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trot Ausweisung immer noch in Deutschland (Gelesen: 3.837 mal)
sally
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag trot Ausweisung immer noch in Deutschland
21.05.2005 um 16:19:52
 
hallo,ich habe ein freund ,der wonht schon seit acht jahren in Deutschland und studiert an einem Privat Hochschule .das Probleme ist ,er hat ein Semesterfrei genommen um zu arbeiten und geld sparen zwischendurch sollte er sein Visum verlängern.Am Tag der verlängerung stellt heraus dass  sein Visum nicht verlängert wird weil die Rektorin der Schule behauptet hat dass er nicht mehr an der Schule ist seit oktober 2004,weil er mit der Zahlung rückstand hatte dann hat man den ein Grenzübertrittbescheinigung gegeben und sein Passso jetzt ist diese Frist abgelaufen und er befinden sich immer noch in deutschland und übe eine Tätigkeit.Meine Frage ist  und brauche dringend ein rat ,wird sein Visum  wieder verlängert wenn er eine neue Schule angenommen ist ?
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 21.05.2005 um 17:41:41
 
Also zunächst: nach deinen Schiuldeurngen wurde er ja NICHt
ausgewiesen, sondern es wurde NUR die Verlängerung seiner
AE (früher Bewilligung) abgelehnt. Das sind schon große Unter-
schiede.

Dann: als Student darf er ned grad so mal 6 Monate arbeiten
und sein Studium aussetzen. Er darf ja max. 90 Tage im Jahr
bzw. 180 halbe Tage im Jahr arbeiten. Sein Aufenthaltszweck
= Studium und nicht arbeiten um das Studium zu finanzieren.

Denn der Lebensunterhalt muss ja sichergestellt sein, ohne seine
evtl. zusätzlichen eigenen Einkünfte.

Ob das nochmal gradzubiegen ist ist wohl sehr einzelfallabhängig
und hier kaum abschließend zu kären.
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sally
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 24.05.2005 um 19:48:01
 
Wenn er einen neuen Antrag stellt ,besteht eventuell eine Möglichkeit ihn den Aufenthalt wieder zu geben.Was muss er tun damit man ihn officielle erlaubt in deutschland zu bleiben. ???
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Doc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #3 - 24.05.2005 um 23:44:46
 
Irgenwie kommt mir die Geschichte bekannt vor, als ob ich sie gerade erst in allen Details gehört hätte.

Entweder er studiert (dazu gehört auch, dass er die Sprache beherrscht), oder aber er reist aus; ganz einfach.

Ein anderes Aufenthaltsrecht wird entweder nach der Ausreise per Visum gewährt, oder er hat einen so starken Grund hier zu bleiben, dass eine Ausreise von Gesetzes wegen ausgeschlossen ist (Anspruch).

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sally
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 25.05.2005 um 13:38:07
 
ja sie haben recht ,er beherrscht die Sprache sehr gut .Wenn ich es jetzt gut verstanden haben wenn er ausreist wird man ihn eine neuer Aufenhalterlaubnis geben .der einziger grund warum er hier ist dass er eine neue Schule gefunden hast und die hoffnung nicht verloren hat .Ich aber schon er ist mein freund und ich weisst nicht wie .können wir einen neuen Antrag stellt in einem anderen Bundesland da wo die schule ist .können sie mir bittehelfen ich weisst nicht mehr .kann er in frankreich gehen und da einen Antrag stellen?
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ronny
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Antwort #5 - 25.05.2005 um 14:22:39
 
Zitat:
können wir einen neuen Antrag stellt


hallo Sally,

so wie das aussieht, ist die Variante, dass er noch hier bleiben kann, erledigt. Sorry!

Die Variante die Doc als erste genannt hat

Zitat:
Ein anderes Aufenthaltsrecht wird entweder nach der Ausreise per Visum gewährt


ist aus meiner Sicht die einzig realistische.

Zitat:
besteht eventuell eine Möglichkeit ihn den Aufenthalt wieder zu geben


Und evtl. hat er die Möglichkeit, aber das geht nur vom Ausland her.

Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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sally
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 25.05.2005 um 21:14:02
 
Danke aber wie sollen wir das denn anstellen er hat schon die zusage von der Schule bekommen und die fängt in August an .wo sollt er denn ausreisen in den Nachbarländer  von Deutschland oder ?   Ich habe Angst das wenn er ausreist dass er nicht hierhin kann.
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #7 - 25.05.2005 um 21:17:42
 
Zitat:
er hat schon die zusage von der Schule bekommen


Die hilft ihm ja nun ausländerrechtlich kaum weiter. :nix

Wichtig ist dass er ein Visum beantragt, und da er keinen Anspruch auf Erteilung des Visums und der AE hat wird er das vom Ausland her machen müssen, sorry. Griesgrämig

Grüße
Ronny
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Abu
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Antwort #8 - 26.05.2005 um 09:28:12
 
@ Doc & Ronny,

Die Chance, daß Sally's Freund nach einer Ausreise ein neues Studiumvisum erhält, ist doch gleich null; daher würde ich ihr hier keine Hoffungen machen.

Oder seht Ihr das anders?

Abu
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 26.05.2005 um 10:16:45
 
@ Abu:

natürlich sollte man zunächst versuchen, hier alle Möglichkeiten
zu checken. Nur wenn das eben zu nichst führt und er ausreisen
muss und das nicht tut.... droht sogar die Abschiebung!

Aber ich zitier mich da nochmal von oben:

Zitat:
Ob das nochmal gradzubiegen ist ist wohl sehr einzelfallabhängig
und hier kaum abschließend zu kären.
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