Hallo ihr alle,
machdem eine träge Mitarbeiterin der
ABH Frankfurt/Main mir am Telefon ganz dreist komplett falsche Informationen gab (am Ende stelle sich heraus, dass ich besser informiert war als sie) und nachdem auch die sehr freundliche Dame beim Standesamt sich leider auch immer wieder verzettelte und widersprach, weiß ich nicht mehr, was ich glauben soll. Deshalb hoffe ich hier auf einen Erfahrungsbericht oder Insider-Infos.
Hat ihr irgendjemand in letzter Zeit einen kubanischen Staatsbürger mithilfe eines Visums zur Eheschließung nach Deutschland eingeladen und anschließend geheiratet? Am besten noch in Frankfurt/Main? Wenn ja, bitte erzählt mir, wie die einzelne Schritte bei euch waren!
Bislang habe ich von anderen Leuten (die eben nicht in Frankfurt wohnen) erfahren, dass es folgendermaßen abläuft:
- kubanischer Part besorgt Geburtsurkunde, Ehefähigkeitszeugnis, (ggfs Scheidungspapiere, trifft bei mir nicht zu), lässt die Papiere übersetzen, vorbeglaubigen und legt die Papiere zusammen mit Visumsantrag, Pass und Wohnsitzbescheinigung der Botschaft vor.
- die Botschaft prüft das ganze und schickt die Papiere weiter an die hiesige Ausländerbehörde.
- sobald die Papiere bei der
ABH eingetroffen sind, werde ich kontaktiert und bekomme die Papiere ausgehändigt.
- mit diesen Papieren, meinen eigenen Papieren, ein Einkommensnachweis und eine Vollmacht von meinem Freund gehe ich zum Standesamt und melde die Eheschließung an.
- Mit dem Hochzeitstermin gehe ich nochmal zur
ABH, lege dort mein Einkommens- und Wohnraumnachweis vor und unterschreibe eine Verpflichtungserklärung.
- Die
ABH informiert die Botschaft in Havanna, dass alles OK ist.
- Mein Freund bekommt das Visum.
Kommt das so hin?
Heute teilte mir die Mitarbeiterin vom Standesamt nämlich mit, dass die Unterlagen zur Überprüfung zum Oberlandesgericht geschickt werden, wo die Bearbeitung nochmal 5 bis 6 Wochen dauert!
Ich dachte jedoch, die Unterlagen werden nur dann vom OLG geprüft, wenn eine Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beantragt wird. Dies trifft in meinem Fall nicht zu, da mein Freund ja ein Ehefähigkeitszeugnis hat. Kuba gehört zu den Ländern, die eines ausstellun. Müssen die Unterlagen dennoch zum OLG? Die Antwort der Mitarbeiterin war nicht sehr überzeugend, sie fing irgendwann selbst an zu zweifeln...
Für mich ist das wichtig, weil ich wissen muss, wieviel Zeit mir noch bleibt, um mir die Vollmacht meines Freundes zu besorgen. Bekomme ich den Termin zur Eheschließung direkt oder wird das ganze tatsächlich noch zum OLG geschickt? Davon höre ich (im Zusammenhang mit einer deutsch-kubanischen Eheschließung, bei der beide Partner noch nie verheiratet waren) zum ersten Mal.
Ich hoffe ihr konntet mir soweit folgen und könnt irgendwie Licht in die ganze Sache bringen!
Vielen lieben Dank
Gordita