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Visum zur Eheschließung- Kuba (Gelesen: 4.970 mal)
Gordita
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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22.06.2005 um 23:01:19
 
Hallo ihr alle,

machdem eine träge Mitarbeiterin der ABH Frankfurt/Main mir am Telefon ganz dreist komplett falsche Informationen gab (am Ende stelle sich heraus, dass ich besser informiert war als sie) und nachdem auch die sehr freundliche Dame beim Standesamt sich leider auch immer wieder verzettelte und widersprach, weiß ich nicht mehr, was ich glauben soll. Deshalb hoffe ich hier auf einen Erfahrungsbericht oder Insider-Infos.

Hat ihr irgendjemand in letzter Zeit einen kubanischen Staatsbürger mithilfe eines Visums zur Eheschließung nach Deutschland eingeladen und anschließend geheiratet? Am besten noch in Frankfurt/Main? Wenn ja, bitte erzählt mir, wie die einzelne Schritte bei euch waren!

Bislang habe ich von anderen Leuten (die eben nicht in Frankfurt wohnen) erfahren, dass es folgendermaßen abläuft:

- kubanischer Part besorgt Geburtsurkunde, Ehefähigkeitszeugnis, (ggfs Scheidungspapiere, trifft bei mir nicht zu), lässt die Papiere übersetzen, vorbeglaubigen und legt die Papiere zusammen mit Visumsantrag, Pass und Wohnsitzbescheinigung der Botschaft vor.

- die Botschaft prüft das ganze und schickt die Papiere weiter an die hiesige Ausländerbehörde.

- sobald die Papiere bei der ABH eingetroffen sind, werde ich kontaktiert und bekomme die Papiere ausgehändigt.

- mit diesen Papieren, meinen eigenen Papieren, ein Einkommensnachweis und eine Vollmacht von meinem Freund gehe ich zum Standesamt und melde die Eheschließung an.

- Mit dem Hochzeitstermin gehe ich nochmal zur ABH, lege dort mein Einkommens- und Wohnraumnachweis vor und unterschreibe eine Verpflichtungserklärung.

- Die ABH informiert die Botschaft in Havanna, dass alles OK ist.

- Mein Freund bekommt das Visum.

Kommt das so hin?

Heute teilte mir die Mitarbeiterin vom Standesamt nämlich mit, dass die Unterlagen zur Überprüfung zum Oberlandesgericht geschickt werden, wo die Bearbeitung nochmal 5 bis 6 Wochen dauert!

Ich dachte jedoch, die Unterlagen werden nur dann vom OLG geprüft, wenn eine Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beantragt wird.  Dies trifft in meinem Fall nicht zu, da mein Freund ja ein Ehefähigkeitszeugnis hat. Kuba gehört zu den Ländern, die eines ausstellun. Müssen die Unterlagen dennoch zum OLG? Die Antwort der Mitarbeiterin war nicht sehr überzeugend, sie fing irgendwann selbst an zu zweifeln...

Für mich ist das wichtig, weil ich wissen muss, wieviel Zeit mir noch bleibt, um mir die Vollmacht meines Freundes zu besorgen. Bekomme ich den Termin zur Eheschließung direkt oder wird das ganze tatsächlich noch zum OLG geschickt? Davon höre ich (im Zusammenhang mit einer deutsch-kubanischen Eheschließung, bei der beide Partner noch nie verheiratet waren) zum ersten Mal.

Ich hoffe ihr konntet mir soweit folgen und könnt irgendwie Licht in die ganze Sache bringen!

Vielen lieben Dank  Smiley

Gordita
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ronny
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Antwort #1 - 22.06.2005 um 23:21:09
 
Zitat:
Die Antwort der Mitarbeiterin war nicht sehr überzeugend, sie fing irgendwann selbst an zu zweifeln... 


Ich habe auch nur die Info, dass Kuba ein EFZ ausstellt, und deshalb bei binationalen Eheschließungen keine Befreiung in frage kommt.

Ausnahme nach Auskunft OLG Stuttgart: wenn beide Eheschließenden Kubaner sind.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Gordita
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 22.06.2005 um 23:32:11
 
Hallo Ronny,

danke für deine Antwort!

Aber ich frage mich, ob die Unterlagen prinzipiell dem OLG vorgelegt werden müssen, auch wenn ein EFZ vorhanden ist? Hat das OLG da noch irgendetwas zu prüfen?

Gruß

Gordita
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ronny
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Antwort #3 - 22.06.2005 um 23:44:14
 
Zitat:
Hat das OLG da noch irgendetwas zu prüfen?


Hallo Gordita,

eigentlich nicht  öhm

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Gordita
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #4 - 23.06.2005 um 01:11:38
 
Zitat:
eigentlich nicht


Aha! Dacht' ich's mir doch!

Also werde ich morgen wieder beim Standesamt anrufen, und vermutlich wieder jemand anderen dran haben, und denen berichten, was ich so erfahren habe. Und dann wird diese Person mir das wahrscheinlich so bestätigen. Und wenn's dann wirklich soweit ist, und ich persönlich vorspreche, wird sowieso alles anders laufen...  kopfhau

Danke dir auf jeden Fall, Ronny.

Falls sich noch jemand findet, der tatsächlich Erfahrungwn  mit dem Standesamt Ffm (oder sonstwo im Rhein-Main-Gebiet oder meinetwegen auch Hessen) gemacht hat, nur zu, lasst mich teilhaben!

Gruß!

Gordita
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Hartmut_Krentz
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Antwort #5 - 23.06.2005 um 10:04:41
 
Mit einem Standesamt aus Hessen nicht, aber mit einem aus Bayern und S-H,
und das Ganze wurde zu einem Albtraum, falsche widerspruechliche Angaben,
der Beamte in S-H war komplett ueberfordert und letztendlich musste dann die meisten
Dokumente nochmals angefordert werden da nur 6 Monate gueltig, der Termin zur
Hochzeit muesste 3 mal verschoben werden.

gehe mal auf die WEB des Auswaertigen Amtes Botschaft Havanna ist recht
aussagekraeftig.

Und dann empfehle ich Dir mal den Besuch des Kubaforums  Habanero,
dort findest Du jede Menge Erfahrungsberichte Deutsch7Kubanischer Ehen
die  meisten leider nicht sehr positiv, 80% der Ehen wurden nach spaetestens
3 Jahren wieder geschieden.

Meinen Erfahrungsbericht  moechte ich Dir ersparen.


Saludos u Mucha Suerte
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Gordita
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #6 - 23.06.2005 um 22:58:03
 
Ich habe heute nochmal beim Standesamt angerufen, da hieß es, ich hätte sie gestern falsch verstanden (dabei habe ich x-mal nachgefragt, um sicher zu gehen, dass wir uns verstehen), die Unterlagen gehen doch nicht zum Oberlandesgericht.

ABER: einen Termin für die Anmeldung zur Eheschließung erhalte ich trotzdem erst 5-6 Wochen nachdem ich die Unterlagen abgegeben habe!! explo

Dieser Bürokratie! Ich muss also erst die Unterlagen zur Prüfung abgeben, und wenn diese ok sind, dann darf ich einen Termin beantragen um einen Heiratstermin beantragen zu dürfen!! Was'n hier los? :vogel3

Jetzt meine Frage: Könnte die ABH die Visazustimmung erteilen, ohne dass der Heiratstermin feststeht? Wenn ich den Nachweis erbringen kann, dass die Unterlagen von Standesamt geprüft wurden und korrekt sind? Und ich den angepeilten Hochzeitstermin nenne?

Ich werde mich natürlich selbst erkundigen, aber ich bin so ungeduldig und kann die ABH erst am Montag anrufen...

Hartmut, danke für deine Antwort, sehr viel Mut machst du mir ja nicht gerade. Das Kubaforum von Habanero kenne ich übrigens sehr gut, bin seit 1 1/2 Jahren fast täglich dort. Es hat schon seine Gründe, weshalb ich meine Anfrage hier und nicht dort stelle.

Gruß

Gordita
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Hartmut_Krentz
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Antwort #7 - 24.06.2005 um 14:02:25
 
Hallo Gordita,

rein auslaenderrechtlich bist Du in diesem Forum natuerlich viel besser aufgehoben,
geht hier ja auch viel sachlicher zu. Aber selbst wenn Du im Forum von Habanero
die Beitraege der "Spassvoegel" abziehst bleiben immer noch mehr als genug
negative Berichte ueber, uebrigens hier in Spanien nicht anders , obwohl hier ja
keine Sprachunterschiede bestehen die von Kubanern immer so gern als
Entschuldigungen herangezogen werden.  Ueberlege es gut so mancher Maerchenprinz
aus Kuba der die Frauen mit viel amoolll und mi vida einwickelt hat sich dann hier
zu einem Horror entwickelt.
Ich z.B. war mit meiner kubanischen Frau schon vor der Hochzeit 3 Jahre zusammen,
ansich alles o.k. ein paar kleine Streitereien halt wie auch bei nationalen Ehe, die
Probleme begannnen nach der Eheschliessung und richtig nach der Erteilung der AE.
Astronomisch hohe Telefonkosten, keinerlei Beitraege zum Unterhalt  alles
geld wurde verbraten bzw. fuer den naechsten Kubaaufenthalt zurueckgelegt es gibt ja soviele Verwandte, Primas und Primos zu unterstuetzen und auch nicht ganz unwichtig
zumindest in unserem Kulturkreis, die Kubanischen Maenner die treu sein koennen
passen warscheinlich bequem in Deine Wohnung. Wenn Du damit zurechtkommst
kannst Du mit einem Kubaner viel Spass haben.


Saludos Suerte y mucha paciencia y nervios de acero

uebersetzt  Gruesse, Glueck, viel geduld und Nerven wie Drahtseile
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Hartmut_Krentz
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Antwort #8 - 24.06.2005 um 14:04:56
 
Und noch ein Nachtrag Du wirst diesen Satz ja kennen.


Sie heiratete ihn weil sie ihn liebte

er liebte sie weil sie ihn heiratete!!!!!!!!!!!!!!!
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Gordita
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #9 - 24.06.2005 um 20:10:19
 
Hallo Hartmut,

ich schreibe deshalb nicht im Habanero-Forum, weil ich kein Interesse an Kommentaren von Unbeteiligten über das ob, wie und weshalb meines Vorhabens habe.

Genausowenig interessieren mich Statistiken, die auf dubiöse Erhebungsmethoden beruhen (Stichwort: "80% der Ehen wurden nach spaetestens 3 Jahren wieder geschieden" oder "die Kubanischen Maenner die treu sein koennen passen warscheinlich bequem in Deine Wohnung" ).

Nix für Ungut, du meinst es bestimmt gut, aber du würdest mir echt eher helfen, wenn du mir von deinen Erfahrung mit der Visumsbeschaffung erzählen würdest, da du das anscheinend schon mal durchgemacht hast, und das ja auch meine Ursprüngliche Frage war  Zwinkernd .

Gruß

Gordita
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Hartmut_Krentz
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Antwort #10 - 25.06.2005 um 10:37:21
 
Hallo Gordita,

das sind keine "dubiosen" Statistiken sondern schlicht und einfach Erfahrungen uebrigens aus allen europaeischen Laendern. Ich will Dich ja nicht von Deinem
Vorhaben abbringen, aber so manch eine(r) der jetzt vor einem finanziellen und emotionalen Scherbenhaufen steht waere vielleicht ganz froh gewesen von der
Heirat von solchen erfahrungen zu hoeren.

das Visumverfahren meiner (Ex) frau ist mit Eurem nicht zu vergleichen weil sie sich bereits  vor der Hochzeit mit einem Schengenvisum in Deutschland befand. es war
halt sehr schwierig die noetigen Dokumente zu besorgen und wie schon gesagt das
Standesamt war ziemlich ueberfordert.

Gehe mal auf die WEB Seite der Deutschen Botschaft in havanna oder schreibe
eine Mail, die Auskuenfte die du dort bekommst sind zuverlaessig, und das von Dir genannte verfahren ist meiner Ansicht nach das Korrekte dauert halt seine Zeit, und ist
ein bisschen buerokratisch, und mir scheint eher Deine Ungeduld das Problem zu sein.


Ein bisschen einfacher waere es wenn Ihr Eure Ehe in Kuba schliesst. wende Dich
entweder an die Botschaft in berlin wenn du in den neuen Bundeslaendern wohnst,
oder das Konsulat in Bonn wenn Wohnsitz in den alten Bundeslaendern.
Die schicken Dir ein Merkblatt zu mit den Dokumenten die Du benorigst, diese
muessen uebersetzt(beide vertretungen haben einen Uebersetzungsdienst)
und beglaubigt werden. Dann koennt Ihr relativ problemlos in Kuba heiraten,
mit einer schoenen knallsuessen und klebrigen Torte lachen lachen Und dann geht Ihr zu Deutschen Botschaft und beantragt
dort das Visum zur Familienzusammenfuehrung. Nach meinen Erfahrungen
ist das ein bisschen stressfreier.
Auf das Visum zur familienzusammenfuehrung besteht ein Rechtsanspruch, aber
natuerlich wird die Botschaft ueberpruefen ob Anzeichen fuer eine Scheinehe
bestehen.

Egal ob hier oder in Kuba das Ganze braucht seine Zeit, kostet Geld und Nerven,
und mit zu grosser Ungeduld und staendigen Anrufen wirst Du es kaum
beschleunigen.


Saludos
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Saxonicus
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Antwort #11 - 29.06.2005 um 21:18:13
 
Nun geht mal nicht so hart mit dem Mitarbeitern des Standesamtes ins Gericht. Es gibt ca. 200 Staaten auf dieser Welt. Manche davon haben für verschiedene Volksgruppen auch unterschiedliche Gesetze für Eheschließungen und da wundert ihr Euch wenn ihr beim Standesamt anruft und nicht ad hoc die kompetente Auskunft bekommt. Derartige Anfragen sollte man schriftlich stellen, damit sich der Beamte kundig machen kann und dann auch die richtigen Auskünfte erteilt, denn auch in anderen Ländern ändern sich die Gesetze zuweilen, sodaß nicht  j e d e r  Beamte  a l l e s  wissen kann.
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lennart
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Antwort #12 - 30.06.2005 um 17:09:15
 
hallo thread,
also saxonicus,daß du die mitarbeiterin im standesamt f/am in schutz nimmst ist ja o.k.
aber: die frage nach dem olg hätte sie aus dem hut heraus beantworten müssen:
§ 166 Abs. 4 DA  enthält eine (nicht komplette ) aufstellung der staaten, die ein ehefähigkeitszeugnis ausstellen und da ist kuba dabei - voraussetzung ist bei kubanischen ehef.zeugnissen - so steht es da drin- , daß der andere partner nicht kubanischer staatsangeh. sein muß . diese voraussetzung ist hier erfüllt= kein olg-verfahren.
(wenn das die anni wüßte....)

hallo gordita: wenn du den termin zur anmeldung der eheschl. hast, gehst du damit zur abh.
das visum zur eheschl. hat meist 3 monate laufzeit und es wäre ausreichend, wenn er kurz vor dem anmeldungstermin einreist.
da ihr kein olg-verfahren durchlaufen müßt, könnt ihr theoretisch- wenn bei der anmeldung der eheschließung alles ok und vollständig ist = keine ehehindernisse gefunden wurden - sofort heiraten. (wenn das in das zeitfenster des standesamtes paßt).
viel erfolg wünscht euch -lennart-
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Antwort #13 - 30.06.2005 um 17:20:41
 
Zitat:
wenn das die anni wüßte...


Die ist da nicht, lennart.  Zwinkernd

Um die Ecke wird ein Schuh draus  grin

Grüße
Ronny

Ansonsten ist es schon ein Armutszeugnis, keine Frage  Zwinkernd

Das hätte bei mir im ersten Verfahrenszug 10  :dom gegeben im Wiederholungsfall halt mehr  grin
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Antwort #14 - 01.07.2005 um 09:49:20
 
oh gott, werde ich alt.. war das etwa wiesbaden, wo die leute sich die fieß baden ?
gruß -lennart-
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lennart
 
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