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Familienzusammenführung Türkei (Gelesen: 2.156 mal)
Anita
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Beiträge: 22

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Familienzusammenführung Türkei
24.06.2005 um 10:47:03
 
Hallo,

ich habe schon vor einiger Zeit einen Beitrag hier geschrieben, jetzt habe ich eine neue Frage. Ich schildere nochmals kurz den Sachverhalt´:

Ich (Deutschestaatsangehörige) und mein Verlobter (Türkischerstaatsangehöriger) möchten am 24. Juli 2005 in der Türkei heiraten, haben auch schon alle Unterlagen zusammen und bisher hat alles ganz gut geklappt. Er ist Textilingenieur und möchte hier sein Aufbaustudium absolvieren. Haben Zulassungsbescheinigung aus Konstanz und auch die Zusage der Uni. Er muss allerdings noch die DSH-Prüfung ablegen. Jetzt kommt das Problem:

Der Deutschkurs beginnt hier am 01. Spetember, wir heiraten am 24. Juli. Die Bearbeitungszeit kann ja bis zu 3-4 Monaten dauern. Da wir das Visum aber nicht vor der Heirat beantragen können, läuft uns die Zeit weg! Das Deutsche Konsulat hat gesagt, dass es der Vorabstimmung bedarf, ich hab hier bei der Ausländerbehörde angerufen und die Dame sagte mir, dass Sie ohne die Heiratsurkunde nichts machen können und das ich meine Gehaltsabrechnungen und den Mietvertrag vorlegen muss.

Ich habe aber hier schon öfter gelesen, dass es bei Familiennachzug zu Deutschen unerheblich ist!? und nur relevant ist für die Dauer des Aufenthalts! Richtig oder falsch?

Kann ich gar nichts tun, damit das ganze ein bisschen schneller abläuft? Ich habe hier von einer "Unbedenklichkeitsbescheinigung" gelesen, was ist das?

Bin dankbar für alle Antworten!

Grüße
Anita
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milena
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 24.06.2005 um 20:18:43
 
[quote author=Anita link=board=ehe;num=1119602823;start=0#0 date=06/24/05 um 10:47:03]Hallo,


Ich habe aber hier schon öfter gelesen, dass es bei Familiennachzug zu Deutschen unerheblich ist!?

Ja klar, ist so unerheblich dass ich schon 1 Jahr und 2 Monate auf mein Mann warte. Vor 1 Monat habe ich eine Vorabzustimmung gekriegt, aber wir sind schon verheiratet.
Ich würde sagen, dass du schon alle Dokumente die die brauchen abegeben kannst und dann nach dem Heirat gibst du noch die Heiratsurkunde ab.Ich glaube anders funktioniert's nicht. Alles Gute und viel Geduld.
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milena 330904084 swiatelko14  
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Mick
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Antwort #2 - 25.06.2005 um 01:21:31
 
Zitat:
Vor 1 Monat habe ich eine Vorabzustimmung gekriegt, aber wir sind schon verheiratet.
Ich würde sagen, dass du schon alle Dokumente die die brauchen abegeben kannst und dann nach dem Heirat gibst du noch die Heiratsurkunde ab.Ich glaube anders funktioniert's nicht. Alles Gute und viel Geduld.


Hi,
"vor einem Monat" ist ja noch nicht soooo lange. Und die Vorgeschichte ist
auch nicht vergleichbar, wenn man bedenkt, dass Dein Gatte mal abgeschoben
wurde. Dein Posting ist da nur hilfreich, um Sorgen zu schaffen... Daumen runter

Anita:
Jepp, das Einkommen ist unerheblich, allenfalls für die Dauer der AE maßgeblich.
Eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" in dem Zusammenhang kenne ich ned.
Ggf. mit Vorabzustimmung arbeiten (siehe FAQ/Definitionen). Ich denke insgesamt,
dass es "schaffbar" ist.

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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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milena
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Antwort #3 - 26.06.2005 um 16:37:37
 
Zitat:
Hi,
"vor einem Monat" ist ja noch nicht soooo lange. Und die Vorgeschichte ist
auch nicht vergleichbar, wenn man bedenkt, dass Dein Gatte mal abgeschoben
wurde. Dein Posting ist da nur hilfreich, um Sorgen zu schaffen... Daumen runter



hallo, es tut mir leid, ich wollte helfen.Ich weiss dass die Geschichten nicht vergleichbaren sind.Sorry, wenn`s nicht gelungen ist.Lg.
P.S. Keine hat Recht jemandem beurteilen.
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Antwort #4 - 26.06.2005 um 19:47:55
 
Zitat:
hallo, es tut mir leid, ich wollte helfen.Ich weiss dass die Geschichten nicht vergleichbaren sind.Sorry, wenn`s nicht gelungen ist.Lg.

War sicher gut gemeint, Du solltest dann aber auf die entscheidenden
Unterschiede in den Sachverhalten hinweisen.
Zitat:
P.S. Keine hat Recht jemandem beurteilen.

Ich habe nicht Dich beurteilt, sondern Dein Posting im Zusammenhang
mit der Fragestellung.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
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Anita
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #5 - 27.06.2005 um 12:26:07
 
Hallo,

ich habe gerade mit der Ausländerbehörde telefoniert, die Dame sagte mir, dass Sie gar nichts machen kann ohne Antragstellung! Dann soll ich vorbei kommen und meine Lohnabrechnungen und Mietvertrag vorlegen und die Heiratsurkunde! Ist das die Vorabstimmung? Problem ist nur, dass ich bis Mitte August in der Türkei bleiben werden und er das Visum schon eine Woche nach meiner Einreise hier haben sollte!

Gibt es denn vielleicht auch die Möglichkeit, dass ich die Unterlagen dort bei Konsulat vorlege? Bin ja dabei wenn er das Visum beantragt! Können auch dann gleich dieses Gespräch machen, falls die es wünschen. Würde erheblich viel Zeit sparen! Und eigentlich ist es doch egal, ob ich denen das gleiche erzähl wie jemanden hier oder?

Und warum brauchen Sie denn die Heiratsurkunde noch mal? Er muss Sie ja schon bei Konsulat vorlegen, ohne die geht ja nix!! Trotzdem verstehe ich nicht, warum ich meine Lohnabrechnung und Mietvertrag vorlegen soll, dass Visum wird doch sowie so nur für 3 Monate erteilt, danach erst länger! Oder?

Wie viel sollte ich eigentlich verdienen?
Grüße
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Antwort #6 - 27.06.2005 um 18:22:12
 
Ich habe nicht Dich beurteilt, sondern Dein Posting im Zusammenhang
mit der Fragestellung.

Es tut mir leid. Bin letztens seeehr empfindlich wenn's um meinem Mann geht. Noch mal Endschuldigung.
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Antwort #7 - 27.06.2005 um 20:27:18
 
Zitat:
Es tut mir leid. Bin letztens seeehr empfindlich wenn's um meinem Mann geht. Noch mal Endschuldigung.


Null Problemo,
wollte das nur klarstellen.
:blum
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