Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
verlängerung des tourivisums? (Gelesen: 774 mal)
Franziska
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 8
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag verlängerung des tourivisums?
27.05.2005 um 01:07:35
 
hallo an alle!
mein freund ist chilene und zur zeit mit einem tourivisum hier in deutschland, das allerdings in drei wochen ausläuft. wir möchten heiraten und das standesamt hat auch schon alle papiere zum olg losgeschickt... trotzdem reicht die zeit nicht, um innerhalb der tourivisumszeit noch zu heiraten. ich habe eine brasilianische freundin, die in der gleichen situation war und sie bakam eine visumsverlängerung für drei monate. jetzt waren wir bei der ausländerbehörde und uns wurde gesagt, dass sein touristenvisum auf keinen fall verlängert werden könnte! hängt das tatsächlich so sehr von der laune der beamten ab?  wir sind für jede antwort dankbar!!
liebe grüße, franzi
Zum Seitenanfang
  
Franziska  
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.931

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: verlängerung des tourivisums?
Antwort #1 - 27.05.2005 um 01:48:36
 
Zitat:
hängt das tatsächlich so sehr von der laune der beamten ab?


Hi,
mit der Laune der ABH'ler hat das wenig zu tun, eher
mit der Rechtslage. Ein Touri-Visum kann nur in extremen
Ausnahmefällen verlängert werden. Hier liegt erstens
keine Ausnahme vor, zweitens wäre eine Verlängerung
eh falsch, da nicht der Besuchsaufenthalt im Vorder-
grund steht, sondern die Eheschließung und anschließend
die Familienzusammenführung.

Es müsste also eine AE erteilt werden, für den Zweck
der Eheschließung. Und jetzt kommt der § 5 Abs. 2
AufenthG ins Spiel:

Zitat:
(2) Des Weiteren setzt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder einer Niederlassungserlaubnis voraus, dass der Ausländer
mit dem erforderlichen Visum eingereist ist und
die für die Erteilung maßgeblichen Angaben bereits im Visumantrag gemacht hat.
Hiervon kann abgesehen werden, wenn die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung erfüllt sind oder es auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls nicht zumutbar ist, das Visumverfahren nachzuholen.


Hier lag das erforderliche Visum (nämlich das zur Ehe-
schließung) nicht vor, die Angaben zur beabsichtigten
Eheschließung wurden bei der Visumsbeantragung nicht
gemacht. Es besteht auch kein Anspruch auf Erteilung
der Aufenthaltserlaubnis, es wäre eine Ermessensent-
scheidung zu trefffen. Besondere Umstände, die das
Nachholen des Visumverfahrens unzumutbar machen,
sind nach Deinem Posting nicht ersichtlich.

Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema