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Ausreise ohne Visum möglich? (Gelesen: 1.668 mal)
ramoniciu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ausreise ohne Visum möglich?
18.06.2005 um 10:11:43
 
Hallo,

seit ca. 3 Monaten wohnt meine kleine Cousine (8 Jahre alt) bei uns und besucht hier die 2-te Schulklasse einer Grundschule. Sie kommt aus Rumänien, geht dort auf einer deutschen Schule. Deswegen dachten wir das es super für sie wäre wenn sie hier ein paar Monate ihr Deutsch verbessern könnte. Hat auch alles mit beiden Schulen (Rumänien/Deutschland) sehr gut und einfach geklappt.

Jetzt kommt das Problem. Sie darf sich eigentlich nur 3 Monate hier in Deutschland aufhalten (ohne Visum), danach müsste man das Visum benatragen Das haben wir gestern probiert und es hat nicht geklappt. D.h. sie kriegt kein Visum.

Die 3 Monate wären am 5 Juli zu ende, wir haben einen Flug zurück nach Rumänien aber erst für den 27 Juli gebucht.

Was passiert wenn wir ohne Visum aus/einreisen? Was gibt es für Konsequenzen? Bußgeld?

Wenn unser Hausarzt sie Krankschreibt würde das an der Grenze helfen? Wer krank ist kann ja nicht reisen............. oder??

Hilfe!!!!!!!!

Gruß
Ramona
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 18.06.2005 um 10:50:04
 
Hallo,

Deine Kusine würde sich dann vom 5. bis zum 27. Juli illegal in D aufhalten, was strafbar ist.
Konsequenzen: (?) Möglicherweise Probleme bei einer erneuten Einreise nach D, Probleme, in Zukunft ein Visum zu erhalten (?)

Ich würde mit dem Ticket zur Ausländerbehörde gehen und um Verlängerung des Visums bis zum 27. Juli bitten. Falls eine Verlängerung nicht möglich ist, würde ich um eine Grenzübertrittsbescheinigung bitten. So wäre das Problem "illegaler Aufenthalt" gelöst.

Andererseits kann die Ausländerbehörde dagegen halten, dass Ihr Euch eben um einen früheren Flug hättet kümmern können bzw. jetzt noch umbuchen könnt. Hier müsstet Ihr sehr gute Gründe darlegen, warum eine Flugumbuchung auf den 5. Juli nicht geht.

Das mit der Krankschreibung würde ich lassen. Die Sachbearbeiter der Ausländerbehörden kennen "ihre Pappenheimer" und wissen, dass mit Krankschreibungen viel Schindluder getrieben wird. Außerdem würde "krank" nicht reichen, es müsste "reiseunfähig" sein. Die Ausländerbehörde wird eine solche Krankschreibung möglicherweise durch einen Amtsarzt / Vertrauensarzt überprüfen lassen.
Und finde mal einen Arzt, der eine falsche Krankschreibung ausstellt, denn damit würde er sich strafbar machen, es könnte ihn seine Zulassung kosten ... Ganz zu schweigen von Dir - Du machst Dich damit der Anstiftung zu einer Straftat schuldig.

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Berthold
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Antwort #2 - 18.06.2005 um 10:51:33
 
Hallo Ramona,

gem. StGB ist deine Cousine schuldunfähig, da sie  bei Begehung der Tat noch nicht 14 Jahre alt war. ( unerlaubter Aufenthalt )
Wird bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle der unerlaubte Aufenthalt festgestellt so wird auch eine Strafanzeige gegen dich gefertigt.
Des Weiteren macht das "Krankschreiben" keinen Sinn!!

Gruß
Berthold
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ramoniciu
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Antwort #3 - 18.06.2005 um 16:46:25
 
Hallo,

Wir haben ja auch gedacht das die Ausländerbehörde einsicht hätte, es geht ja hier um ein 8 Jahre altes Kind. Nun ja, die einzigen 2 Begründungen die wir hätten wären erstmal dass das Schuljahr erst am 21 Juli zu ende geht und wir es gerne sehen würden das sie bis zum schluß hier bleibt und sich nicht schon vorzeitig verabschieden muss. (Ihre Schule in Rumänien hatte gestern z.B letzten Schultag, da ist das Schuljahr schon beendet). Die zweite Begründung könnte sein: ich hatte im Januar eine OP am Steißbein die immer noch behandelt wird. Bei mir ist das Problem das ich immer noch nicht lange sitzen kann. (und dafür könnte ich auf jeden Fall eine Bescheinigung vom Arzt für mich vorlegen, das ist dann die reine Wahrheit)
Normalerweise reisen wir immer mit den Bus, das dauert aber 24 Stunden und solange kann ich unmöglich sitzen. Deswegen habe ich mich nach einem Flug umgeschaut und bei einer Billigairline eine gefunden. Ich kann halt nicht mit Bus oder Auto reisen.

Wären diese 2 Begründungen gut?



@Berthold
was für eine Strafanzeige wäre das? Was würde mir blühen?? Smiley


Gruß
Ramona

PS: Danke für die Hilfe


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Berthold
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Antwort #4 - 18.06.2005 um 20:52:57
 
@Ramona,

§ 95 (1) 2 AufenthG ( Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel ) i.V.m § 27 StGB ( Beihilfe )

Wenn du hier nicht wohnst wird eine Sicherheitsleistung genommen. Hierfür gibt es einen Katalog: von 1 Tag bis x Tage, dementsprechend wird die Sicherheitsleistung festgelegt.
Nach Entrichtung der Sicherheitsleitung kannst du ausreisen.
Wohnst du hier, so wird die Strafanzeige ohne Sicherheitsleistung an die Amts/Statsanwaltschaft weitergeleitet.

Berthold
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Janna
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Antwort #5 - 18.06.2005 um 23:41:49
 
Hallo Ramona,

ich würde es mit diesen 2 Begründungen bei der Ausländerbehörde probieren. Dass man ein 8jähriges Kind nicht alleine reisen lassen kann, ist klar, und wenn Du aus gesundheitlichen Gründen nicht Bus fahren kannst und es keinen anderen Flug gab ... (es ist da allerdings die Frage, ob die ABH nicht sagt, Ihr hättet ja auch einen [teuren] Linienflug buchen können) - da könntest Du aber ggf. mit Unzumutbarkeit argumentieren (je nachdem wie Eure Einkommensverhältnisse sind).
Auch das mit dem Schuljahresende klingt (für mich) plausibel.

Bleibt auf jeden Fall absolut offen und ehrlich, bitte keine Mauscheleien, das zahlt sich nicht aus!

Viele Grüße
Janna
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