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Geht die Staatsangehörigkeit verloren? (Gelesen: 1.978 mal)
Adamo
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Geht die Staatsangehörigkeit verloren?
26.05.2005 um 05:16:27
 
Hallo zusammen,

Ich habe seit 4 Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit. Ich habe jetzt in meinem Herkunftsland eine Firma gegründet und werde demnächst hinziehen und dort leben. Verliere ich dadurch die deutsche Nationalität ???

Vielen Dank

Adamo
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Samfro
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geht die Staatsangehörigkeit verloren?
Antwort #1 - 26.05.2005 um 08:13:40
 
die deutsche staatsangehörigkeit geht dadurch nicht verloren.
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Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren!
 
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Ralf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #2 - 26.05.2005 um 08:40:11
 
Zitat:
die deutsche staatsangehörigkeit geht dadurch nicht verloren.

... solange man nicht die dortige Staatsangehörigkeit annimmt.

Verlustgründe siehe § 17 StAG, klick hier: ...
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Adamo
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geht die Staatsangehörigkeit verloren?
Antwort #3 - 26.05.2005 um 18:31:55
 
Danke für die Antwort,

Kann man sich hier in Deutschland abmelden oder muss man irgendwo (Verwandte) angemeldet bleiben? (Man hat hier Wohnung etc.. aufgegeben)
Muss man sich dann bei der dortigen deutschen Botschaft anmelden?

Danke

Adamo
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Ralf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #4 - 26.05.2005 um 21:29:14
 
Zitat:
Kann man sich hier in Deutschland abmelden

Das muss man sogar, wenn man Deutschland nicht nur vorübergehend verlässt und keine Wohnung mehr hier hat.

Zitat:
Muss man sich dann bei der dortigen deutschen Botschaft anmelden?

Anmelden im melderechtlichen Sinne jedenfalls nicht, das geht auch gar nicht, weil die Botschaft ja keine Gemeinde ist. Dort vorsprechen kann und sollte man sicherlich.
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #5 - 27.05.2005 um 12:46:03
 
Zitat:
Muss man sich dann bei der dortigen deutschen Botschaft anmelden?
Zitat:
Anmelden im melderechtlichen Sinne jedenfalls nicht, das geht auch gar nicht, weil die Botschaft ja keine Gemeinde ist. Dort vorsprechen kann und sollte man sicherlich.

Normalerweise kann man folgendes machen:
1. Man kann sich im Reisepass den Ort im Ausland als Wohnsitz eintragen lassen (was u. a. Voraussetzung für MwSt-Erstattungen in D ist).
2. Man kann sich auf eine "Deutschen-Liste" setzen lassen, Damit z. B. die Botschaft in Notsituationen (Evakuierungen) weiß, daß es da noch jemanden gibt.

Abu


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