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Aufenthalt einer 16-jährigen (Gelesen: 979 mal)
delta
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthalt einer 16-jährigen
27.05.2005 um 03:42:36
 
Hi Forum,

ich, 20, Deutscher, habe eine Freundin, 16, Rumänin. Bald ist sie wieder bei mir in Deutschland, aber ich hätte gerne, dass sie für immer hier bleibt. Ihr Einverständnis ist natürlich vorhanden, aber ihre Eltern würden es NIEMALS erlauben.

Mein Problem ist also nun, wie kann sie hier bleiben? Ihre Eltern werden sicherlich alle rechtlichen Mittel ausschöpfen um sie zurückzuholen.

Ebenso sind wir bereit alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen, damit sie hier bleiben kann. Sie spricht und schreibt übrigens perfekt Deutsch.

MfG
delta
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ronny
Platin Member
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Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 27.05.2005 um 07:56:25
 
Zitat:
Ihre Eltern werden sicherlich alle rechtlichen Mittel ausschöpfen um sie zurückzuholen.


Hallo delta,

sie bedarf der Einwilligung der Eltern wenn sie bei dir leben will. Auch deutsche Behörden sind daran gehalten, das Sorgerecht zu beachten.

Allerdings besteht die Möglichkeit der Eheschließung in Deutschland. Wobei ich mir der Gefahr einer "Kinderehe" durchaus bewußt bin, sorry. Trotzdem werde ich Euch die Rechtslage erläutern.

Sie ist nach ihrem Heimatrecht ehemündig und bedürfte hier in Deutschland noch der Befreiung durch das Familiengericht (§ 1303 BGB). Solange sie in Rumänien lebt, wäre das AG Schöneberg in Berlin zuständig. Der Antrag wäre durch Euch beim Standesamt Deines Wohnsitzes zu stellen.

Außerdem bedarf Eure Eheschließung noch der Befreiung vom EFZ durch das zuständige OLG.

Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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