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Familienzusammenführung (Gelesen: 1.411 mal)
AlexanderA
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Beiträge: 1
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Familienzusammenführung
13.05.2005 um 16:14:55
 
Kann mir jemand sagen ob  es möglich ist als nicht verheirateter das Recht auf Familienzusammenführung zu nutzen Fragezeichen
Ich habe da was gelesen`, weiss aber nicht wie ich das deuten soll!? "nicht verheiratete Lebensgemeinschaft auf Dauer" Fragezeichen Fragezeichen

Auf jeden Fall lebt meine Verlobte in Kroatien (nicht EU-Ausland).
Ich würde gerne mit Ihr zusammen ziehen. Ich bin deutscher Staatsbürger und Erwerbstätig. Ich habe sie in München kennengelernt als sie dort als Altenpflegehelferin gearbeitet hat.
Sie durfte sich in Deutschland aufhalten, sofern sie als Altenpflegehelferin beschäftigt war.
Als Ihr befristeter Arbeitsvertrag ausgelaufen ist, musste sie zurück.
Gibt es irgendeine Möglichkeit dass sie mit mir hier in Deutschland zusammenziehen kann?

würde mich echt freuen wenn mir jemand weiterhelfen könnte..... :nix

Danke

Alex
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fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung
Antwort #1 - 13.05.2005 um 16:20:31
 
Sorry, so etwas gibt es nicht.

Das Einzige was es da außerhalb einer regulären Ehe gibt,
ist eine gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft (genannt
Verpartnerung).

Aber ein Daueraufenthalt für LAG gib's nicht. Würd mich echt
interessieren, wo du da was gelsene haben solltest  öhm
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Gorky
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Seien wir realistisch,
versuchen wir das Unmöglich


Beiträge: 44

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung
Antwort #2 - 14.07.2005 um 02:06:19
 
Zitat:
Das Einzige was es da außerhalb einer regulären Ehe gibt,
ist eine gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft (genannt
Verpartnerung).


Hallo,

stimmt leider, es sei denn, es ist ein Kind vorhanden.

Alles Gute
   Gorky

:endsm
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