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dringend hilfe gesucht (Gelesen: 5.770 mal)
emos1904
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warum einfach wenn es
auch schwierig geht


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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26.06.2005 um 16:50:21
 
Ich habe ein riesiges Problem

ein bekannter von mir lebt hier in deutschland seit dem 31.07.04 mit seinem 10 jährigem Bruder. Beide sind asylbewerber.Sie sind hier wegen seinem 10 jährigem bruder. Er ist seit seiner geburt an einem Knochendeffekt erkrankt und muss hier dringend operiert werden. Sie kommen beide aus Jordanien. Bisher hatte der Große Bruder asyl auf seinem kleinen Bruder. Da er bei ihm lebt. Sie wohnen zusammen im Ausländerheim. Er kümmert sich um seinen kleinen Bruder, da er fasst nichts selbststänig machen kann. Aber jetzt soll Der große Bruder am 15.09.05 ausreisen, nur was wird aus seinem kleinen Bruder? Er hat jetzt einen Termin für die op im Krankenhaus am 09,08,05 kann der große Bruder einen einspruch gegen die ausreise entscheidung durchsetzten da er die einzige Bezugsperson hier ist,  für den kleinen. Was kann man machen? könnt ihr mir weiterhelfen?

Ich bedanke mich schon einmal im vorraus.
danke viele liebe grüße.
Emos
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witch812003  
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emos1904
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warum einfach wenn es
auch schwierig geht


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 30.06.2005 um 18:01:36
 
bitte helft mir ich weiss nicht mehr weiter bin am verzweifeln  Smiley weinend ???
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witch812003  
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #2 - 30.06.2005 um 19:56:11
 
Zitat:
bitte helft mir ich weiss nicht mehr weiter bin am verzweifeln  Smiley weinend ???



Hi emos,
sorry, aber in derartigen Einzelfälle kann hier kaum geholfen
werden. Wir verfügen nicht über die notwendigen Info's und
werden sie auch kaum komplett erhalten können.

Es kann nur empfohlen werden, einen guten Anwalt zu
kontaktieren.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Ralf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
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Antwort #3 - 30.06.2005 um 23:44:57
 
Zitat:
Beide sind asylbewerber.Sie sind hier wegen seinem 10 jährigem bruder.


Wie jetzt? Das ist sicherlich kein Asylgrund.  öhm
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...
 
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eishennig
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 01.07.2005 um 12:12:13
 
Hallo Emos,

dazu nur ein paar Hinweise:

1.
Ein Asylantrag "um" Sozialhilfe zu beziehen oder "um" eine Krankenbehandlung auf Kosten der deutschen Sozialhilfe zu bekommen, wird als "offensichtlich unbegründet" (§ 30 Abs. 3 AsylverfG) abgelehnt. Nach dem erfolglosen Asylverfahren (und evtl. Klageverfahren) besteht Ausreisepflicht und es darf auch kein Aufenthaltstitel mehr vor der Ausreise erteilt werden (§ 10 Abs. 3 S. 2 AufenthG). Der Aufenthalt kann höchstens geduldet werden.

2.
§ 23 Abs. 3 SGB 12  Sozialhilfe für Ausländerinnen und Ausländer
"Ausländer, die eingereist sind, um Sozialhilfe zu erlangen, haben keinen Anspruch auf Sozialhilfe. Sind sie zum Zweck einer Behandlung oder Linderung einer Krankheit eingereist, soll Hilfe bei Krankheit insoweit nur zur Behebung eines akut lebensbedrohlichen Zustandes oder für eine unaufschiebbare und unabweisbar gebotene Behandlung einer schweren oder ansteckenden Erkrankung geleistet werden."

3.
Der - nicht nur vereinzelte - Missbrauch des Asylverfahrens für eine teure kostenlose Krankenbehandlung (teuer für den dt. Steuerzahler, kostenlos für den Asylbewerber) hat unter anderem dazu geführt, daß jetzt alle Asylbewerber (also auch die, die wirklich Asylgründe haben) nur noch eine Minimalversorgung bekommen.
Ich finde das ganz schön bitter.

Gerade wenn es sich eine Familie leisten kann, die nicht gerade billige Reise nach Deutschland für einen gesunden und einen kranken Bruder zu finanzieren, fragt man sich, ob sie das Geld nicht auch für eine Krankenbehandlung im Heimatland hätten ausgeben können.

4.
Es ist doch eigentlich gar nicht so herzlos gehandelt worden, wie vom Gesetz vorgesehen.
Der Jüngere bekam hier eine Krankenbehandlung und Operation und der ältere Bruder konnte ihn betreuen und wird noch einen Monat nach der Operation hier bleiben können.

Alles weitere ist von Ausländerbehörde, Ärzten und eventuell Finanzierung abhängig und ein Rechtsanwalt wäre empfehlenswert.

Grüsse von
eishennig
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yuko20
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Brauche hilfe!!!
Antwort #5 - 08.07.2005 um 22:25:43
 
Mein Mann kommt aus Jordanien und ist mit seinem kleinen Bruder hier in Deutschland. Der kleine soll operiert werden. Die meisten Behördengänge hat er schon erledigt. Doch droht den beiden die Abschiebung. Der Grund ist: Er hätte einen Brief vom Bundesamt bekommen und nicht darauf reagiert. Doch der Brief ist nie bei uns angekommen. Wir haben nun widerspruch eingereicht und hoffen wir kommen damit durch. Wenn ihr Ideen habt immer her damit.
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Blaise
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #6 - 09.07.2005 um 15:14:02
 
Hallo yuko,

aufgrund der wenigen Angaben wird Dir wohl niemand helfen können...höchstens raten...

Schreib doch mal etwas ausführlicher (Aufenthalttitel in Deutschland, Einkommen, genaue Angaben aus dem Scheiben des "Bundesamtes".

Grüße

Blaise
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #7 - 11.07.2005 um 15:38:23
 
Hallo yuko20!

Kann es sein, dass Du schon unter emos1904 gepostet hattest?

Doc  Augenrollen
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yuko20
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 25.07.2005 um 23:21:17
 
Ja, ich habe einmal gepostet unter emos1904.
Es ist die Adresse von einer Freundin. Sie wollte mir damit etwas helfen. :paletti :anbet
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yuko20
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 25.07.2005 um 23:28:49
 
Hallo Blaise,

ich weiß nicht, was willst du denn wissen?????????
Wiel meine Informationen sind auch sehr mager, weil er mir vieles verschweigt, wie ich so mitbekomme.
Ich werde sehen was ich noch herausbekommen kann, da wir verschiedene Wohnorte haben und ich nur zu ihm kann wegen dem Aufenthaltsrecht.  :anbet (:pei für meinen süssen Smiley)
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Mick
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Antwort #10 - 25.07.2005 um 23:32:52
 
Zitat:
Ja, ich habe einmal gepostet unter emos1904.
Es ist die Adresse von einer Freundin. Sie wollte mir damit etwas helfen. :paletti :anbet


Ich habe den "Krempel" dann mal verbunden. Irgendwie wird der
Sachverhalt für mich immer unklarer.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #11 - 28.07.2005 um 19:43:54
 
Zitat:
Hallo Blaise,

ich weiß nicht, was willst du denn wissen?????????
Wiel meine Informationen sind auch sehr mager, weil er mir vieles verschweigt, wie ich so mitbekomme.


Humphhh??? Fragezeichen, ich denke, Ihr seid verheiratet??

Zitat:
Ich werde sehen was ich noch herausbekommen kann, da wir verschiedene Wohnorte haben und ich nur zu ihm kann wegen dem Aufenthaltsrecht.  :anbet (:pei für meinen süssen Smiley)


Ich kann mir nicht so recht vorstellen wie Du zu ihm gekommen sein kannst wegen dem Aufenthaltsrecht wenn er selber keines hat?? Und wieso habt Ihr dann verschiedene Adressen???
Mit diesen Infos wird Dir wohl niemand helfen können :nix


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yuko20
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 07.08.2005 um 15:04:29
 
Hallo,

Ich bin eine freundin von Emos1904 und diese anliegen kam von mir. Könnt ihr mir weiterhelfen???
Es ist ziemlich erdrückend zu wissen das der Mann deiner träume einfach mal eben abgeschoben wird. Ich warte voller Anspannung auf den 15. 09.05. ??? ???
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brickbat
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Antwort #13 - 08.08.2005 um 13:30:35
 
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