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Passersatz, Verlängerung (Gelesen: 5.212 mal)
jg
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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09.06.2005 um 17:44:43
 
Hallo allerseits!

Ich hätte ein paar Fragen zu meinem (und meiner Familie) Passersatzdokumenten.

Wir sind Ukrainer, damals (1988/89) noch aus der UdSSR ausgereist und niemals in einer unabhängigen Ukraine gewesen.
Unsere Situation ukrainischerseits ist etwas kompliziert. Wie den ABHler(inne)n hier im Forum bekannt sein wird, kümmern sich die ukrainischen Volksvertretungen nur dann um einen, wenn man ordentlich bei ihnen registriert ist. Das sind wir nicht (wurde uns in der Umbruchära nach der Unabhängigkeit verweigert). Um Pässe haben wir uns also am Ort unserer Registrierung in der Ukraine zu bemühen.

Effektiv registriert sind wir wie folgt: Meine Mutter, mein Bruder (19) und ich (22) in Kiev, mein Vater gar nicht (hatte eine temporäre Registrierung in Kiev, die noch vor 1991 erlosch).

Das ergibt zweierlei Probleme:

(1) Mein Vater hat überhaupt keinen Ansprechpartner was seine Passangelegenheiten angeht.

(2) Mein Bruder und ich müssten für Pässe in die Ukraine reisen, erst Persos beantragen, dann Reisepässe usw. Dabei laufen wir Gefahr in die ukrainische Armee eingezogen zu werden. 2 Jahre Wehrdienst ohne die Sprache vernünftig sprechen zu können sind gewiss kein Scherz.

Um auf den Punkt zu kommen:
1999 sind uns Passersatzpapiere ausgestellt worden, mein Pass läuft 2006 ab, die anderen 2009 (wurden alle jeweils ein Mal verlängert).
Nach der Aufenthaltsverordnung vom Nov. 2004 ist aber die maximal mögliche Gültigkeit eines Passersatzes für unter 26j. auf 5, für über 26j. 10 auf Jahre beschränkt.

Was passiert nun 2006, wenn mein Passersatz ausläuft (resp. 2009 für meinen Bruder)?
Greifen irgendwelche Härtefälle, oder werde ich mangels Pass ausser Landes befördert? Kennt einer von Ihnen ähnliche Fälle??

Ich sehe bis dahin (ausser über fröhliches Korrumpieren ukrainischer Behörden) zunächst keine Möglichkeit gefahrlos an einen ordentlichen ukrainischen Pass zu kommen.

Vielen Dank und Grüße,

Juri
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Doc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #1 - 19.06.2005 um 23:34:37
 
Es dürfte selbst über das BVFG kaum eine Möglichkeit eröffnet zu sein.
Auch die Ukraine glaubt, in ansehbarer Zeit, der EU beitreten zu können.
Es wir kaum eine Möglichkeit übrig bleiben, einfach seine Staatsbürgerlichen Pflichen nachkommen zu wollen, so wie es die Deutschen in Deutschland auch machen müssten.

Ist es denn so schlimm, einfach seine staatsbürgerlichen Pflichten wahrzunehmen?

Andernfalls wäre ein Zuwanderer hier fehl am Platz, da er sich hier auch nicht dem Gesetz nach verhalten wollte.

Doc  Smiley
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Gorky
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Seien wir realistisch,
versuchen wir das Unmöglich


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 24.07.2005 um 19:23:38
 
Sorry Doc,

aber seien wir doch froh darüber, dass er nicht zum Militär will. Würden alle (auch alle Deutschen) so vernünftig sein, dann könnten die Regierungen nur noch Ihre Beamte mit Knüppeln in den Krieg ziehen lassen...

Ein eventueller Lösungsweg könnte sein, dass man die deutsche Staatsbürgerschaft annimmt. 8 Jahre Aufenthalt scheinen da zu sein, man müßte die anderen Bedingungen prüfen. Allerdings muss man auch hier, wie Doc es dann ausdrückt, seine "staatsbürgerliche Pflichten" nachkommen und sich für Kriegsdienste ausbiden lassen.

Alles Gute
  Gorky
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 24.07.2005 um 20:36:09
 
Ich glaube, daß hier nicht der richtige Platz ist über Sinn oder Unsinn der Wehrpflicht zu diskutieren, daß es darüber unterschiedliche Meinungen gibt ist hinlänglich bekannt. Es liegt aber nicht im Interesse unseres Staates, Bürger anderer Staaten zu unterstützen wenn sie sich der Wehrpflicht entziehen wollen. Es wird dem guten Mann wohl nicht anderes übrigbleiben als seiner staatsbürgerlichen Pflicht zu entsprechen.                                                                                          
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 26.07.2005 um 15:51:08
 
Zitat:
Wir sind Ukrainer, damals (1988/89) noch aus der UdSSR ausgereist und niemals in einer unabhängigen Ukraine gewesen.

Wie kann man eine ukrainische Staatsngehoerigkeit denn haben (ich nehme
dass ist mit Ukrainer gemeint und nicht ausschliesslich etnische Abstammung)
wenn man nie in der unabhaengigen Ukraine gewesen ist? Um auf den Punkt zu bringen: Wo und welche Staatsangehorigkeit besitzen Sie jetzt?

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brickbat
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #5 - 31.07.2005 um 15:14:39
 
Zitat:
Sorry Doc,

aber seien wir doch froh darüber, dass er nicht zum Militär will. Würden alle (auch alle Deutschen) so vernünftig sein, dann könnten die Regierungen nur noch Ihre Beamte mit Knüppeln in den Krieg ziehen lassen...

Ein eventueller Lösungsweg könnte sein, dass man die deutsche Staatsbürgerschaft annimmt. 8 Jahre Aufenthalt scheinen da zu sein, man müßte die anderen Bedingungen prüfen. Allerdings muss man auch hier, wie Doc es dann ausdrückt, seine "staatsbürgerliche Pflichten" nachkommen und sich für Kriegsdienste ausbiden lassen.

Alles Gute
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Theoretisch hast Du ja recht, aber nach altem Recht war die Nichterfüllung der Wehrpficht und die darauf begründete Unmöglichkeit einen Heimatpaß zu bekommen ausdrücklich ein Ausschlußgrund für die Ausstellung eines Reisedokumentes, es sei denn, das betreffende Land war Kriegsgebiet. Ebenfalls ein Ausschlußgrund war die fehlende Registrierung oder Abmeldung bei den Heimatbehörden.
Eine Einbürgerung kann grundsätzlich auch nur erfolgen, wenn ein Heimatpaß vorliegt. Außerdem muß man sich ja auch aus dem Heimatstaatsverband entlassen werden, wobei jg wahrscheinlich auf die gleichen Probleme stoßen wird.
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Ralf
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Antwort #6 - 31.07.2005 um 17:24:04
 
Zitat:
Wie kann man eine ukrainische Staatsngehoerigkeit denn haben (ich nehme
dass ist mit Ukrainer gemeint und nicht ausschliesslich etnische Abstammung)
wenn man nie in der unabhaengigen Ukraine gewesen ist?

Das richtet sich nach dem ukrainischen Staatsangehörigkeitsgesetz. Infos dazu findet man (leider nicht in deutscher Sprache) hier:
http://www.botschaft-ukraine.de/index.php?konsular
Bei den meisten Nachfolgestaaten der ehem. Sowjetunion gab es ähnliche Regelungen:
Wer sich zum Zeitpunkt der Unabhängigkeit außerhalb des jeweiligen Staates aufgehalten hat, musste sich innerhalb einer bestimmten Frist (meist 5 Jahre) bei der Auslandsvertretung registrieren lassen, um die Staatsangehörigkeit zu erwerben.
Wer keine Staatsangehörigkeit einer der Nachfolgestaaten erworben hat, ist staatenlos.
Staatenlose, die sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten, haben Anspruch auf einen Reiseausweis für Staatenlose.
Staatenlose können bereits nach 6 Jahren Aufenthaltsdauer eingebürgert weden, dazu muss natürlich auch keine Staatsangehörigkeit aufgegeben zu werden, weil ja keine besteht.
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Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 03.08.2005 um 08:20:08
 
Zitat:
Sorry Doc,

aber seien wir doch froh darüber, dass er nicht zum Militär will. Würden alle (auch alle Deutschen) so vernünftig sein, dann könnten die Regierungen nur noch Ihre Beamte mit Knüppeln in den Krieg ziehen lassen...

 


Dieses gehört zu den verfassungsmäßigen Pflichten eines Deutschen !  :richter
Ich muss mich doch sehr wundern über Deine merkwürdige Einstellung.  ???

Wie bereits zuvor gesagt gehört der Wehrdienst zu den Pflichten und die BRD wird
beim Versuch sich dieser zu entziehen nicht behilflich sein.


Bruno
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Mick
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Antwort #8 - 03.08.2005 um 11:58:40
 
Zitat:
Dieses gehört zu den verfassungsmäßigen Pflichten eines Deutschen !  :richter
Ich muss mich doch sehr wundern über Deine merkwürdige Einstellung.  ???


Hi,
ich frage mich, warum die Einstellung merkwürdig sein soll. Nur
weil die Wehrpflicht zu den staatsbürgerlichen Pflichten gehört,
muss ja nicht jeder damit einverstanden sein, oder?

Zum Thema:

Nach dem Ausgangsposting sind ja 1999 Reisedokumente ausge-
stellt worden. Wenn seiner Zeit entschieden wurde, dass die Be-
schaffung eines Nationalpasses nicht zumutbar ist, kann dieses bei
Ablauf der Dokumente natürlich weiter geltend gemacht werden.
Bei unveränderter Sach- und Rechtslage stünde der Ausstellung
von Reiseausweisen für Ausländer nicht im Wege.

Kernfrage dürfte sein, warum überhaupt die Reisedokumente in
1999 ausgestellt wurde (ich finde dazu nichts im Posting von jg).
Dabei gilt grundsätzlich, dass die Ablehnung eines Nationalpasses
wegen fehlender Wehrdienstableistung kein Grund für die Aus-
stellung von Reiseausweisen darstellt, jedenfalls nicht für sich
allein gesehen.

Zitat:
Wie bereits zuvor gesagt gehört der Wehrdienst zu den Pflichten und die BRD wird
beim Versuch sich dieser zu entziehen nicht behilflich sein.


Zum alten AuslG war in den VwV geregelt, dass die Beschaffung eines
Nationalpasses unzumutbar ist, wenn die Wehrpflicht ansteht, der Be-
treffende mit einer deutschen Staatsangehörigen verheiratet ist und
ein Kind mit im Haushalt lebt. Man sieht: Mitunter geht es schon.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 03.08.2005 um 14:46:41
 
natürlich kann jeder seine eigene Meinung haben, dennoch sehe ich Äußerungen wie zuvor, dass alle Deutschen sich verweigern sollten im Hinblick auf den nachfolgenden
Halbsatz, dass Beamte dann mit Knüppeln in den Krieg ziehen sollen seeeehr merkwürdig !!!
Sind denn Beamte keine Deutschen !? Eben doch, weil sie doch Beamte sind.
Die Zielrichtung wird halt eben immer wieder klar !!! explo

Nun aber Schluß mit dem Unsinn. Zunge

Bruno




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jg
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #10 - 06.08.2005 um 21:20:29
 
Hallo allerseits!

Zunächst einmal vielen Dank an alle Antwortenden! Ich war längere Zeit nicht hier und freue mich sehr eine lebhafte Diskussion vorzufinden Smiley

Ich bin etwas überrascht über die Teilweise doch sehr ablehnende Natur der Antworten, aber sei's drum. Inzwischen machen wir Versuche über Verwandte und Bekannte vor Ort an ukr. Pässe zu kommen.

Ich wollte einige, weniger sachliche als kommentierende, Äusserungen hinzufügen:

@Doc: Nun, es gibt *hierzulande*, wie Sie selbst wissen werden, gewisse Schmerzgrenzen für staatsbürgerliche Pflichten. Diese sind durchaus auch für hier aufgewachsene Ausländer (wie mich) "anerkannt", im StAG gibt es eine Ausnahmeklausel bzgl. des Wehrdienstes für jene, die die dt. St. annehmen wollen. Das möchte ich ausdrücklich, wir haben die Einbürgerungszusicherung, die Probleme liegen hier auf ukrainischer Seite.

Es ist sehr einfach von Ihrem Standpunkt aus über das Befolgen von Gesetzen zu räsonieren, die Sie selbst wohl kaum als menschenwürdig erachten würden, wären Sie betroffen. Die Verallgemeinerung, ich würde mich dann auch nicht an deutsche Gesetze halten wollen möchte ich zurückweisen.
Den Kommentar, dass die Ukraine bald der EU angehören würde halte ich für deutlich mehr als optimistisch, leider.

@Saxonicus: Ich schweife ab, aber vielleicht sollte ich hinzufügen, dass ich seit meinem 6ten Lebensjahr hier bin, zur Schule ging und studiere (beides mit durchaus guten Ergebnissen) und vermutlich so "deutsch" bin wie Sie. Es ist für mich persönlich sehr befremdlich zu hören, dass ich mich einer Pflicht entzöge. Eine Pflicht als Gegenleistung wozu? Eine Pflicht ohne eine Wahl gehabt zu haben? Es ist erfrischend einmal mit dem zweiten von zweierlei Mass gemessen zu werden.

@pustota1_: Ich bin Ukrainer, nach ukrainischem Recht dazu geworden. Allerdings war ich nie dort, besass nie einen ukrainischen Pass und werde von der Botschaft nicht bedient. Nicht alles höhere Gewalt, natürlich.

@Mick: Die Reisedokumente wurden auf Grundlage eines formlosen Antrags ausgestellt, der die bei der Beschaffung ukrainischer Pässe auftretenden Probleme beschrieb. Viel mehr weiss ich Ihnen jetzt nicht zu sagen.

@Bruno: Mein Vater ist wie ich Ukrainer und verbeamtet Smiley

Vielen Dank nochmals für Kommentare und Ratschläge!

Cheers,
          Juri
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