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was steht im zu? (Gelesen: 2.188 mal)
mona25
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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20.06.2005 um 19:44:34
 
hey,
ich wollte demnächst in afrika heiraten. jetzt ist meine frage, was meinem zukünftigen ehemann an geldern zustehen würde, wenn mein einkommen für 2 personen nicht ausreicht. ihm steht hier doch für die 1. zeit (ohne arbeit) was zu oder??? oder könnte es da probleme geben?
grüße euch alle, mona25
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301302273 aichad96  
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Doc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #1 - 20.06.2005 um 20:46:55
 
Null Probleomo,

der ausländische Ehegatte einer/s Deutschen, der einen Aufenthaltstitel hat, kann sofort Sozialmittel in Anspruch nehmen.

Doc  grin
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...
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Riki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
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Antwort #2 - 20.06.2005 um 21:21:43
 
Mama mia, Mona!  grin
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mona25
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Beiträge: 40

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 21.06.2005 um 15:13:28
 
hä???
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301302273 aichad96  
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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #4 - 21.06.2005 um 15:46:23
 
Natuerlich   steht ihm was zu, aus diesem grunde bleibt doch so manche(r) hier
und nicht etwa  wegen der schoenen blauen Augen des Ehepartners!!! grin grin grin
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reta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 21.06.2005 um 21:31:24
 
Hallo ihr alle

ich dachte eigentlich, das meinem Mann hier erstmal nichts zusteht, wir hatten auch nicht daran gedacht irgentwelche Sozialmittel in Anspruch zu nehmen. Obwohl ich wirklich wenig verdiene, und meine allerletzten Reserven dabei drauf gegangen sind, meinen Mann hier rüber zu bekommen.
Ich dachte darum muß man belegen das man eine Arbeitsstelle hat, damit man den Ehepartner mit versorgen kann!
Aber doch, wir wollten das mein Mann einen Spachkurs belegt. Aber ich weiß nicht ob wir dafür bezahlen müssen?
Gruß Reta
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 29.06.2005 um 20:32:58
 
Haben Sie schon mal die Möglichkeit ins Auge gefasst bei ihm in Afrika zu wohnen ?

......und guckst Du hier:     www.1001geschichte.de
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Peter2
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 29.06.2005 um 20:57:23
 
Zitat:
Haben Sie schon mal die Möglichkeit ins Auge gefasst bei ihm in Afrika zu wohnen ?


ABER: Was steht ihnen denn dort zu  ???  verdacht
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Djamila
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Beiträge: 233

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 30.06.2005 um 10:29:46
 
Zitat:
Null Probleomo,

Doc  grin


Hi Mona25,

lass dich nicht irre machen ! Siehe AufenthG § 28 (2)(5), § 31

Ein gutes und schönes Leben zusammen in Deutschland  :blum
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Djamila
 
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