Also zunächst: nach deinen Schiuldeurngen wurde er ja NICHt
ausgewiesen, sondern es wurde NUR die Verlängerung seiner
AE (früher Bewilligung) abgelehnt. Das sind schon große Unter-
schiede.
Dann: als Student darf er ned grad so mal 6 Monate arbeiten
und sein Studium aussetzen. Er darf ja max. 90 Tage im Jahr
bzw. 180 halbe Tage im Jahr arbeiten. Sein Aufenthaltszweck
= Studium und nicht arbeiten um das Studium zu finanzieren.
Denn der Lebensunterhalt muss ja sichergestellt sein, ohne seine
evtl. zusätzlichen eigenen Einkünfte.
Ob das nochmal gradzubiegen ist ist wohl sehr einzelfallabhängig
und hier kaum abschließend zu kären.