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VerlaeAungerung der Aufenthaltserlaubnis (Fristen) (Gelesen: 865 mal)
pustota1_
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Beiträge: 42

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag VerlaeAungerung der Aufenthaltserlaubnis (Fristen)
27.06.2005 um 01:37:44
 
Guten Tag verehrte Mitbenutzer des Forums,
folgende Situation:
Die erste auf 3 Jahre beschraenkte Aufenthalterlaubnis
meiner Frau laeuft am 30.08.2005 ab. Die Lage gestaltet
sich so, dass bis zum 18.08.2005 wir beide arbeiten
und dann verreisen, also ist 18.08.2005 der erste Tag
an dem meine Frau die Unterlagen persoenlich einreichen
kann. Ich besitze die deutsche Staatsangehoerigkeit
und meine Frau ukrainische.
Am 12.09.2005 muessen wir dann wieder ins Ausland verreisen.
Nun die Fragen:
1) Kann ich die Unterlagen fuer meine Frau
     einreichen? (Falls ja, muss das durch
     schriftliche Vollmacht von meiner
     Frau bestaetigt/erlaubt sein)?
2) Wie ich verstanden habe, gilt
     die Faustregel, dass die Verlaengerung
     ca. 4 Wochen vor dem Ablauf der gueltigen
     Aufenthaltserlaubnis beantragt werden sollte.
     Ich habe aber nirgendwo die Vorschrift gefunden,
     dass es so sein MUSS. § 81, Punkt 4 (AuslG)
     schreibt nur:
     (4) Beantragt ein Ausländer die Verlängerung seines Aufenthaltstitels   oder die Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels, gilt der bisherige Aufenthaltstitel vom Zeitpunkt seines Ablaufs bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als fortbestehend.
     Also,  kann  dieser Punkt so verstanden werden, dass
     a) wir koennen auch am 18.09.2005 die Unterlagen einreichen?
     b) (SEHR WICHTIG) Sollte bis zum 12.09.2005 die Aufenthaltserlaubnis
         nicht fertig sein, duerfen wir (insbesondere natuerlich meine Frau)
         dennoch mit Fiktionsbescheinigung nach §81, Punkt 5 (AuslG)  aus   
          BRD ausreisen und was noch wichtiger ist auch ohne Schwierigkeiten
          wieder einreisen?

Vielen Dank im Voraus
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pustota1_
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Beiträge: 42

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: VerlaeAungerung der Aufenthaltserlaubnis (Fris
Antwort #1 - 27.06.2005 um 01:40:35
 
Natuerlich ist ein Typfehler eingeschleichen. Verlaengerung sollte
es natuerlich heisen. Sorry.
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