Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Heirat (Gelesen: 3.067 mal)
mr
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat
01.06.2005 um 09:21:17
 
Hallo! Ich habe eine Frage. Bin mit einem Afrikaner aus der Elfenbeinküste zusammen, und wir wollen heiraten. Er hat nur eine Duldung. Jetzt meine Frage: Ist es möglich, hier in Deutschland zu heiraten. Ich habe gehört, daß es wegen der Situation in der Elfenbeink. keine Vertrauensanwälte mehr gibt, die die Dokumente legalisieren? Oder besteht nur die Möglichkeit in Afrika zu heiraten?  Über Antworten würde ich mich freuen.
??? Smiley :happy: :roll
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat
Antwort #1 - 01.06.2005 um 10:04:57
 
Hallo,

vor der Antwort eine Standardfrage.

Besitzt er einen gültigen echten Pass, bzw. liegt der bei der ABH ?

Ansonsten kannst Du das Buch zu machen mit Eheschließung in Deutschland.

Die sonstigen Papiere sind im Normalfall eine durch Vertrauensanwalt überprüfte und danach durch die Botschaft Abidjan bestätigte Geburtsurkunde, eine ebenso überprüfte Ledigkeits -und Familienstandsbescheinigung und abschließend eine eidesstattlice Versicherung zu sonstigen (rituellen, religiösen und  zivilrechtlichen Eheschließungen) beim deutschen Standesamt. Siehe als Beispiel den
link
zum OLG Stuttgart.

Der Zukünftige benötigt die Unterlagen zur Befreiung von der Beibringung des EFZ (siehe auch FAQ´s) durch das OLG.

Dort ist auch ein Link zur Liste der Problemstaaten, von denen einer die Elfenbeinküste ist. Siehe auch die aktuellen Infos des Ausw. Amtes
hier
  zur Verfahrensweise bei den Urkunenüberprüfungen.

Neuere Erkenntnisse liegen mr nicht vor, das Gerücht mit den Vertrauensanwälten

Zitat:
Ich habe gehört, daß es wegen der Situation in der Elfenbeink. keine Vertrauensanwälte mehr gibt, die die Dokumente legalisieren


kann ich nicht bestätigen.

Zitat:
Oder besteht nur die Möglichkeit in Afrika zu heiraten?


Sieht so aus wenn kein Pass da ist, bzw. die Unterlagen nicht beigebracht werden können. Eine Eheschließung in DK scheitert ebenfalls an der Duldung.



Am wichtigsten ist jedoch die bereits eingangs gestellte Frage.

Grüße
Ronny

Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
mr
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat
Antwort #2 - 01.06.2005 um 13:03:32
 
Er sit im Moment dabei, seine Papiere zu besorgen. Es ist noch kein Pass da.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat
Antwort #3 - 01.06.2005 um 13:26:19
 
Zitat:
Es ist noch kein Pass da.


Dann besteht derzeit ein gravierendes Hindernis, weil er weder seine Identität noch seine Staatsangehörigkeit nachweisen kann.

Die meisten Standesbeamten werden sich weigern, überhaupt einen Termin zur Abgabe der Eheschließungsunterlagen zu vergeben, weil der Pass eine unabdingbare Unterlage für die Prüfung der  Voraussetzungen  für eine  Eheschließung ist.

Grüße
Ronny
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
mr
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat
Antwort #4 - 01.06.2005 um 13:35:06
 
Es fehlt noch ein Dokument, dann haben wir alle Unterlagen (auch den Pass). ´
Kann es sein, daß sie ihn dann vorher abschieben, wenn sein Pass da ist?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bruno
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat
Antwort #5 - 01.06.2005 um 20:59:39
 
Hi mr,

natürlich geht die Ausreiseverpflichtung vor. Allerdings kann eine wirksame Anmeldung
zur Eheschließung mit einer deutschen Staatsangehörigen eine zwangsweise Ausreise (Abschiebung) verhindern. I.d.R. wird bei Vorlage der Anmeldung und Vorlage des Passes
für einen angemessenen Zeitraum weiter geduldet (6 Wochen).
Sollten allerdings nicht alle notwendigen Papiere vorliegen, wird natürlich auf seine
Ausreiseverpflichtung hingewiesen und, wenn nötig abgeschoben.
Ich hoffe doch sehr, dass keine Ausweisungsgründe vorliegen. Dann wird es nichts mit der Erteilung einer AE nach der Eheschließung. Schockiert/Erstauntm

Tschö
Bruno :roll
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
mr
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat
Antwort #6 - 03.06.2005 um 09:02:13
 
Danke erst einmal für eure Antworten! Mal schauen, wie es weitergeht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema