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FZV erhalten und nun? (Gelesen: 1.032 mal)
colossal
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Beiträge: 23

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag FZV erhalten und nun?
30.05.2005 um 19:11:39
 
Hallo,

meine Frau hat endlich das Visum zur Familienzusammenführung erhalten. Das Visum
gilt erst für 3 Monate. Sie kommt bald nach Deutschland.
Welche Schritte sind demnächst notwendig?
Ich habe ein paar Punkte gesammelt:
1) Polizeiliche Anmeldung
2) Krankenversicherung
3) Lohnsteuerkarte - Wann bekommt sie die Karte? Was ist mit Steuerklassenwechsel?
4) Was für ein Visum bekommt sie nach 3 Monate?
5) Wann muss sie zum Ausländerbehörde (nach 3 Monate)?
5) Was ist mit Arbeiterlaubnis?
6) Sie will später meinen Nachname übernehmen? Wann ist der richtige Zeitpunkt? Ich denke, dass sie den neuen Nachname in den Pass (neuen Pass?) bei der Botschaft
ändern lassen kann.

Gibt es weitere Punkte, auf sie ich achten muss.

Vielen Dank & Gruss
colossal
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Ralf
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Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #1 - 30.05.2005 um 19:31:55
 
Zitat:
Hallo,

meine Frau hat endlich das Visum zur Familienzusammenführung erhalten. Das Visum
gilt erst für 3 Monate. Sie kommt bald nach Deutschland.

Na, Glückwunsch!

Zitat:
Welche Schritte sind demnächst notwendig?
Ich habe ein paar Punkte gesammelt:
1) Polizeiliche Anmeldung

Die Polizei hat damit nichts zu tun, macht die Anmeldung lieber beim Einwohnermeldeamt. Zwinkernd

Zitat:
2) Krankenversicherung

Bist du gesetzlich versichert? Dasnn ist sie mitversichert, einfach bei der Krankenkasse anmelden. Ansonsten muss eine private Versicherung her.

Zitat:
3) Lohnsteuerkarte - Wann bekommt sie die Karte? Was ist mit Steuerklassenwechsel?

Sollte bei der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt gleich miterledigt werden, also nimmst du deine Lohnsteuerkarte am besten gleich mit.

Zitat:
4) Was für ein Visum bekommt sie nach 3 Monate?

Kein Visum. Bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Zitat:
5) Wann muss sie zum Ausländerbehörde (nach 3 Monate)?

Am besten sofort.

Zitat:
5) Was ist mit Arbeiterlaubnis?

Fragezeichen k.A.

Zitat:
6) Sie will später meinen Nachname übernehmen? Wann ist der richtige Zeitpunkt? Ich denke, dass sie den neuen Nachname in den Pass (neuen Pass?) bei der Botschaft ändern lassen kann.

Dazu mal beim Standesamt vorsprechen. Wenn der Familienname geändert wurde, bei der Botschaft einen neuen Pass beantragen.
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...
 
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Mick
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immer lächeln ;)


Beiträge: 12.931

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Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZV erhalten und nun?
Antwort #2 - 30.05.2005 um 19:36:06
 
Zitat:
1) Polizeiliche Anmeldung


Jepp.

Zitat:
2) Krankenversicherung

Jepp.

Zitat:
3) Lohnsteuerkarte - Wann bekommt sie die Karte? Was ist mit Steuerklassenwechsel?


Spätestens nach Erteilung der Aufenthaltserlaubnis durch die ABH.

Zitat:
4) Was für ein Visum bekommt sie nach 3 Monate?

siehe 3)

Zitat:
5) Wann muss sie zum Ausländerbehörde (nach 3 Monate)?

Vor Ablauf der drei Monate. Aber ich würde ned warten, wozu?

Zitat:
5) Was ist mit Arbeiterlaubnis?

Die gibt es nicht mehr gesondert. Die ABH wird der Aufent-
haltserlaubnis einen Hinweis befügen, dem zu entnehmen
ist, dass die Ausübung JEDER Erwerbstätigkeit gestattet ist.

Zitat:
6) Sie will später meinen Nachname übernehmen? Wann ist der richtige Zeitpunkt? Ich denke, dass sie den neuen Nachname in den Pass (neuen Pass?) bei der Botschaft
ändern lassen kann.

Auch hiermit würde ich nicht lange warten, kann auch durchaus
sein, dass die ABH die Änderung verlangt.

Zitat:
Gibt es weitere Punkte, auf sie ich achten muss.

Mir fällt ad hoc nix ein...
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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