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aufenthalt (Gelesen: 921 mal)
elfe
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag aufenthalt
22.05.2005 um 21:03:30
 
hallo an alle!habe eine frage.ich lebe seit fast einen jahr in getrennt von meinen noch-ehemann.ich war nur 1,5jahre verh.mein mann kam von der tr und wir trennten uns nach genau 14monaten nachdem er hier herkam.er hat noch 1 jahr befristeten aufenthalt.(damals 3 jahre bekommen).in der trennungszeit bekam ich alleine meinen sohn.mein nochehemann hat mir in der ehe gealt angetan und  2 mal mit mord gedroht(mit zeugen),anzeige bei der polizei besteht.und mit kindesentführung.wir haben NOCH das gemeinsame sorgerecht.aber er hatte nie ein interesse für das kind.nun hat er angst das er nach der scheidung evtl.zurück in die türkei muss,und heuchelt nun intresse für das kind.sein anwalt hat ihm dazu geraten.aleiniges sorgerecht für mich ist beantragt.nun habe ich eine frage,wie ist seine chance hier zu bleiben,1.wenn ich das alleinige sorgerecht bekomme?2.wenn er auch das sorgerecht bekommt.er war genau 14 monate hier bis zur ofiziellen trennung.arbeit und wohnung hat er.es bestehen 3 anzeigen gegen ihn.vielen dank für eure antworten.lg elfe
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Janna
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Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #1 - 22.05.2005 um 21:38:52
 
Hallo Elfe,

Dein (Noch)Mann hat eigentlich Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis wegen "Personenfürsorge für ein deutsches Kind". So wie Du es schilderst, weiß er das auch und handelt jetzt entsprechend, indem er sich um das Kind kümmert. Auch wenn Du das alleinige Sorgerecht bekommst und Dein (Noch)Mann sich weiter um das Kind kümmern will und das auch tut, kann er den Anspruch auf die Aufenthaltserlaubnis geltend machen. Wenn er jedoch das Kind nur ab und zu besucht, reicht das nicht aus.

Anders wäre es evtl. wenn die Gefahr besteht, dass Dein (Noch)Mann den Sohn entführen will (aber so wie Du es schilderst will er ja nicht aus D weg - auch wenn Du schreibst, er habe schon mit Entführung gedroht) oder ihm Gewalt androht bzw. gegen das Kind gewalttätig wird.

Einen möglichen Ansatzpunkt sehe ich wegen der 3 Anzeigen, der Morddrohungen und der Entführungsdrohung. Dies sollte unbedingt dem Jugendamt gegenüber erwähnt werden mit der Bitte, die Besuche des Vaters beim Kind nur unter Aufsicht stattfinden zu lassen und die Anzahl der Besuche zu beschränken.

Zu bedenken wäre aber auf jeden Fall, dass das Kind - auch wenn Du, so wie Du es schilderst, zu Recht sauer auf den Vater bist - einen Anspruch auf seinen Vater hat. Es wäre schade, dem Kind den Kontakt zum Vater zu verwehren.

Auch Unterhaltszahlungen für das Kind werden sehr schlecht einklagbar sein, wenn der Vater wieder in der Türkei ist.

Es muss alles gut überlegt sein, und bitte handle nicht übereilt oder aus eventuell bestehenden Rachegedanken (könnte ich gut verstehen, meine Freundin ist von ihrem (Noch)Mann aus Ghana furchtbar reingelegt worden).

Viele Grüße
Janna

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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 23.05.2005 um 07:35:05
 
Zitat:
arbeit und wohnung hat er


Zitat:
mein mann kam von der tr


Vergeßt nicht:

Als Türke kann für ihn der Aufenthalt bereits durch die ARB 1/80 gesichert sein.

Ronny

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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