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Trennung von Frau (Gelesen: 4.065 mal)
herbert60
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Trennung von Frau
20.05.2005 um 21:38:44
 
Ich brauche ganz schnell Hilfe, denn ich weiss nicht was ich machen soll bzw. wie ich mich verhalten soll.

Folgendes Problem habe ich.
Ich (Deutscher) bin seit gut 2 Jahren mit einer Russin verheiratet. Sie hat jetzt ihr eigenständige Aufenthaltsrecht erhalten. Ein paar Tage später ist sie dann zu ihrem neuen Freund gezogen. Sie hatte den Auszug schon lange vorher geplant und ist nur solange bei mir geblieben bis sie die Verlängerung hatte. Unsere hat zwar schon seit Monaten nicht mehr funktioniert, aber ich habe davon nichts gewußt. Sie war zwar an den Wochenenden nie zuhause und hat in der Woche nur bei mir geschlafen. Auch hat sie nichts mehr in der Wohnung gemacht, keine Wäsche mehr gewaschen und kein Essen mehr gekocht. Ich habe für mich alles selber machen müssen. Wir hatten auch schon seit Wochen keinen Geschlechtsverkehr mehr. Um es mal auf beamten Deutsch zu sagen, die Ehe wurde nicht mehr gelebt.
Aber trotzdem habe ich ihr unterschrieben das wir noch in einer ehelichen Gemeinschaft leben, weil ich gedacht habe das alles wieder gut wird und wir zusammen sein werden.
Ich muß noch dazusagen das sie, als wir ein halbes Jahr verheiratet waren, Weihnachten und Silvester lieber in Russland war als bei mir. Sprich ich war da allein zuhause. Desweiteren versuchte sie nach 1 Jahr Ehe fremdzugehen. Ich habe ihr daraufhin gesagt, das wenn sie mich betrügt ich mich scheiden lasse. Daraufhin hat sie gesagt "...das kannst du nicht machen, du mußt auch mal an mich und mein Kind denken...". Nachdem ich ihr dies verziehen hatte sagte sie mir das sie mit mir eine Familie haben möchte. Aber Anfang diesen Jahres hat sie mich wieder so schlecht behandelt um zu ereichen das ich sie aus der Wohnung werfe aber ich Idiot habe, weil ich sie liebte und nicht verlieren wollte, gebettelt das sie bei mir bleibt und noch eine Chance gibt. Dies ging 4 Wochen gut bis wieder alles von vorn losging und ich jedes Wochenende alleine war. Jetzt weiß ich auch warum sie die 4 Wochen bei mir geblieben ist, denn wäre sie schon vorher ausgezogen dann wäre ja ihre Aufenthaltserlaubnis nicht verlängert worden.
Ich habe jetzt das Gefühl, als wenn sie mich nur geheiratet hat damit sie hier bleiben darf. Denn ihr Sohn hat in den letzten Wochen solche Andeutungen gemacht, nur ich wollte nicht auf einen 9 Jährigen hören (hätte ich es nur gemacht dann hätte ich jetzt die Probleme nich). Erschwerend kommt noch hinzu das sie alles, was sie fester an mich gebunden hätte nicht wollte. Wir wollten ein Haus bauen, dies wollte sie nicht mehr, sie sollte in meinen Betrieb arbeiten, das wollte sie auch nicht und ich wollte eine Lebensversicherung abschliessen damit sie abgesichert ist wenn mal etwas mit mir ist, dies hat sie auch abgelehnt.
Das schlimmste ist aber das sie nicht mehr mit mehr reden will und sie mir an den Kopf geknallt hat, sie liebe mich nicht. Sie will mir auch nicht ihre neue Adresse sagen, ich will sie ja nicht belästigen denn ich will nur mein Ruhe vor ihr nach allem was sie mir angetan hat. Aber ich brauche sie ja wegen der Scheidung.
Nun weiß ich nicht was ich machen soll. Ich habe hier gelesen das ich mich wahrscheinlich strafbar mache, wenn ich nicht zur AB gehe und die Wahrheit sage. Ich möchte meine Frau aber auch nicht in Schwierigkeiten bringen zugleich aber auch keinen Ärger mit der AB haben wenn sie erfährt wie es bei uns gelaufen ist, ich habe ja im guten Glauben unterschrieben . Ich weiß es war sehr dumm von mir aber wenn man einen Menschen liebt will man manche Sachen einfach nicht sehen und jetzt ist es zu spät.
Also was soll ich jetzt machen, soll ich zur AB gehen und alles sagen oder nicht?

Bitte helft mir ich weiß nicht weiter!!!!!!
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 20.05.2005 um 21:50:32
 
Ich denke nicht, dass du dich strafbar gemacht hast. Denn ihr habt
ja tatsächlich noch eine ehel. LG geführt. Die konkrete Ausgestaltung
wie diese geführt wird/wurde, ist Sache zwischen beiden Eheleuten.

Daher würde ich an deiner Stelle das ruhig alles der ABH mitteilen. Ob
und wie die dnan evt. tätig werden ist schwer zu beurteilen, wie ins-
gesamt der ganze Fall.
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herbert60
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 20.05.2005 um 21:59:44
 
Was würde ihr im schlimmsten Fall passieren. Ich möchte nicht das sie zu großen Ärger bekommt trotz allem was sie mit mir gemacht hat.
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #3 - 20.05.2005 um 22:09:17
 
Zitat:
Was würde ihr im schlimmsten Fall passieren. Ich möchte nicht das sie zu großen Ärger bekommt trotz allem was sie mit mir gemacht hat.



Hi,
wenn es so ist, solltest Du Dir dir Fragerei hier sparen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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herbert60
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 20.05.2005 um 22:36:48
 
Mir geht es weniger um sie. Es geht mir mehr um den Jungen, er ist ja der Leidtragende in der ganzen Sache der am wenigsten dafür kann!!!
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Djamila
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 20.05.2005 um 23:46:44
 
Hallo herbert60,
was du uns hier aus deinem relativ kurzen Eheleben erzählt hast, ist für dich sehr schwer zu ertragen, wie du richtig meinst, sicher auch für den Jungen.
Aber niemand hier kann dir die nächsten ganz persönlichen Entscheidungen abnehmen, das mußt du allein mit deinem Gewissen vereinbaren. Strafbar hast du dich nicht gemacht aber gutgläubig, hoffnungsvoll, verzeihend warst du und mußt nun den Weg allein gehen. Es ist schmerzhaft am Ende eines Weges zu erkennen, dass man benutzt wurde. Aber warum sollte das dir als deutschen Mann anders ergehen, als manchen von den binational verheirateten Frauen, mit ihren Kindern aus gemeinsamer Ehe.
Du hast die Vorzeichen nicht sehen wollen und denke, dass dein heutiges Gefühl dich nicht belügt.
Ich wünsche dir viel Kraft !
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Djamila
 
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Oli1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 20.05.2005 um 23:56:39
 
Die Frage ist was Du willst?

Willst Du das sie wieder zurueck geht oder das sie hier bleibt und Du unterhalt zahlen musst, waehrend sie bei einem anderen lebt (muss aber nicht so kommen)?

Normal, so habe ich es gehoert, musst Du zur AB gehen und sagen das ihr keinen Gemeinsamen Wohnraum mehr habt. Oder liege ich da falsch? In meinem Fall wurde gesagt das dann, weil noch keine 3 Jahre Ehe vorliegen, die Aufendhaltsb. entzogen wuerde.

Das ist aber nur "ohne Gwaehr". Profis in solchen Fragen sind hier sicherlich die anderen.

Gruss.
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 21.05.2005 um 11:23:38
 
Hallo Herbert,

es ist wichtig, dass Du der ABH anzeigst, dass Deine Frau und Du nicht mehr in ehelicher Gemeinschaft lebt. Jede Änderung, die evtl. das Aufenthaltsrecht betreffen könnte, muss der ABH angezeigt werden. Wenn Du dies nicht tust, dann kann es für Dich rechtliche Folgen haben.

Dass Du den Zettel unterschrieben hast, dass die ehel. Lebensgemeinschaft fortbesteht, ist nicht weiter schlimm. Zu diesem Zeitpunkt bestand für Dich die ehel. Lebensgemeinschaft ja noch, Du hast also nicht gelogen. Dies würde ich der ABH auch so sagen, falls die überhaupt den Zettel erwähnen. Und dass Du nun zeitnah die ABH darüber informierst, dass die ehel. Lebensgemeinschaft nicht mehr vorliegt, zeigt doch, dass Du den korrekten Weg gehst. (Wäre für mich eher ein Beweis Deiner Unschuld).

Folgen für die Ehefrau: Schwer zu sagen. Kann sein, dass die ABH es so ansieht, dass das eigenständige Aufenthaltsrecht erworben ist, da 2 Jahre ehel. Lebensgemeinschaft bestanden haben, und dass sie weiter eine AE bekommt. Wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern kann, erst mal für 1 Jahr.

Kann auch sein, dass die ABH sagt, Du bist getäuscht worden, ehel. Lebensgemeinschaft bestand eigentlich keine 2 Jahre, deshalb Befristung der nunmehr bestehenden AE und Ausreiseaufforderung.

Das Kind:
Wer hat das Sorgerecht für das Kind?
Wenn Deine Frau das alleinige Sorgerecht hat, sieht es wohl eher schlecht aus. Dann steht und fällt der Aufenthalt des Kindes mit ihrem Aufenthalt.

Es ehrt Dich, dass Du an die Zukunft des Jungen denkst, andererseits finde ich es auch wichtig, dass Du an Deine Zukunft denkst.
Die Schwierigkeiten, in die Deine Frau möglicherweise kommt, hat sie sich selbst zuzuschreiben, es ist ihre Verantwortung. Bitte lass diese Verantwortung bei ihr. (Ich weiß, das ist schwer, trotzdem: probiere es).

Wichtig ist doch auch, dass Du weiterhin glaubhaft für die Behörden bleibst. Denn Du bleibst auf jeden Fall in D. Und lass mal den Fall passieren, dass Du Dich in ein paar Jahren wieder in eine ausländische Frau verliebst und sie heiraten willst. Dann weiß die Behörde aber ruck-zuck wieder von den "Unregelmäßigkeiten" Deiner früheren Beziehung und kann Dir Probleme für die neue Beziehung machen (okay, ich denke immer sehr weit in die Zukunft - aber ich finde, auch weit in der Zukunft liegende Dinge sollten bedacht werden ...)

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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ronny
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Antwort #8 - 21.05.2005 um 12:32:36
 
Zitat:
Wer hat das Sorgerecht für das Kind?



Janna, das Kind ist wohl kein gemeinsames, sodass es egal sein dürfte ob ein alleiniges oder ein gemeinsames Sorgerecht vorliegt. Denn Herbert dürfte sorgerechtlich da nicht im Spiel sein.


Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Elsa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 21.05.2005 um 19:42:30
 
Zitat:
Was würde ihr im schlimmsten Fall passieren. Ich möchte nicht das sie zu großen Ärger bekommt trotz allem was sie mit mir gemacht hat.



Hallo Herbert, ich würde mir auch keine Sorgen um sie machen. Sieh Du lieber zu, wie du mit dem A**** an die Wand kommst.

Achja, ich glaube nicht, dass es sein Sohn ist, denn dann hätte es Herbert geschrieben.

LG Elsa
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herbert60
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #10 - 22.05.2005 um 01:21:28
 
Ich danke euch für die Hilfe.

Das Kind ist nicht von mir, es ist aus ihrer ersten Ehe in Russland
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Lemming
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 22.05.2005 um 08:46:23
 
[bgcolor=Orange][/bgcolor]

Hallo Herbert

so schwer es auch ist,aber Elsa hat recht

Zitat:
Sie Du zu wie Du mit dem A....an die Wand Kommst
Zitat:

Bring das mit den Behörden in Ordnung,damit ,   [color=LimeGreen][/color]Du 

aus dieser Sache ,gut rauskommst. :richter

Und sieh nicht nur mit dem Herzen"Verstand gehört auch dazu " Traurig

und lehrne darausfür die Zukunft Smiley

"Drum Prüfe wer sich Ewig bindet"(Sprichwort )

Alles wird gut ,auch für Dich,irgendwo sieht man immer ein Licht,am Ende des Tunnels... Daumen hoch


Liebe Grüsse

Lemming                                           :blum

                                

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Lemming
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 22.05.2005 um 09:13:50
 

Oh,sch... cry:

Irgend wie hat das mit den einfügen

von Zitaten ,farben usw.nicht so richtig geklappt :nix

hoffe aber,Du weißt was ich Dir damit sagen wollte...

Alles Gute
               
Lemming                  :paletti

                                
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herbert60
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #13 - 23.05.2005 um 13:01:13
 
Ich wollte nur sagen das ich heute in der ABH war. Es war auch mein Glück, denn ich habe jetzt erfahren das schon Jemand dort war, bevor meine Frau ihre Verlängerung beantragt hatte, und dort gesagt das sie sich von mir trennen will. Außerdem hat sie sich noch nicht umgemeldet, heißt sie ist noch bei mir gemeldet. Darum gehe ich noch aufs Einwohnermeldeamt und melde sie ab. Ich hoffe es geht.

[beifall=beifall.gif]
Ich bedanke mich nocheinmal bei euch für den Rat zu diesem Schritt. Er hat mir wahrscheinlich viel Ärger erspart!!!
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Janna
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Antwort #14 - 23.05.2005 um 23:04:01
 
Hallo Herbert,

Abmeldung beim Einwohnermeldeamt sollte eigentlich problemlos funktionieren. Meine Freundin hat ihren Mann dort auch selbst abgemeldet, nachdem er ausgezogen (um nicht zu sagen "abgehauen" ) war. Das ging ohne Probleme.

Viele Grüße und weiterhin viel Kraft!
Janna
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