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Betreten Botschaft, Vollmacht u.a. (Gelesen: 2.711 mal)
LeFay1963
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Beiträge: 19
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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09.06.2005 um 18:12:08
 
Hallo Alle!
Vielleicht kann mir jemand Antworten geben, wenn auch nur teilweise, da ich sowieso alles mögliche derzeit lese...

Wie in einem anderen Thread mitgeteilt ist meine Freundin Kirgisierin. Sie wurde bereits im Dezember 2004 für ein Besuchervisum abgelehnt. Im Juli bin ich bei ihr und da sie als Lehrerin noch Ferien hat, möchte ich sie für 3 Wochen hierher einladen bevor die Schule wieder beginnt.

Soweit so gut:

Ich habe erledigt VE/KV, habe Kopien von Telefongesprächsnachweisen, von Belegen bezüglich Geldtransfers und Postpaketen, habe mehrfach an die Botschaft gefaxt/gemailt mit deutlichsten Erklärungen (insbesondere Rückkehrbereitschaft), aber NATÜRLICH ohne Reaktion. Meine Freundin wird ohne mich nicht in die Botschaft gehen, weil sie natürlich befürchtet abgelehnt zu werden.

FragezeichenMeine Fragen:

1. Hab ich ein Recht zusammen mit ihr bezüglich Visantrag vorzusprechen?

2. Derzeit gibt es einen Sicherheitshinweis des AA, dass es besser wäre bei Ankunft sich in der Botschaft zu melden. Ich denke, wenn ich in der Höhle des Löwen bin, dann...
Wer hat ähnliches schon mal praktiziert?

3. Die Bearbeitung des Visaantrages kann m.W. durch gewisse Zutaten beschleunigt werden. Ich weiß dass von einer Kollegin, welche eine Freundin aus Kasachstan eingeladen hat und innerhalb eines Tages ein Visum bekam.
Wer hat diesbezüglich Erfahrung in Kirgisien?

4. Was sollte auf einer Vollmacht stehen, damit unmittelbar Remonstriert werden kann und wenn ich bevollmächtigt bin, kann ich dann das in der Botschaft erledigen? Hat jemand Ahnung bezüglich Dauer? Wir haben nur 17 Tage Zeit um das Visum zu ergattern...

5. Es kreist das Gerücht, dass Dank der Visaaffäre derzeit "ALLE" Besuchsvisa aus den GUS-Staaten von vornherein abgelehnt werden. Wer kann das bestätigen? explo

6. Hat jemand zufällig schon das neue "VISA-Handbuch" gesehen? Link?

Das wäre es ...

By the way: Die Ehrlichen sind wie immer die Dummen!
Allen mit ausländischen Freundinnen/Freunden weiterhin viel Glück, nicht nur beim Visa einholen
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Samfro
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
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Antwort #1 - 10.06.2005 um 09:03:21
 
Zitat:
2. Derzeit gibt es einen Sicherheitshinweis des AA, dass es besser wäre bei Ankunft sich in der Botschaft zu melden. Ich denke, wenn ich in der Höhle des Löwen bin, dann...
Wer hat ähnliches schon mal praktiziert?


bist du deutscher? wenn ja warum hast du denn bedenken nicht in die botschaft zu kommen bzw. hast angst dort vorzusprechen? kann ich nicht nachvollziehen!

Zitat:
5. Es kreist das Gerücht, dass Dank der Visaaffäre derzeit "ALLE" Besuchsvisa aus den GUS-Staaten von vornherein abgelehnt werden. Wer kann das bestätigen?


Quatsch!

Mein Rat! Wenn du eh dort bist, mit ihr vorsprechen und nett und freundlich wegen der ablehnungsgründe fragen. vielleicht kann man dann einiges ins lot bringen

viel erfolg
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uwe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #2 - 10.06.2005 um 10:58:15
 
Zitat:
1. Hab ich ein Recht zusammen mit ihr bezüglich Visantrag vorzusprechen?



Antragsteller für das Visum ist Deine Freundin. Daher hast Du kein Recht, die Konsularabteilung zu betreten (wegen der Sicherheislage ist diese im Normalfall sehr abgeschirmt). Es kann allerdings auch passieren, wie z.B. mir, dass Du trotzdem mit vorgelassen wirst. Das liegt an dem "Wachhund" am Eingang.

Als Deutscher darfst Du natürlich Deine Botschaft betreten, aber eben meistens nicht die Konsularabteilung.

Wegen der Visaablehnung kursieren nicht zu "tötende" Latrinenparolen, die von der Wirklichkeit oft weit entfernt sind.


Gruß

Uwe
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Christian
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 10.06.2005 um 16:20:59
 
Zitat:
Ich habe erledigt VE/KV, habe Kopien von Telefongesprächsnachweisen, von Belegen bezüglich Geldtransfers und Postpaketen, habe mehrfach an die Botschaft gefaxt/gemailt mit deutlichsten Erklärungen (insbesondere Rückkehrbereitschaft), aber NATÜRLICH ohne Reaktion. Meine Freundin wird ohne mich nicht in die Botschaft gehen, weil sie natürlich befürchtet abgelehnt zu werden.


Meine Erfahrungen aus meinem privaten Umfeld und aus diesen und anderen Boards  haben ergeben, dass man bei Besuchervisa die Rückkehrbereitschaft beweisen sollte. Wenn man zusätzlich noch klarmacht, dass man ein Liebesverhältnis hat, neutralisiert man gleich wieder die zuvor bewiesene Rückreisewilligkeit. Also bitte, behalte deine Papierschnipsel von Post und Telekom bei dir.

Die Botschaft in Kirgisien kenne ich leider nicht, aber ich denke dein Besuch in der Botschaft bekräftigt nur die Meinung, dass sie nur deinetwegen nach D will und ggf. sogar da heiraten möchte. Die Botschaften fragt sich doch sicherlich, warum du dich so ins Zeug legst. Für eine gute Freundin, die ich nie und nimmer heiraten will, würde ich nicht so viel Energie aufwenden. öhm

Deine Freundin muß ohne dich klar machen warum sie nach D will und warum sie auch wieder zurück will.
Bei meiner Freundin mußte ich bei dem ersten Besuch per Fax bestätigen, dass sie nur aus kulturellen Gründen nach D kommt (sie is auch Lehrerin), dann klappte das auch. Damit bestätigt der Einlader auch, dass er sie vorerst nicht heiraten will.

Ein Kennerlernvisum gibt es nun mal nicht und das Besuchervisum ist offiziell dafür nicht geeignet. Es bleibt da nur das Heiratsvisum, das du auch persönlich mit ihr beantragen kannt, zumindest habe ich das so gemacht.


Da schon ein Visum abgelehnt wurde, wird es schwer werden, da viele Botschaften nach der ersten Ablehnung nur noch halbherzig den zweiten Antrag prüfen und den meist auch ablehnen. Erst nachdem durch den Antragsteller remontriert wird, hat man eine Chance seine Argumente geltend zu machen.


Meine Erfahrungen mit russischen Konsularabteilungen bez. Besuchervisa sagen

* Kurzen Zeitraum wählen (weiniger als 4 Wochen)
* Von deutscher Seite wenig Wind machen.
* Keine Heiratsabsichten äußern.
* Rückreisewillikeit mit Arbeitsvertrag und Familie beweisen.

Auch wenn aus der Presse viel Müll kommt, aus meinen Bekanntenkreis hat bis jetzt noch jeder Russe ein Visum bekommen. !!


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LeFay1963
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 12.06.2005 um 16:53:58
 
Hallo!
Zunächst mal entschuldigt, dass ich auf die Antworten nicht gleich reagiert hatte, aber ich war mal ein paar Tage ohne www

Danke für die Antworten.
Gut, also die Papiere werde ich zurückhalten und ich werde auch nicht auf Terminator machen. Wir sind nur zwei ganz normale Menschen...

Es ist halt nur so, dass auch sie mal gerne Deutschland sehen würde.

Wir werden es argumentativ probieren und wenn es klappt ist es gut, wenn nicht, dann hilft auch kein Remonstrieren, weil bis das erledigt ist, sind die Ferien vorbei.

Vielleicht hilft es was, weil ich bei dem diesmaligen Aufenthalt eine Recherche über die einheimische Musikszene mache (ist kein Spass !) und sie mir natürlich als Dolmetscherin fungiert. Vielleicht kann ich das der Botschaft irgendwie erklären.

Und das wir ein Liebesverhältnis haben, na ja, wollen wir eigentlich gar nicht verschweigen.

Also, danke nochmals für die Antworten.
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kaimati
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 13.06.2005 um 19:26:44
 
Halloe Le Fay,

wahrscheinlich ist die die "Liebesbeziehung" der Botschaft auch schon aus dem bereits abgelehnten Antrag bekannt? Sicher wird der alte Antrag für die erneute Antragstellung wieder rausgekramt.

Nach meiner Meinung ist das Besuchsvisum sehrwohl "offiziell" dafür geeignet, den Liebespartner besuchsweise das eigene Land zu zeigen. Bevor man sich bindet, will man ja auch seinen eventuell zukünftigen Wohnort kennenlernen und das ist allemal ein legitimer Besuchsgrund. Natürlich ist es am wichtigsten, die Rückkehrbereitschaft zu dokumentieren. Aber dazu kann auch gehören, das du - wenn du es schon nicht schafftst in die Consular Section zu kommen - den Sachverhalt in einem Brief, den du beilegst, offen und ehrlich schilderst und betonst, wie gut du sie schon kennst, wie groß das Vertrauen ist  und erklärst, das ihr keinesfalls das Visum zur Heirat "mißbrauchen" wollt.

Nachdem meine damalige Freundin und jetztige Frau  :happy: bei Ihrem ersten Besuchsvisum auch abgeleht wurde, sind wir genauso vorgegangen. Wir haben noch Kopien meines Passes mit meinen Einreisen und gemeinsamen Reisen in die westafrikanischen Nachbarländer, beigelegt. Und siehe da: Trotz des Ablehnungsstempels vom ersten Antrag im Pass war der zweite Antrag erfolgreich.  Nach Rückkehr haben wir dann in Ghana schlußendlich geheiratet.

Nach Erfahrungen aus meinem Umfeld werden die "Zweitversuche" keineswegs - wie oben beschrieben - nur halbherzig angeguckt, sondern ob der Hartnäckigkeit genauer geprüft und oft positiv beschieden.

Also: Viiel Glück :paletti
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Saxonicus
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Antwort #6 - 11.07.2005 um 20:50:44
 
Diese Problematik ist mir von der Botschaft in Colombo geläufig. Aber die einheimischen "Wachhunde" sind doch nur auf ein Bakschisch scharf, wenn es angemessen ist lassen die Dich auch rein.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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