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eigenständiges Aufenthaltsrecht (Gelesen: 1.057 mal)
dilara
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag eigenständiges Aufenthaltsrecht
20.05.2005 um 22:34:26
 
Hallo,
mein Cousin, türk. Staatsbürger war Asylant als er vor 3 Jahren mit einer deutschen Frau geheiratet hat, inzwischen läuft die Ehe nicht mehr so gut. Seine Ehefrau terrorisiert ihn, er darf nirgendswo mehr hingehen außer zur Arbeit ansonsten droht sie mit der Trennung und das sie ihn dann abschieben lassen würde, wenn er nicht tut was sie sagt.
die beiden sind jetzt schon 3 Jahre verheiratet. Anfangs bekam er Aufenthalt für 1 Jahr, danach für 2 Jahre, die bald ablaufen.
er ist sehr verzweifelt, weil ihm alles psychisch zu viel wird, kennt aber auch keinen Ausweg.
Als ich ihm sagte, er solle sich doch trennen, sagte er er habe mehrere Anwälte gefragt, die sagten er müsse 5 Jahre verheiratet bleiben, was aber nicht mit § 31 übereinstimmt.
Was stimmt den nun ? kann er sich trennen ohne Angst zu haben in die Pfanne gehauen zu werden?
Zur Ergänzung: es war am Anfang eine ganz normale Ehe und er hat eine sehr gute
Arbeitsstelle und kann sehr gut für sich selber sorgen.

So etwas mit anzusehen tut sehr weh, vor allem wenn man nicht helfen kann.
Haben die Rechtsanwälte Recht und was ist nun mit § 31 ?
Welchen Rat könnt ihr mir geben?

Danke im voraus.
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Mick
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immer lächeln ;)


Beiträge: 12.931

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 21.05.2005 um 01:31:45
 
Hi,
zwei Jahre reichen. Sofern er seinen Lebensunterhalt
selber sicherstellen kann, wird er keine Probleme haben.
Ohne Job ist er nur für ein Jahr "sicher".
Schau auch mal oben in der FAQ unter Trennung/Scheidung.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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dilara
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 21.05.2005 um 01:48:59
 
Lieber Mick,

ich habe ja erst in der FAQ nachgeschaut, was mich nur stutzig machte war, dass die Anwälte die er gefragt hat sagten, dass er insgesamt 5 Jahre verheiratet sein muß.
Darüber hinaus, weiß ich immernoch nicht, was passiert, wenn er sich trennt seine Frau das nicht möchte und dann behauptet sie vielleicht noch, dass es eine Scheinehe wäre oder sonstiges..
Bei so vielen Fällen die es gibt ist es ja durchaus denkbar, dass die ABH dann der deutschen Ehefrau glauben schenkt.
Und wie sieht es mit dem Aufenthalt aus der bald ausläuft, falls er jetzt eine NE bekommt und sich danach trennt, wird die ihm dann entzogen?

Danke im voraus
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 21.05.2005 um 01:31:24
 
Anwälte sind so ne Sache  8) Geld nehmen sie alle, aber echt ne Ahnung
haben längst nicht alle  cry:

Eine NE erhält man, wenn alle Voraussetungen erfüllt sind. Wenn sich später
rausstellen sollte, dass die erschwindelt war, kann die ABH natürlich schon
reagieren (auch strafrechtlich).
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