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BLeiberecht und Arbeitserlaubnis nach Scheidung (Gelesen: 1.869 mal)
felix2565
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memento mori


Beiträge: 128

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag BLeiberecht und Arbeitserlaubnis nach Scheidung
11.06.2005 um 15:57:58
 
Hi,

eine Freundin aus Kamerun will einen Deutschen heiraten und meint auch nach einer evtl. Scheidung dann Bleiberecht für immer und Arbeitserlaubnis in der BRD zu haben.

Ist das so ?

Danke euch vorab !
Gruss
fsaah
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diddy
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Das Leben ist ein einiziges
Warten !


Beiträge: 9
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: BLeiberecht und Arbeitserlaubnis nach Scheidun
Antwort #1 - 11.06.2005 um 18:21:46
 
Sorry,

wenn ich hier jemand zu nahe trete,
aber so wie die Frage formuliert ist,drängt sich mir das Gefühl auf,
daß hier eine Eheschließung mit einem Deutschen angestrebt wird,
um dadurch einen Aufenthaltsstatus und eine Arbeitserlaubnis zu
erlangen.
Vieleicht bin ich da zu sensibel,aber bei mir hätten da alle Alarmglocken
geklingelt,wenn mein Mann solche Anfragen schon vor der Hochzeit
gemacht hätte oder wenn sie heute noch kämen.
Das würde sein ehrliches Interresse an einer gemeinsamen Zukunft
mit mir doch sehr in Frage stellen.
Schon aus diesem Grunde sträubt es sich in mir,Deine Fragen zu beantworten.
Im übrigem kannst Du beim Stöbern in diesem Forum manigfaltige Informationen
zu diesem Thema finden,sowie konkrete unter den http://www.info4alien.de/mick/faq.htm und http://www.info4alien.de/gesetze/gesetze1.htm

Gruß
diddy
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felix2565
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memento mori


Beiträge: 128

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 11.06.2005 um 19:30:45
 
hallo diddy,

na dein eindruck koennte richtig sein,
ich weiss es nicht, es ist wirklich nur eine freundin..es geht nicht um mich.
dennoch interessiert es mich, ob es richtig ist, was meine freundin da denkt.

wenn du moralische probleme hast, verkneifst du dir eben eine info.
danke dennoch.

gruss
fsaah
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 11.06.2005 um 21:34:09
 
Wie wäre es mal mit nem Blick in die ...
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felix2565
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memento mori


Beiträge: 128

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 12.06.2005 um 17:16:25
 
hi fons,

danke für deinen hinweis,
sicher steht dort wahrscheinlich alles drin, aber ich tue mir eben schwer mit solchen gesetzestexten deshalb frage ich ja hier...
...leider "hört sich" dein hinweis auch leicht arrogant an, da ich Dummie nicht gleich dort nachschaue und mir erlaube im forum nachzufragen..
sorry.

gruss
fsaah
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 12.06.2005 um 17:22:42
 
Eigentlich war das so gedacht, dass du dort mal nachliest (ich hatte ja auf dem
FAQ-Bilchen einen direkten Link dorthin gelegt) .. und dann ggf. bei evtl. noch
offenen Fragen das hier konkretisierst:

Was ist denn an den FAQ-Ausführungen so unklar. Das ist kein §§-Deutsch:

aus besagter Stelle in der FaQ Zitat:
Im Falle der Trennung erhält man ein eigenständiges, also von der Ehe unabhängiges Aufenthaltsrecht, wenn man zwei Jahre in ehelicher Lebensgemeinschaft gelebt hat. Der Aufenthalt muss gleichzeitig rechtmäßig gewesen sein.


öhm
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« Zuletzt geändert: 12.06.2005 um 17:42:18 von N/V »  
 
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lennart
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schnell ran - schnell
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
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Antwort #6 - 13.06.2005 um 07:36:23
 
hallo, ich hab´s zwar gelesen, aber ich muß mich -auch wenn meine popularität weiter sinkt- der auffassung von diddy anschließen und keinen substantiellen beitrag liefern.
gruß -lennart-
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lennart
 
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