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Sozialhilfe fuer EU-Buerger (Gelesen: 1.101 mal)
Panda
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31.05.2005 um 18:32:22
 
Hallo ihr Lieben!

Superforum dies. Hab schon viel gelernt.
Jetzt hab ich doch mal eine grundsaetzliche Frage. Hab zumindest noch keine Antwort finden koennen.
Ich bin Hollaenderin, wohne in Deutschland, bin hier geboren, immer hier gemeldet gewesen etc. Habe zwar Zeitweise in NL studiert, mich aber in Deutschland zwischendurch nie abgemeldet. Ich habe im Moment noch eine auf fuenf Jahre befristete AE fuer EU-Buerger, die staendig verlaengert wird, die jetzige laeft bis 2006.

Jetzt meine Fragen:

Stimmt es das diese AE nicht mehr besteht und jeder EU-Buerger wegen des Freizuegigkeitsrechts eine unbefristete AE bekommen kann?

Jetzt studiere ich noch und werde von den Eltern unterstuetzt, die auch in Deutschland leben.
Ist im Moment also noch hypothetisch, aber was passiert wenn ich zum Sozialhilfefall werde? Abgesehen von den ueblichen Problemen rund um die Sozialhilfe. Kriege ich deutsche Sozialhilfe oder muesste ich das in NL beantragen? Bzw. unter welchen Vorraussetzungen kann ein EU-Buerger Deutsche Sozialleistungen in Anspruch nehmen.

Vielleicht sind das fuer euch banale Fragen, aber mich wuerde es mal interessieren.

Gruesse
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Mick
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immer lächeln ;)


Beiträge: 12.931

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Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 31.05.2005 um 18:42:45
 
Hi,
die Aufenthaltserlaubnis für EU-Angehörige gibt es im
Prinzip nicht mehr. Du kannst jetzt eine Bescheinigung
nach § 5 Freizügigkeitsgesetz/EU bekommen (siehe
unter dem Button "Gesetze"). Diese wird in der Regel
ohne Befristung erteilt.

Nach Deiner Vita wird der Bezug von Sozialhilfe nicht
zu Problemen führen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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