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Einbürgerung in Berlin Pankow (Gelesen: 4.005 mal)
Jeddy
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Berlin 13346, Berlin, Germany
Berlin 13346
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung in Berlin Pankow
12.06.2005 um 17:44:06
 
Hallo Leute,
Ich wohne über 8 und halb Jahre in Deutschland. also 6 und Halb Jahr aufenthaltsbewilligung und seit zwei Jahre Green Card. Ich wollte gerne wissen wie sieht die Erfahrung in Pankow aus, wie lange ist die Bearbeitungszeit dort. ich habe gerade angefangen wieder zu arbeiten reicht es wenn ich eine lohnabrechnung abgebe oder muss ich drei haben. Meine Führungzeugniss ist ohne Eintrag alles ist sauber. Geben Sie bitte Ihre  Informationen und Erfahrungen.

Danke

Jeddy
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Ralf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #1 - 13.06.2005 um 16:46:07
 
Hallo!

Die Antworten findest du hier: ...
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gc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #2 - 16.06.2005 um 01:14:47
 
...einen nett zu lesenden erfahrungsbericht über dieses pankower (im beitrag "ostberliner") amt von einem bekannten autor findest du hier
http://www.zeit.de/2003/18/Deutscher_Pass

ein jahr später scheint sich sogar schon eine entscheidung abzuzeichnen,
der antragsteller ist prominent,
der innensenator wird sich mit dem fall befassen...
http://www.welt.de/data/2004/07/13/304783.html

gc
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #3 - 16.06.2005 um 07:30:44
 
Zitat:
erfahrungsbericht


Wobei aus fachlicher Sicht einige falsche Informationen im Bericht stehen.

Die Schreibweise der Namen wird nicht nach ISO-Norm R9 sondern (Ausnahme Vatersnamen) in der meist französischen Aussprache in lateinischen Buchstaben aus dem Reisepass (auch EX-UdSSR) übernommen.

Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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chap
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 16.06.2005 um 12:22:26
 
Zitat:
Wobei aus fachlicher Sicht einige falsche Informationen im Bericht stehen.

Die Schreibweise der Namen wird nicht nach ISO-Norm R9 sondern (Ausnahme Vatersnamen) in der meist französischen Aussprache in lateinischen Buchstaben aus dem Reisepass (auch EX-UdSSR) übernommen.

Ronny Zwinkernd


Es scheint, dass Herr Kaminer nie ein Gesetz gelesen hat. Smiley

Aber wenn es stimmt, dass er die russ. Staatsangehoerigkeit nach der Uebersiedlung nicht beantragt hat, sieht die Geschichte mit seiner Kinder sehr komisch aus. Warum musste er die Nachweise bringen, dass die Kinder keine russische Staatsangehoerige sind? Warum nicht die Nachweise, dass sie keine Staatsangehoerige von Israel, USA ... oder Japan... sind? Smiley

PS. Wenn man eine russische Urkunde (z.B. Geburtsurkunde) in Deutschland uebersetzen laesst, wird immer ISO-Norm benutzt (und nicht der Name vom Pass).
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 16.06.2005 um 18:14:01
 
Zitat:


PS. Wenn man eine russische Urkunde (z.B. Geburtsurkunde) in Deutschland uebersetzen laesst, wird immer ISO-Norm benutzt (und nicht der Name vom Pass).

Es ist leider so. Kann ich nur bestätigen.
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 16.06.2005 um 19:52:15
 
Zitat:
und nicht der Name vom Pass


Sorry chap,

aber da muß ich widersprechen. Es gibt eine Entscheidung des EUGH, dass (sinngemäß) bei einer Schriftsprache die andere als lateinische Buchstaben verwendet (z.B. kyrillisch, griechisch, etc.) die ISO R 9 keine Anwendung findet, wenn sich die lateinische Schreibweise aus einer anderen öffentlichen Urkunde des Heimatstaates (z.B. Pass) ergibt.

Ich kann morgen gerne die Entscheidung nennen, da das eine häufig übersehene Entscheidung ist. Sie gilt direkt im Standesamt, aber auch in den übrigen Behörden.

Konkret bedeutet das für Hernn Kaminer (und sinngemäß auch für andere Angehörige aus den Nachfolgestaaten UdSSR):

Vorname und Familienname werden und wurden im sowjetischen Pass immer in lateinischen Buchstaben (französische heute auch englische Aussprache) genannt, also sind diese in deutschen Registern auch in dieser lateinischen Schrift zu verwennden.  Daumen hoch
Der Vatersname hingegen wurde und wird leider nur in kyrillisch eingetragen, er ist deswegen nach ISO R 9 zu transliterieren. Daumen runter

Die Entscheidung hatte ein Grieche herbeigeführt, sie gilt aber auch für alle anderen Nichdeutschen, deren Heimatstaat andere Schriftzeichen als lateinische verwendet.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Blaise
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Antwort #7 - 17.06.2005 um 18:10:26
 
Hallo,

Zitat:
Wenn man eine russische Urkunde (z.B. Geburtsurkunde) in Deutschland uebersetzen laesst, wird immer ISO-Norm benutzt (und nicht der Name vom Pass).


Das ist natürlich richtig. Das entspricht auch dem gängigen Recht. Die russischen Urkunden werden gemäß ISO Norm R9 übersetzt.

Allerdings ist die Schreibweise des Namens aus dem Pass für die deutschen Behörden verbindlich (§ 49 Abs. 1 DA) und nicht die Schreibweise aus der Übersetzung!

Grüße

Blaise
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