Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Eheschließung nach Ablauf von Visum (Gelesen: 867 mal)
matthew75xxx
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline




Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Eheschließung nach Ablauf von Visum
13.05.2005 um 14:25:02
 
Hallo,

meine Freundin kommt aus Rumänien und ist seit zirka anderhalb Jahre in Deutschland. Sie hat ein Jahr als Au-Pair gearbeitet. Dafür hat sie einen entsprechenden Aufenthaltstitel gehabt und dann zweimal für jeweils drei Monate eine Aufenthaltsbewilligung zum Besuch einer Sprachschule bekommen. Die letzte Aufenthaltsbewilligung ist gerade abgelaufen. Jetzt meint sie, dass sie noch drei Monate ohne Visum oder Aufenthaltserlaubnis als Tourist in Deutschland bleiben kann, da für rumänische Staatsbürger keine Visumpflicht für einen Besuch bis zu drei Monate besteht.

Nun wollen wir gern heiraten. Wahrscheinlich fahren wir dafür nach Dänemark. Da ich britischer Staatsbürger bin und sie aus Rumänien kommt, wäre es in Deutschland ziemlich kompliziert und zeitaufwändig. Jetzt möchte ich gern wissen, wie die dänischen Behörde ihren Aufenthalt in Deutschland betrachtet, da das dänische Standesamt die Eheschließung nur dann vornimmt, wenn beide Personen legal in ein Schengenland eingereist sind bzw. aufhalten. Für mich ist die noch zu klärende Frage, ob sie nach Ablauf des Aufenthalttitels noch drei Monate unter der Regelung für visumfreie Besuche in Deutschland aufhalten kann.

Schönen Dank im Voraus
mp
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eheschließung nach Ablauf von Visum
Antwort #1 - 13.05.2005 um 18:07:39
 
Zitat:
Für mich ist die noch zu klärende Frage, ob sie nach Ablauf des Aufenthalttitels noch drei Monate unter der Regelung für visumfreie Besuche in Deutschland aufhalten kann.

Hi Matthew,

Klar ist, daß sie als Rumänin sich bis zu 90 Tage pro Halbjahr visumsfrei in D aufhalten kann. Richtig ist m. E. auch, daß hierfür Aufenthalte, für die ein nationales Visum erteilt wurde, nicht angerechnet werden, d. h. daß sie sich zusätzlich 90 Tage in D aufhalten kann. Allerdings weiß ich nicht, ob sie diese 90 Tage einfach hinten dranhängen kann oder erst ausreisen & wieder einreisen muß.

Abu
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema