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Befristung der Abschiebungswirkung (Gelesen: 6.555 mal)
rosababy
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Ich gib die Hoffnung nicht
auf!!!


Beiträge: 18
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befristung der Abschiebungswirkung
Antwort #15 - 26.05.2005 um 21:57:13
 
Hallo Milena,

Also, ich verstehe das so das die Befristung der Abschiebung auf 30.6.05 befristet wird.

Und das dein Mann das Visum für FZF doch am ca.01.07.2005 bei der Botschaft beantragen kann.

Dann wenn die ABH den Bescheid (Visum für FZF) vorliegen haben werden die dich Milena kontakten oder du kannst vorher nachfragen bei der ABH ,ob Antrag (Visum) vorliegt.Es kommt darauf an, wie Doc beschrieben hat welcher Status der hier lebende Ehegatte hat.In den Fall du Milena.Wie z.B Familiennachzug. Stimmt die ABH zu das nennt sich so (Vorabzustimmung) und so prüft die ABH und schickt das ganze in die Botschaft zur Visumerteilung.

Der Weg ist dann :
Botschaft- ABH- zurück zur Botschaft und dann bekommt dein Mann das Visum um endlich nach Deutschland zu kommen.... :bussi


Ich denke es so verstanden zu haben ich hoffe so wie ich es hier schreibe verstehst du es auch....

Denn ich habe mich auch mit dem Thema befast.Da ich genau in der gleichen Situation bin wie du. Zwinkernd


Liebe grüße rosababy
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milena
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Beiträge: 48
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #16 - 01.06.2005 um 16:56:50
 
Vielen dank rosababy. Gestern war ich in Ausländerbehörde, habe Vorabzustimmung bekommen!!!! Haben mir auch gesagt dass erst am 1.07 kann sich mein Mann in der Botschaft melden; Vorabzustimmung abgeben und auf einem termin warten. Erste kleinen Erfolg seit längere Zeit.
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milena 330904084 swiatelko14  
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