sehr gut aufgehoben.

Ja, und nun soll die Akte wohl zur ABH in meinem Wohnort, weil ich in der Nachbarstadt gemeldet bin und unser gemeinsamer Wohnsitz bei mir sein wird.
D.h., ein neuer Sachbearbeiter/in bekommt die Akte zur Ansicht und dann natürlich auch zur Stellungnahme, ohne uns, bzw. meinen Verlobten, jemals kennengelernt zu haben....

Frage ist nun, gibt es eine Möglichkeit für mich - per Antrag  - oder wie auch immer, dass die Akte in der "alten" ABH bleiben kann und von dort entschieden wird?

Ich stelle die Frage hier, weil "unser" Sachbearbeiter bis Mitte Juli in Urlaub ist.

Danke an euch und ein grosses Lob für eure Arbeit....  ich lese hier schon seit Monaten mit....
Sister Mary
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Ralf
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Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

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Oldenburg
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
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Antwort #1 - 01.07.2005 um 17:32:17
 
Hallo!

Wenn der Wohnsitz in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Ausländerbehörde verlegt wird, ist selbstverständlich die neue Behörde zuständig und bekommt daher auch die Akten.
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Gorky
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Seien wir realistisch,
versuchen wir das Unmöglich


Beiträge: 44

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausländerakte...MUSS sie zur "neuen" ABH?
Antwort #2 - 14.07.2005 um 01:58:17
 
Hallo,

wenn Ihr unbedingt bei der alten Ausländerbehörde bleiben wollt, nehmt doch als gemeinsammen Wohnsitz den Deines Verlobten. Damit wäre die Ausländerbehörde weiterhin zuständing. Und wenn dann die Papier in Ordnung sind, könnt Ihr ja umziehen... :paletti

Alles Gute
  Gorky
:Blümle
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Sister_Mary
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 30.07.2005 um 09:44:48
 


Danke für deine Antwort, Gorki.
Sehe sie grad zufällig.
Gute Idee, aber leider nicht möglich,
da mein Freund dort nicht mehr gemeldet ist.
Er ist im letzten Herbst freiwillig ausgereist und kann erst
zurückkommen, wenn hier endlich alle Formalitäten erledigt sind.
Gruss von der Sister
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