Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Wiedereinreise nach D (Gelesen: 1.587 mal)
Saxonicus
Themenstarter Themenstarter
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wiedereinreise nach D
29.06.2005 um 13:39:45
 
Meine Frau lebt jetzt seit 22 jahren in D und besitzt eine Aufenthaltsberechtigung.
Wenn wir in ihre Heimat nach Sri Lanka reisen bekommen wir bei der Rückreise am Flughafen in Colombo jedesmal Schwierigkeiten. Die Mitarbeiter des Flughafens beanstanden immer, daß meine Frau kein Visum für Deutschland hat und somit nicht nach Deutschland fliegen darf. Da ich in ihrer Begleitung war und deutscher Staatsangehöriger bin, konnten wir letztendlich - wenn auch erst nach großen Theater - ins Flugzeug einsteigen. Bei Ankunft in Frankfurt wurden wir dann von einem kleinen Polizeiaufgebot erwartet, aber dann nach Prüfung des Passes war natürlich alles in Ordnung.
Es ist allerdings zu befürchten daß, falls meine Frau einmal ohne meine Begleitung reist,  beim Heimflug vom Urlaub beim Einchecken Probleme auftauchen, welche nicht so leicht zu beheben sind.
Normalerweise müßten den Grenzbeamten oder Flughafenangestellten die Form der deutschen Aufenthaltsarten (Vermerke im Pass) doch geläufig sein, was aber anscheinend nicht immer der Fall ist. Wir hatten auch schon bei der Einreise am Flughafen in Paris diese Komplikation.   
Was kann man dagegen unternehmen ?        Rat der Ausländerbehörde:
                             "Lassen sie sich doch einbürgern" 
Aber das kann doch m.E. nicht die einzige Alternative sein - oder ?
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Doc
i4a-Ehrenmitglied/Experte
*****
Offline




Beiträge: 847
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wiedereinreise nach D
Antwort #1 - 29.06.2005 um 18:35:40
 
Hallo Saxonicus,

du kannst dir auch eine Version der
GKI
 (Gemeinsame konsularische Instruktion) ausdrucken. Da steht unter Anlage 4 welche Aufenthaltstitel eines jeden Schengenstaates die visumfreie Einreise erlauben.

Die GKI gibt es natürlich auch in allen anderen europäischen Sprachen:
guck  
Hier

Suche dort oben rechts die richtige Sprache und suche mit Fundstelle im Amtsblatt nach:
2002 - 12 - 16 - (Abl.Reihe)=C  -  Abl.Nr. = 313

Da die GKI älter als das AufenthG ist, steht die Niederlasungserlaubnis natürlich noch nicht drin!

Alternative: Geh' bei deinem nächsten Besuch zur deutschen Botschaft in Colombo und laß' deiner Frau amtlich bestätigen, dass der jeweilige Titel unbegrenzt zur Einreise nach Deutschland und alle anderen Schengenländer berechtigt.

Doc  8)
Zum Seitenanfang
  

...
Homepage  
IP gespeichert
 
Saxonicus
Themenstarter Themenstarter
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wiedereinreise nach D
Antwort #2 - 29.06.2005 um 19:04:53
 
Das die Aufenthaltsberechtigung meiner Frau zur Wiedereinreise berechtigt wissen wir, der Bundesgrenzschutz und natürlich auch die ABH. Aber die Damen der Fluggesellschaft beim Einchecken wissen es nicht. Natürlich könnten sie sich bei der Immigrations Authority (Grenzpolizei) dort erkundigen denn die haben Muster der deutschen Aufenthaltstitel, aber das tun sie eben nicht. Wer in einem Land wie Sri Lanka so einen Posten hat, ist ein König und führt sich dementsprechend auf.
Die Botschaft in Colombo ist auch so eine Sache für sich. da mach ich lieber einen großen Bogen rum. Bei deren Sicherheitsdienst läuft ohne Backschisch auch nichts.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Themenstarter Themenstarter
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wiedereinreise nach D
Antwort #3 - 29.06.2005 um 19:50:50
 
Trotzdem recht vielen Dank für die Information.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema