Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Hallo Elfe,
Dein (Noch)Mann hat eigentlich Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis wegen "Personenfürsorge für ein deutsches Kind". So wie Du es schilderst, weiß er das auch und handelt jetzt entsprechend, indem er sich um das Kind kümmert. Auch wenn Du das alleinige Sorgerecht bekommst und Dein (Noch)Mann sich weiter um das Kind kümmern will und das auch tut, kann er den Anspruch auf die Aufenthaltserlaubnis geltend machen. Wenn er jedoch das Kind nur ab und zu besucht, reicht das nicht aus.
Anders wäre es evtl. wenn die Gefahr besteht, dass Dein (Noch)Mann den Sohn entführen will (aber so wie Du es schilderst will er ja nicht aus D weg - auch wenn Du schreibst, er habe schon mit Entführung gedroht) oder ihm Gewalt androht bzw. gegen das Kind gewalttätig wird.
Einen möglichen Ansatzpunkt sehe ich wegen der 3 Anzeigen, der Morddrohungen und der Entführungsdrohung. Dies sollte unbedingt dem Jugendamt gegenüber erwähnt werden mit der Bitte, die Besuche des Vaters beim Kind nur unter Aufsicht stattfinden zu lassen und die Anzahl der Besuche zu beschränken.
Zu bedenken wäre aber auf jeden Fall, dass das Kind - auch wenn Du, so wie Du es schilderst, zu Recht sauer auf den Vater bist - einen Anspruch auf seinen Vater hat. Es wäre schade, dem Kind den Kontakt zum Vater zu verwehren.
Auch Unterhaltszahlungen für das Kind werden sehr schlecht einklagbar sein, wenn der Vater wieder in der Türkei ist.
Es muss alles gut überlegt sein, und bitte handle nicht übereilt oder aus eventuell bestehenden Rachegedanken (könnte ich gut verstehen, meine Freundin ist von ihrem (Noch)Mann aus Ghana furchtbar reingelegt worden).
Viele Grüße Janna
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