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Noch einmal: Kann bosn. Serbe mit kroat. Fa. in D (Gelesen: 1.320 mal)
Jutta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Noch einmal: Kann bosn. Serbe mit kroat. Fa. in D
28.05.2005 um 02:23:14
 
Hallo, Leute,

ich bin völlig fertig. Nachdem mir cedo vor ca. 2 Wochen zum selben Thema noch viel Mut gemacht hat, habe ich heute Folgendes erfahren:

Ein Bosnier (Serbe) kann rein rechtlich nicht von einer kroat. Firma angestellt werden, um dann in D zu arbeiten, da jedes Land (Bosnien, Kroatien, Jugoslawien, etc.) ein bestimmtes Kontingent an Personen zum Arbeiten "auswandern" lassen darf und es sich hierbei ausschließlich um eigene Landsleute handeln darf.

Ist dies korrekt? - Dann wird es für uns wohl keine Möglichkeit geben. - Wie stehen die Chancen einen kroat. Pass zu bekommen? Wie lange würde das dauern? Der Job steht im August an.

Bitte um viele, viele Vorschläge, wie mein Freund nach D kommen kann, um hier als ganz normaler Schiffbauer zu arbeiten. Er braucht nur das entsprechende Visum, Arbeit ist hier genug. Das ist alles geklärt.

Ich bin froh, dass es dies Forum gibt, in dem so viele hilfsbereite Leute am Ball sind.

Liebwe Grüße, Jutta

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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 28.05.2005 um 11:29:43
 
Zitat:
Ist dies korrekt?


Hallo Jutta,

scheint so, wenn ich das Merkblatt der Arbeitsagentur richtig verstehe:

guck
hier
.

Zitat:
Wie stehen die Chancen einen kroat. Pass zu bekommen? Wie lange würde das dauern?


Fragst Du hier die falschen, weil das wohl nur die Kroaten  beantworten können. Allerdings halte ich eine Einbürgerung in Kroatien in dieser kurzen Zeit für nicht sehr realistisch.

BTW: Was soll mit der Umfrage erreicht werden? Passt gar nicht zum Thema  öhm

Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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cedo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 28.05.2005 um 11:53:34
 
Für die Einbürgerung reicht es dass dein Freund beweist dass der "Kroate" ist. Das macht man in der regel so dass man einen Dokument vorlegen kann, wo der sich als "Kroate" bekennt.
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Ralf
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Moin Moin ;)


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
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Antwort #3 - 28.05.2005 um 14:01:23
 
Zitat:
BTW: Was soll mit der Umfrage erreicht werden? Passt gar nicht zum Thema  öhm

Umfrage wurde entfernt.

Leider scheint es in den ehem. jugoslawischen Staaten üblich zu sein, nach Belieben Pässe auszugeben. 2-3 Pässe verschiedener Nachfolgestaaten sind ja fast normal. Nun gut, ist deren Sache.

Sollte aber irgendwann eine Einbürgerung in Deutschland geplant sein, beschwert euch nicht über die hohen Kosten, die dann entstehen, weil sämtliche dieser Staatssabgehörigkeiten wieder aufgegeben werden müssen.
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Jutta
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I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 12
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #4 - 28.05.2005 um 14:59:14
 
Ich danke euch für eure Beiträge. - Das mit der "Umfrage" war flasch von mir interpretiert. Dachte eben, Umfrage an alle, die grad einschalten... Tut mir leid. Gelobe Besserung.

Ich sehe es schon kommen, es ist alles wieder mal nicht so einfach, wei ich es gedacht hatte. Wäre ja auch zu schön, um wahr zu sein. Jetzt hätte man schon mal das Glück. dass er gleich arbeiten könnte (bei mehren Firmen!!!) und dann gibt es keine Möglichkeit her zu kommen.

Danke nochmals.

Vielleicht fällt jemandem ja noch was ein. Ich bin für alle Ideen offen.

Gruß, Jutta
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