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Selbständige Tätigkeit (Gelesen: 2.021 mal)
Catherine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Selbständige Tätigkeit
20.05.2005 um 13:44:49
 
Hallo,
da ich heute leider keinen mehr bei der ABH erreicht habe,es aber möglichst bald wissen müsste,versuche ich es einfach hier:

Mein Mann (Nicht-EU-Ausländer) hat in seiner Aufenthaltserlaubnis sinngemäß den Hinweis "Arbeit gemäß Arbeitsbewilligung erlaubt", wir haben im vergangenen Jahr geheiratet.

Im vergangenen Jahr hat er sich beim Arbeitsamt eine Arbeitsgenehmigung besorgt, in der steht "Jegliche Berufstätigkeit ist gestattet(unbefristet)"

Nun könnte er demnächst eine Tätigkeit beginnen, die aber mit Gewerbeanmeldung als selbständiger Unternehmer ablaufen würde. Ich weiß ist nicht so toll, aber besser als gar nichts.
Beim Gewerbeamt wussten sie heute auch nicht Bescheid und wollen nächste Woche bei der Behörde anfragen.

Vielleicht weiß ja jemand hier schon früher,ob er ein Gewerbe anmelden kann.

Den berühmten Satz a la "selbst. oder ähnliche Tätigkeit nicht erlaubt" konnte ich in seinen Papieren jedenfalls nicht finden.

Lieben Dank und Grüße
Catherine
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 20.05.2005 um 14:33:40
 
Hi,
da Dein Mann sich nicht aufgrund der Arbeit hier
aufhält, habe ich den Thread verschoben.
Die erteilte Arbeitsgenehmigung der Agentur
gilt seit dem 01.01.2005 als unbefristete Zu-
stimmung zur Ausübung einer Beschäftigung
fort. "Beschäftigung" ist aber nicht die selbst-
ständige Tätigkeit.
Die wäre ihm nach dem alten Recht erlaubt ge-
wesen, da sie nicht per Auflage eingeschränkt
war. Auch nach dem neuen Ausländerrecht darf
er sich selbständig machen. Zur Klarstellung
würde ich die Auflage in

"(Jede) Erwerbstätigkeit gestattet"

ändern lassen. Damit wäre alles klar. Der Begriff
der Erwerbstätigkeit umfasst die Beschäftigung
und die Selbständigkeit.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Catherine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Selbständige Tätigkeit
Antwort #2 - 23.05.2005 um 12:51:16
 
Hi,
danke für die schnelle Antwort Smiley
Die Ausländerbehörde sieht ebenfalls keine Hinderungsgründe Smiley

Viele Grüße
Catherine
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Allure
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Selbständige Tätigkeit
Antwort #3 - 28.07.2005 um 13:07:20
 
Hallo,

habe ich das richtig verstanden, dass mit Deutschen verheiratete Nicht-EU-Ausländer sich in D selbständig machen können? Weiß jemand auch, ob ähnliche Ansprüche auf Zuschüsse / Starthilfe bestehen, wie für Deutsche?

:nix

Merci!
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Leuchte
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Beiträge: 89

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Selbständige Tätigkeit
Antwort #4 - 28.07.2005 um 15:05:10
 
Zitat:
§ 28 Abs. 5 AufenthG: Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.


d.h. jede Erwerbstätigkeit (§ 2 Abs. 2 AufenthG) ist Kraft Gesetzes gestattet. Sollte eine anderslautende Auflage in der AE stehen, kann diese auf Antrag geändert werden.
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brickbat
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #5 - 29.07.2005 um 15:51:54
 
Zitat:
Hallo,

habe ich das richtig verstanden, dass mit Deutschen verheiratete Nicht-EU-Ausländer sich in D selbständig machen können? Weiß jemand auch, ob ähnliche Ansprüche auf Zuschüsse / Starthilfe bestehen, wie für Deutsche?

:nix

Merci!



Das ist keine ausländerrechtliche Frage sondern liegt auf dem Gebiet der Wirtschaftsförderung und hängt von Stellen ab, die Zuschüsse gewähren. Vielleicht mal bei der IHKnachfragen,  oder beim Amt für Wirtschaftsförderung in Eurer Stadt.
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