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Lebensunterhalt heisst?? (Gelesen: 882 mal)
Jess11
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Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Lebensunterhalt heisst??
29.05.2005 um 22:32:56
 
Hallo..
Ich bin USAmerikaner, 3 jahre ver. mit eine Deutsche Frau. Bald habe ich meine termin um eine NE zu beantragen. Ich bin angestellt, aber bin über eine jahr krank, Zunge und kriege von meine Krankenversicherung 220€ krankengeld monatlich. Das dass allerdings nicht ausreicht, schicken mich meine eltern auch 700€ monatlich. Meine Frage ist ob jemand sich erfahrungsmassig weiss ob dass reicht bei die AB als "Lebensunterhalt".? Wie soll ich (kann ich?) das beitrage von meinen eltern bestätigen?

§28 (3) Sagt  "Der Lebensunterhalt eines Ausländers ist gesichert, wenn er ihn einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel bestreiten kann. Dabei bleiben das Kindergeld und Erziehungsgeld sowie öffentliche Mittel außer Betracht, die auf Beitragsleistungen beruhen oder die gewährt werden, um den Aufenthalt im Bundesgebiet zu ermöglichen.Bei der Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug werden Beiträge der Familienangehörigen zum Haushaltseinkommen berücksichtigt."

Sind das also meine eltern auch Fragezeichen

Sonnst gibts keine grund warum ich eine NE nicht kriegen soll.

Vielen Dank
Jess
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Lebensunterhalt heisst??
Antwort #1 - 30.05.2005 um 09:25:46
 
Hi Jess,

Zitat:
§28 (3) Sagt

Ich glaube, Du meinst § 2 (3)...

Vielleicht hilft Dir Nr. 2.3.3.3 der Vorläufigen Anwendungshinweise zum AufenthG weiter.

guck http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/gesetzgebung/BMI_Hinweise_AufenthG_2212...

Abu

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